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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. reclam

    reclam Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hallo,

    @MarcBush und @Crom ich bitte Euch beide herzlich, - ignoriert einander!!!!

    Es hat einfach keinen Zweck, Eure Standpunkte sind unvereinbar und werden es
    bleiben. Insofern braucht Ihr Euch nicht immer im Kreis zu drehen.
    Argumentativ bin ich voll bei MarcBush. Ich glaube auch nicht !!!, dass Crom
    zu dumm ist, die Argumente die wir hier vortragen zu verstehen, sondern, dass
    er bei Sky angestellt ist und von daher krampfhaft die Firmenpolitik vertreten
    muss.
    Wir sollten uns in Zukunft darauf beschränken, hier zu berichten, welche
    Erfahrungen wir mit dem Kundendienst und dem Verhalten von sky-Deutschland
    gemacht haben, damit wir eventuellen Neuankömmlingen, die erst jetzt den
    ominösen Umstellungsbrief bekommen, Hilfestellung geben können.
    Ich fasse noch einmal zusammen:

    Sky will weg von Nagravision und hin zu NDS/Videoguard.
    Fakt ist: Sky darf das!
    Das wird weder von MarcBush noch von den meisten
    anderen bestritten und von Crom sowieso nicht.
    Das Problem ist die Durchführung. Kann Sky von jetzt auf gleich einfach
    sagen, nächste Woche wird die Verschlüsselung umgestellt. Ihr habt das so
    hinzunehmen. Crom sagt ja, die meisten anderen sagen nein. Es gelten
    nämlich nicht nur die AGB von sky, die sind nämlich dem BGB untergeordnet!
    Und laut BGB gelten hier die Grundsätze von Treu und Glauben, Dauerschuld-
    verhältnissen und den entsprechenden Mitwirkungsrechten und -pflichten der
    Vertragsparteien und insbesondere das Vertragsrecht.

    Sky will pairen, d.h. die Karte mit einem Receiver verheiraten.
    Hier wird es etwas komplizierter.
    Grundsätzlich: Sky darf auch das.
    Hier kommte es aber ganz speziell darauf an, ob es sich um Neuverträge
    oder bereits bestehende Verträge handelt.
    Bei Neuverträgen gibt es kein Problem, wenn das klipp und klar in den
    Vertragsbedingungen geregelt ist, Hier greift Sky nämlich in Eigentumsrechte
    ein, die meiner Meinung nach nicht so ohne weiteres möglich sind.

    Es geht im Folgenden nur um Neuverträge:

    a) Kunde verwendet einen Leihreceiver von sky. Es gibt kein Problem,
    der Receiver gehört sky und sky darf die Karte mit dem Receiver pairen
    b) Kunde benutzt das sky CI+Modul, als Leihe von sky.Kein Problem siehe a)
    c) Kunde benutzt einen von sky genehmigten eigenen Receiver.
    Hier wird die Sache kompliziert. Als Eigentümer kann ich mit meiner Sache nach
    Belieben verfahren, ich kann es benutzen, verschenken, verkaufen, zerstören.
    Bindet sky die Karte an den Receiver kann ich eben nicht mehr damit machen
    was ich will. Sky müssste hier die Möglichkeit schaffen, das Pairing
    jederzeit!!!!! von einem Receiver auf einen anderen zu übertragen,
    wenn ich das als Eigentümer will, hier geht das Eigentumsrecht nämlich ganz
    eindeutig vor!!
    d) Kunde benutzt ein eigenes CI+Plus Modul (geht das überhaupt) Verarbeiten
    normale CIPlus Module die Skykarte. (Bitte klären). Hier ist das Problem sicher
    nicht so gross, da ich das Modul ja von einem Receiver in einen anderen stecken
    kann.
    Trotzdem muss sky die Möglichkeit des Um-Pairings schaffen, für den Fall,
    dass ich mir ein anderes Modul kaufen will oder das bestehende kaputt geht.

