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In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gast 140698, 22. April 2014.

  1. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

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    Nein, es ist nicht der 1. April ... in der Schweiz gilt ein neues Gesetz, nach dem sich absolut jeder strafbar macht, der zu schnell fährt. Das gilt sogar für Polizei, Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen ... irgendwie entsteht der Eindruck, die drhen in ihrem Zwergenstaat langsam völlig am Rad.

    Mehr Informationen: Schweiz: Rettungskräften droht Strafe bei Blaulicht-Einsatz
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Neu ? Ist doch ein alter Hut. Gilt seit 1.1.2013
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Das mit den Blaulich-Fahrten ist immer ne schwierige Sache. Einerseits machen Sonderrechte bei bestimmten Situationen natürlich schon sinn, andererseits wird aber leider oft auch Blaulich verwendet wenn keine Leben in Gefahr sind. Und "Blaulichtunfälle" sind leider auch keine Seltenheit. Da wurden auch schon Leben ausgelöscht statt gerettet.
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Sonderrechte gibt es aber (zumindest in Deutschland) nur mit Blaulicht und Martinshorn.
     
  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Man, man ... bei Dir fehlen mir manchmal wirklich die Worte. :rolleyes:
     
  6. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Nope! ;)
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Blaulicht ist für mich nicht zwangsläufig "Leben" sondern auch "Straftaten". In beiden Fällen aber ist u.U. nicht sofort erkennbar um was es sich handelt, deshalb lieber gleich rausfahren. Und das ist auch gut so! :winken:
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    ;)

    Man könnte es auch so ausdrücken: Die Geschichte der Sonderrechte ist eine Geschichte voller Missverständnisse.

    Oder anders gesagt: Die einige Beiträge hier zeugen nur von Missverständnissen, andere von blanker Dummheit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2014
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Was du meinst, ist der §38 der StVO und wird gemeinhin als "Wegerecht" bezeichnet. Das Signalhorn und blaue Blinklicht in Kombination weist sie anderen Verkehrsteilnehmer an, diesem Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen.

    Achtung: In der DDR galt, dass man dafür zwingend anhalten muss. Das kann man durchaus, aber dann bitte so, dass man dem Einsatzfahrzeug nicht im Weg steht.
    Um einem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen, darf man auch gegen Verkehrsregeln verstoßen (z.B. die Haltelinie eine roten Ampel überfahren), wenn es angemessen ist.

    Die Sonderrechte hingegen findest du in §35 der StVO und sind unabhängig von Blaulicht. Sie berechtigen, gegen die StVO zu verstoßen – also über rote Ampeln zu fahren und die Geschwindigkeit zu übertreten.
    Dieses Recht darf nur unter Wahrung der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeübt werden.
    Sprich: Wenn ein Einsatzfahrzeug über eine rote Ampel fährt und dabei einen Unfall baut, trägt der Fahrer des Einsatzfahrzeuges in der Regel die Schuld. Deshalb bekommt man auch eingebläut, dass man bei jeder Fahrt mit Sonderrechten mit einem Bein im Knast steht.
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: In der Schweiz droht selbst Rettungskräften Haft bei zu hoher Geschwindigkeit

    Also es ist sogar so, dass nachts angewiesen werden kann "ohne Sondersignal" (also nur Blaulicht) zu fahren um die Nachtruhe nicht zu stören, dennoch gelten die Sonderrechte. Das habe ich bei der Feuerwehr desöfteren erlebt.

    Ist zB in Nordamerika so. Dort bleiben alle sofort stehen wenn die Polizei oder Rettungswagen durchfahren mit Geheul. Hab ich mehrmals erlebt.