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Neues vom Blödmarkt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von tv--satt, 12. November 2012.

  1. tv--satt

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    Mediamarkt: Falsch beschuldigte "Diebin" darf nur noch online einkaufen
    12. November 2012, 13:13

    Mediamarkt hat sich mit einer falschen Anschuldigung den Zorn einer Linzer Kundin zugezogen


    Eine verärgerte Mediamarkt-Kundin hat sich auf dem Facebook-Auftritt des Elektronikhändlers Luft gemacht. Laut ihrer Schilderung wurde sie bei einem Einkauf in der Filiale an der Linzer Industriezeile vom Geschäftsführer öffentlich als Diebin bezeichnet. Ihr Eintrag wurde mittlerweile von zahlreichen anderen Besuchern der Kette kommentiert, die nicht nur den konkreten Anlass bemängeln, sondern auch eigene Kritik am Unternehmen und dem Umgang mit Kunden und Mitarbeitern üben.
    Hausverbot: Entschuldigungs-Gutschein nicht vor Ort einlösbar

    Die Anschuldigung des Managers hat sich allerdings als falsch erwiesen. Laut dem Posting der Betroffenen, Alicja Michalik, nahm dieser es mit seinem Versehen aber nicht sehr genau. "Ja wenn Sie glauben, ich hätte das getan, dann entschuldige ich mich halt", wird er von ihr zitiert.

    Ihr wurde infolge der Beschwerde schließlich eine schriftliche Entschuldigung nebst einem Gutschein in ungenannter Höhe zugestellt. Diesen kann sie aber nur im Onlineshop des Unternehmens einlösen, wie ihr vom Verkaufsleiter mitgeteilt wurde, denn sie hat nach wie vor Hausverbot.
    Betroffene fordert persönliche Entschuldigung

    Michalik fordert eine Entschuldigung des Geschäftsführers im persönlichen Gespräch. "Er stand schließlich auch vor mir, als er mich öffentlich gedemütigt hat", schreibt sie. "Ich will keinen postalisch zugestellten Gutschein, mit dem ihr euch aus der Verantwortung kauft! Die menschliche Würde hat kein Preisschild."

    In einer per Kommentar veröffentlichten Stellungnahme betont Mediamarkt, dass die ausgesprochenen Entschuldigungen "sehr ernst gemeint" waren. Der Gutschein solle dies zusätzlich verdeutlichen. (red, derStandard.at, 12.11.2012)

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  2. AlBarto

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    Ich würde etwas mehr schreiben wollen als diese Zeilen, aber dann würde es heißen, dass ich die Kundin zu unrecht ins "Abseits" stelle. Soll die Kundin machen was sie will, sie ist nicht die einzigste in Deutschland die ein wenig Aufmerksamkeit sucht.
     
  3. genekiss

    genekiss Gold Member

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    .....Gutschein in ungenannter Höhe zugestellt. :eek: , da würde ich aber zuschlagen . Da kann ich nur sagen , die Frau soll bestellen was das zeug hält . ;):rolleyes:
     
  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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  5. Nelli22.08

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    Wen sie sich über den Markt öffentlich negativ äußert, braucht sie sich über ein Hausverbot nicht wundern.
    Noch gilt das Hausrecht der Ladenkette.
    Meiner Meinung nach besteht das Hausverbot zu recht.
     
  6. tv--satt

    tv--satt Board Ikone

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    wenn sich der blödmarkt haberer über sie negativ äußert und sie fälschlicherweise des diebstahls vor anderen kunden in der öffentlichkeit bezichtigt.

    also wird der täter bei dir zum opfer?

    spannende juristische einschätzung:wüt:
     
  7. stevi2312

    stevi2312 Gold Member

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    Die Dame scheint sowohl etwas geltungssüchtig zu sein, als auch etwas zickig.
    Klar ist keiner froh, wenn er auf etwas warten muss. Und wie lange sind gefühlte 15 Minuten Wartezeit (die sie auf ihren Perso und die Ware gewartet haben will)? 5 echte Minuten?

    Dann verweigert sie die Annahmeunterschrift, trotz der Mitarbeiterin, die ihr hinterher gelaufen ist?

    Klar kann es besseren und schnelleren Service geben, aber diese (ich nenne sie trotzdem mal) Dame scheint gleich ihre Contenance verloren zu haben.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    So ein Unsinn. Juristisch ist das vollkommen OK. Es wurde sich entschuldigt.

    Du lädst auch keine Leute zu Dir in die Wohnung, die dich in der Öffentlichkeit beschimpfen.
    Also was solls.

    Der Marktleiter kann auch Hausverbot aussprechen, wen Ihm Deine Nase nicht passt.
    Ein Markt ist keine öffentliche Einrichtung wie etwa ein Amt.
    Man ist da Gast und so sollte man sich auch verhalten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. November 2012
  9. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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  10. camaro

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    AW: Neues vom Blödmarkt

    Jeder wie er es sich leisten kann.
    Er verzichtet ja nur auf Einnahmen.
    Wozu?
    Kennt jemand die Frau von Angesicht?
    Ist sie eine Bedrohung das sie mit klauenden Junkies gleich gesetzt wird?