    Im Folgenden geht es um das Pairing bei bestehenden Verträgen.
    Hier würde es sich nach meiner Menung eindeutig um eine einseitige Änderung der
    Vertragsbedinungen handeln, die nicht durchsetzbar ist, wenn der Kunde widerspricht.
    Hier handelt sky meiner Meinung nach unseriös bis widerrechtlich mit der derzeitigen
    Vorgehensweise. Ich glaube auch, dass sky dies weiss, sonst würden sie nicht jedesmal
    einknicken, sobald ein Anwaltsschreiben auf dem Tisch liegt.
    Ich hoffe das ändert sich jetzt durch MarcBush's Einschalten der Verbraucherzentrale.
    Wenn hier endlich Klarheit geschaffen wird, kann man mit sky vielleicht sogar wieder vernünftig arbeiten.

    Eng verbunden damit ist die Verbindung des Abos mit einem Leihreceiver. Wie in den
    oberen Passagen beschrieben, hat sky dann juristisch die wenigsten Probleme.
    Bei Neuverträgen ist das überhaupt kein Problem.
    Sky sagt, Du kriegst einen Leihreceiver oder keinen Vertrag.
    Bei bestehenden Verträgen geht das aber nicht, denn auch hier handelt es sich
    um eine einseitige Vertragsänderung, die nicht ohne Zustimmung des Kunden
    durchgeführt werden kann, auch daran ändern irgendwelche AGB nichts.

    Darf sky für einen Leihreceiver eine Gebühr verlangen. Nach dem BGB ist eine Leihe
    immer !!!! unentgeltlich. Für einen Receiver eine Servicegebühr von 318,-- EURO
    zu verlangen, die allein weit über dem wirstchaftlichen Neuwert des Receivers liegt
    und der Reciever anschliessend nicht einmal in mein Eigentum übergeht, ist ebenfalls
    unseriös bis widerrechtlich. Auch hier sollte die Verbraucherberatung tätig werden
    und klären, was für einen Vertrag sky hier eigentlich mit dem Kunden schließt.
    Miete mit Einmalzahlung, Kauf oder Leihe mit einer davon völlig losgelösten Gebühr,
    die dann aber ungerechtfertigt wäre, weil sie dem Hauptvertrag zuzuorden wäre.

    So. Ich hoffe, ich habe jetzt alle Themen einmal sachlich abgearbeitet.
    Auf Crom werde ich nicht reagieren, da seine Meinung mit meiner vermutlich inkompatibel sein wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2014
  2. bdroege

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky könnte von Kunden verlangen das dieser die SN meldet um zu beweisen das er zugelassene Hardware verwendet. (Mitwirkungspflicht des Kunden)

    Sollte der Kunde diese nicht melden geht Sky davon aus das keine zugelassene Hardware verwendet wird und schaltet die Smartcard ab. (Wegen Verstoß gegen AGB)
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Damit bin ich einverstanden, wenn der Datenschutz-Aspekt noch geklärt wird!
    Leider umschiffst du die eigentlich wichtige Frage, was denn zugelassene Hardware nach den von dir benannten AGB sind? Technisat, Panasonic? Immerhin erlaubt Sky auch den Einsatz von Alphacrypt.
    (Zum Datenschutz äußerst du dich nicht, okay, aber die Frage zuvor halte ich für sehr wesentlich.)

    Wie definiert sich "zugelassene Receiver" nach Vertrag und AGB?

    Um zu beweisen... Was würde er denn sonst nutzen? Das Bügeleisen? Was ist nicht zugelassen"? Wo steht das mit Verweis in Vertrag oder AGB oder im Gesetz?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. August 2014
  4. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ MarcBush, ich hatte dir gestern jenen Tipp nicht grundlos gegeben.
    Das "Spiel" mit Crom geht in, ich schreibe mal in "Verbraucher-Threads" immer so oder ähnlich von statten.

