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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Logisch! darum geht es doch, ich habe zertifizierte NDS-Receiver! Die Argumentation, warum Sky auf diesen dann den Empfang verweigern will, möchte ich sehen! Das bisherige Blabla, ,, Systemwechsel" mag noch bei Nagra greifen, aber nicht bei NDS! Wir erinnern uns: Meine S02 wurde auf V14 im Juli getauscht, soweit gehe ich mit Sky ja noch konform! Aber daß ich, nachdem ich wie vereinbart, einen NDS-Receiver besorgt habe und nun TROTZDEM einen Leihreceiver nehmen soll, erschließt sich mir jeglicher Logik! Zumal die Humax eh schon von Nagra auf NDS geupdated wurden und somit sicher auch auf ein neueres NDS gehoben werden könnten!
    Ich habe außerdem Linuxreceiver wie die DM800 und die Vu+ Duo2. Dort ist es eigenes Risiko, ob darauf Pay-TV läuft oder nicht. Aber bei zertifizierter NDS-Hardware habe ich Anspruch darauf!
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe spaßeshalber mal nach "Sky Seriös" Sky Erfahrungen" und Sky Probleme" gegoogelt. Interessant Lektüren die dann kommen :D
     
  3. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hinnehmen mus der Kunde es nicht. Es steht im frei zu kündigen:D
     
  4. odin_79

    odin_79 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Sind eigentlich alle deine 1600 Beiträge komplett sinnfrei ?

    Wo ist hier der Mod ???
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  5. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dir steht es frei dich hier zu verabschieden. Viel sin haben eigentlich kaum Beiträge hier weil doch wir alle nur spekulieren können und nicht wissen was Sache ist bei sky. Aber genau das spekulieren macht doch den reiz aus.
    Schon bitte deine Nerven das ist besser für deine Gesundheit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  6. eolsen

    eolsen Junior Member

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    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  7. 2712

    2712 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ach echt? Gerade eben warst du noch der absolute Insider schlechthin...:eek:
    Naja, erinnert mich dann doch an die Bierzelt Partei :D
     
  8. odin_79

    odin_79 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum sollte ich, im Gegensatz zu dir interessiert mich das Thema des Threads, es nervt halt nur, wenn er von Leuten wie dir zugespamt wird.

    Kannst du deine Weisheiten nicht einfach für dich behalten oder deinen Postboten damit belästigen ?
     
  9. tabul

    tabul Senior Member

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    skyplus
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Problem ist, dass Du mit dem von Sky geschickten Gerät das Programm entschlüsseln kannst.

    Sky argumentiert, ja, Du kannst nicht mehr mit der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses funktionierenden, zertifizierten Hardware entschlüsseln, dafür aber mit dem Gerät welches kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Dies kann sogar Aufzeichnen und noch einige andere tolle Sachen, die Dein veraltetes Gerät nicht kann.

    Warum sollte der Richter jetzt in Deinem Sinne entscheiden? Nur weil Dir das Menü nicht gefällt?

    GGf. argumentierst Du, Deine Sat-Anlage kann nicht mit dem gelieferten Gerät zusammenarbeiten. Das wäre dann etwas anderes.

    Ich denke, dass wenn Du mit dem ungeliebten, geschickten Sky-Teil Sky empfangen kannst, wird die Einstweilige Verfügung nicht in Deinem Sinne entschieden. Wenn Sie schlau sind haben Sie schon eine Schutzschrift beim Gericht liegen.

    Bevor Ihr so etwas in die Wege leitet, schaut bitte noch einmal ob da im negativen Falle Kosten auf Euch zu kommen könnten!
     
  10. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Oder er kann Sky auf die Einhaltung des Vertrages verklagen, bei dessen Abschluss ein zusätzlicher Leihvertrag über einen Receiver samt Nutzungszwang nicht Vertragsgrundlage war.
     
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