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Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Dezember 2013.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nachdem in der vergangenen Woche tausende Abmahnungen wegen dem Streaming von Erotik-Videos im Netz verschickt wurden, gibt es für Betroffene nun vielleicht Entwarnung. Laut einem Rechtsexperte gebe es hier keine Urheberrechtsverletzung, wie von der Kanzlei behauptet.

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  2. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Es scheint ja nun so zu sein, dass erst eine gerichtliche Klärung erfolgen muss. Und dies dauert ja sicherlich einige Zeit.
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Das ist das was ich schon die ganze Zeit sage. Wir brauchen endlich ein Urteil das Klarheit schafft.

    Ich meine wenn nicht mal die Experten wissen wie das Thema Streaming bewertet werden muss. Wie sollen dann wir Laien mit diesen Thema umgehen?

    Klar wir können darüber diskutieren und uns gegenseitig die Köpfe einschlagen und beleidigen.

    Schlussendlich stehen wir aber genauso dumm da wie die Experten. Also lasst die Gerichte entscheiden, anderes bleibt uns nicht übrig.
     
  4. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Was heißt Entwarnung?
    So oder so kostet es den Leuten Geld: Entweder nen Anwalt nehmen oder zahlen. Also wo ist da die "Entwarnung"?
     
  5. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Es reicht auch einen Widerspruch zu schreibe. :winken:
     
  6. BurnStar

    BurnStar Board Ikone

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Es reicht auch das Schreiben zu Schreddern.
    Da wird nie ein 2. Brief hinterher kommen.
     
  7. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Richtig, ein Anwaltsschreiben würde ich entweder auch erst mal ignorieren, oder selbst juristisch gegen den Anwalt vorgehen, was in diesem Fall sicher angebracht wäre. Wenn ein Mahnbescheid oder eine Vorladung kommt, kann man immer noch reagieren.
     
  8. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Aber bis dahin sollte es eine einstweilige Verfügung geben, die der Kanzlei bis zur endgültigen Entscheidung das Versenden solcher Mahnschreiben verbietet.
     
  9. Eifelquelle

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Selbst den bedarf es nicht, denn den Abmahnkanzleien ist es letztlich egal, ob du vollumfänglich widersprichst oder aber nicht reagierst.

    Beides ist formal das gleiche, nämlich eine Nichtannahme eine Ausergerichtlichen Einigung.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

    Das Problem ist, dass Gerichte durchaus unterschiedlich entscheiden können. So etwas wie eine Musterentscheidung gibt es in Deutschland nicht. Richter können sich nach dem Urteil anderer Richter richten, müssen es aber nicht.

    Letztlich kann hier nur der Gesetzgeber Klarheit schaffen, indem er der Gesetzgebung eine klare und verbindliche Definition beifügt, was er eigentlich unter einer Kopie versteht und was nicht (technisch notwendiger flüchtiger Zwinschenpuffer).

    Allerdings ist diese Frage für den aktuellen Fall völlig unerheblich und ich verstehe nicht, warum sich die Presse und auch viele "Experten" da so drauf stürzen.

    Selbst wenn ein Richter die Browserpufferung als "Kopie" definieren würde, handelte es sich in desem Fall immer noch um eine Privatkopie, die weder kommerzielle o.ä. Ziele verfolgt.

    Eine Privatkopie ist in Deutschland nach wie vor immer noch völlig legal, so lange keine technischer Kopierschutz umgangen wird oder die Quelle offensichtlich illegal ist. Beides trifft auf den vorliegenden Fall nicht zu, denn weder wurden hier irgendwelche DRM Machanismen ausgehebelt, noch ist REDTube eine Warezseite, da praktisch alle dort angebotenen Videos von den Rechteinhabern selber online gestellt werden um Werbung für deren Pay-Seiten zu machen.

    In dem Moment, wo der Nutzer nicht erkennen kann, dass das Material nicht durch den Urheber lizensiert ist, begeht er auch keine Urheberrechtsverletzung.

    Ob beim Streaming also eine Kopie im Sinne des Urheberrechts entsteht oder nicht, ist für diesen speziellen Fall also absolut unerheblich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2013