    Jener ist einer von den Bwler'n "ständig im Dienst", soll heißen Markterklärbär durch und durch. Ob von Anbietern hier her geschickt, soll und kann dabei egal sein.
    Diese Show die er hier zum wiederholten Male abzog/abzieht, kenne ich aus zich anderen Threads.
    Es ist immer wieder das Selbe, dahingehend, user die Anbietern kritisch gegenüber stehen/gegen Anbieter sich "auflehnen", zu diskreditieren (auch mit Sinnlospostings), bis keiner mehr den Thread lesen kann oder will oder jener vom Mod geschlossen wird. Auch weil die Übersicht und das eigentliche Thema dabei verloren gehen.
    Ja man könnte schon schreiben, jener trollt in dibveresen Threads, damit Anbieter nicht all zu schlecht weg kommen. Verursacht aus Gründen selbst auferlegter Zwänge, denn keiner zwingt ihn, hier oder wo anders seine "Schriften" pausenlos rein zu hauen.
    Deswegen wäre es durchaus besser, jenen vor sich hin kaspern zu lassen. Dann regelt sich das von selbst, wenn man nicht darauf eingeht.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich hab daher in Signatur meine Meinungen verlinkt, damit ich mal Empfehlung geben kann für Neuling, worum es bei der pairing-Aktion von Sky geht.
    Hoffe, der Verbraucherschutz reagiert kurzfristig.
     
  6. Graefle

    Graefle Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Habe auch ein Schreiben bekommen. Nutze seit 1999 keinen Sky Receiver und bin auch schon so lange bei dem Verein.

    Habe Einspruch per Mail eingelegt.

    Diese Antwort bekommen:

    vielen Dankfür Ihre E-Mail.

    Sky setztimmer auf die neueste zukunftssichere Technik. Um auch weiterhin in den GenussIhres Programms von Sky zu kommen, benötigen Sie einen neuen Receiver. MitIhrem vorhandenen Gerät werden Sie in Kürze Sky nicht mehr empfangen können.

    Nach derUmstellung können Kunden, die nicht auf die neue Technologie wechseln, dasProgramm von Sky nicht mehr empfangen. Sky unterstützt die betroffenen Kundennatürlich, indem wir ihnen ohne Aufpreis die erforderlichen Empfangsgeräte zurVerfügung stellen.

    Es gibtdiesbezüglich kein Sonderkündigungsrecht für Kunden. Diese erhalten von Skykostenlos die erforderlichen Empfangsgeräte in Form einer neuenfreigeschalteten Smartcard und wenn erforderlich auch einen neuen SkyHD-Leihreceiver, der zugleich 3D-fähig ist.


    Und jetzt?
    Anwalt?
    Kündigen?
     
  7. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Moin,

    die ganzen Diskussionen bringen doch nichts.
    Die einzige Sprache die Sky versteht ist "Kündigung"!
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Richtig!
    Hab am selben Tag auch gekündigt, wie viele andere auch.
    Dann kommt Pairing für alle anderen und Sky verliert 40.000 Kunden.

    Was wir hier besprechen, ist, ob man die verbleibenden 23 Monate den Leihreceiver nutzt oder mit OSCAM blockt oder sonst seine eigene Hardware weiter nutzt, um Sky zu zeigen, dass es nicht so einfach funktioniert mit dem Pairing.
    Und man seine Technik bis zum Abo-Ende weiter nutzen kann, mir ist das wichtig.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In meiner Signatur habe ich in zwei Posts versucht, alles zusammenzufassen.
    Im Ergebnis: Leihvertrag ist keine Pflicht, nimm das Paket nicht an, besteh auf solo V14 oder nimm Anwalt. Anwalt wird dir zum Recht verhelfen! Sonst Verbaucherschutz!
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eine evtl. drohende Abmahnung durch die Verbraucherzentrale sollte Sky aber auch verstehen.

    Die für eine solche Abmahnung erforderlichen Fakten betroffener Kunden sowie rechtliche Betrachtungen unter verschiedenen Aspekten werden hier unter der - dankenswerten - Federführung von Marc zusammengetragen.

    B.
     
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