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Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von heinzi184, 9. Oktober 2012.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Katzensteuer ist auch schon im Gespräch.
    Fehlen noch Reptilien, Nager, Vögel, Fische... :D
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Quark mit Käse, nach §90 BGB können nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes sein. Du zitierst dann § 90 a BGB, dessen erster Satz lautet: "Tiere sind keine Sache" und er zweite Satz indirekt auf das Tierschutzgesetz verweist und redest was von "Sachbeschädigung" :rolleyes:

    § 90a BGB wurde eingefügt, damit Tiere eben nicht als Sache gelten, aber in bestimmen Fällen wie Sachen behandelt werden können. Gemeint ist hier bspw. der Handel mit Tieren, also Verkauf/Kauf, der den normalen Regelungen des BGB unterliegt.

    Menschenhandel ist ja verboten.

    Die Sachbeschädigung betrifft im Bereich Tiere nur im Falle des Todes im Sinne des materiellen Werts. An einem lebenden Tier, was per Gesetz eben keine Sache ist, kann auch keine Sachbeschädigung vorgenommen werden. Hier greift das Tierschutzgesetz und eventuell die Schadenersatzregelungen.
     
  3. Eisenbahnfan

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Sag' das mal Gag.
     
  4. Eisenbahnfan

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Richtig. Den Menschen. Also auch denen, die sich nichts aus Hunden machen.

    Nein, ich nenne es arrogant, eingebildet und anmaßend.

    Weil ich, wie bereits geschrieben, noch von keinem Hund enttäuscht wurde. Von Menschen schon. Alles bereits nachzulesen. Und zwar nur wenig weiter vorne.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2012
  5. Union Jack

    Union Jack Platin Member

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Und Hunde sind große Tiere, die man nicht in Käfigen halten kann. Es ging in deinem Ausgangsposting, auf das ich geantwortet habe, darum, dass man noch klären müsse ab wann ein Hund als groß oder klein gelten würde. Meine Antwort, dass der BGH das schon entschieden hat ist richtig. Hunde sind große Tiere. Genauso wie Katzen.

    Dass du das vielleicht anders siehst, sei dir unbenommen. Maßgeblich sind jedoch Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung. Tut mir ja auch leid. Ich habe auch an manchen Tagen ein Problem damit die Realität anzuerkennen.
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Und wie sieht's z.B. mit §§242, 303 StGB aus?
    Auch Quark mit Käse? :D
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?


    In meinem Ausgangsposting? :confused:

    Vielleicht liest Du nochmal nach, wem Du da überhaupt geantwortet hast, ich helfe Dir auch dabei:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5631146-post211.html

    und dort ging es nur darum, ab wann ein Hund groß ist und wann noch klein und zwar für die Statistik, wieviele Häufchen kleine und große Hunde so hinterlassen und nicht darum, ob Hunde in der Wohnung erlaubt sind oder nicht.

    Offenbar leidest Du wohl an einer Wahrnehmungsstörung.

    Ich sehe es nicht anders und ich habe nur geschrieben, was das Gesetz sagt aber auch hier gebe ich Dir gerne eine Quelle und spucke nicht erst große Töne und lasse dann andere nach Quellen suchen:

    Die Haltung von Tieren in einer Mietwohnung

    Aber kein Problem, vielleicht ist das ja nur einer deiner Tage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2012
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Aber sicher doch. Du hast geschrieben:

    Zivilrecht ungleich Strafrecht. Der strafrechtliche Sachbegriff ist grundsätzlich unabhängig vom zivilrechtlichen Sachbegriff, auch wenn er nahezu identisch ist. Nahezu, denn zivilrechtlich sind Tiere eben keine Sache. Strafrechtlich ist das aber so gewollt.

    Andernfalls, wenn Tiere strafrechtlich gesehen keine Sache wären sondern Lebewesen, würde bspw. der Beruf des Metzgers schon lange ausgestorben sein und Theo.Lingen könnte bei McDonalds nur noch Vegetarierburger bestellen.

    So unterscheidet sich der strafrechtliche Sachbegriff u. a. auch darin vom zivilrechtlichen, dass es sich bspw. bei deinen zitierten §§ 242 und 303 StGB zwingend um bewegliche körperliche Gegenstände handeln muss. Zivilrechtlich ist aber z. B auch ein Haus oder ein Grundstück eine Sache.

    Strafrecht -> regelt Vergehen, die von Staats wegen verfolgt werden müssen -> öffentliches Interesse -> ein Staatsanwalt klagt dich an. Freiheitsstrafen sind möglich

    Zivilrecht -> regelt Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander -> eine Privatperson klagt dich an. -> StGB ist hier völlig irrelevant. Freiheitsstrafen gibt es zivilrechtlich nicht.

    Zwei paar Schuhe, deswegen Quark mit Käse, diesmal mit Sahnehäuptchen oben drauf.

    Übrigens: Lebende Menschen sind ja bekanntlich zwingen keine Sachen. Leichen oder abgetrennte Körperteile oder entnommene Organe/Blut sind strafrechtlich gesehen wiederum Sachen. Zivilrechtlich sind sie nicht verkehrsfähige Gegenstände.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2012
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Richtig.
    Da hab ich mich begrifflich im Eifer des Gefechts vertan.

    Ich korrigiere: Strafrechtlich wär's Sachbeschädigung.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Hundesteuer und was machen die mit dem Geld?

    Kein Problem :)