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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Hier schreibst Du was in der Richtung:



    Quelle.

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/5471334-post651.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Moment:
    Da ging es aber um deine Aussage, GG4 wäre nur eine Spezialisierung von §2Abs.1 GG.

    Hierauf habe ich dann hingewiesen, dass das nicht richtig ist, sondern das die Religiofreiheit nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist, sondern so hoch angesehen wir, dass sie einen eigenen Pragraphen hat, der im GG selber im Gegensatz zur Persönlichkeitsentfaltung nicht eingeschränkt wird.

    Es ging explizit nur im den Vergleich der beiden Grundrechte und den genauen Wortlaut des GG und der ist nun einmal so, dass bei GG2 bzgl. freier Entfaltung der Persönlichkeit steht:
    "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt"

    In GG4 fehlt diese Einschränkung.

    Es ging in dem Vergleich ausdrücklich nur um Abs.1 und nicht um Abs.2 der die körperlicher Unversehrtheit behandelt!

    Im Endeffekt ist es aber auch egal. Mir war es wichtig nochmal darzustellen, dass ich die Beschneidung von Säuglingen weder gut heiße, noch verteidige, sondern lediglich um Verständnis für die Reaktion des Judentums werbe und auch die möglichen Konsequenzen dieses Urteils auf das Verhältnis zwischen Deutschland und den verschiedenen Religionen zu bedenken!
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Juli 2012
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Artikel 4 GG kann imho bei der Frage der Säuglingsbeschneidung überhaupt keine Rolle spielen. Denn da ein Säugling oder Kleinkind noch nicht in der Lage aktiv an einer Religion teilzunehmen, oder anders gesagt noch keine eigene, reiligiöse Weltanschaung haben kann, kann sich bei der Säuglingsbescheidung niemand auf Artikel 4 GG berufen.

    Was zählt sind jetzt einerseits Artikel 2, Absatz 2 GG und Artikel 6, Absatz 2 GG.

    "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

    vs.

    "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

    Es ist nicht nur so das Artikel 2 Vorrang vor Artikel 6 haben sollte, sondern in Artikel 6 steht eben noch explizit "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" was eben euch bedeutet, das Eltern mit ihren Kindern nicht alles anstellen dürfen, und das Sorgerecht auch Grenzen hat.


    Natürlich ist es jetzt für das Judentum ein Problem, das ihre Religion weder mit dem Deutschen Grundgesetz noch mit den Humanistischen Grundwerten vereinbar ist. Aber diese Unvereinbarkeit lässt sich leider nicht lösen.

    Natürlich wird deshalb nicht von heute auf morgen die Säuglingsbeschneidung im Judentum gestoppt werden können. Manche Eltern werden es dann heimlich machen oder ins Ausland reisen.

    Aber ich denke auch wenn man jetzt nur die Beschneidungsrate von jüdischen Säuglingen von 98% auf 85% reduzieren kann, hat man schon etwas gewonnen. Und ich denke mit der Zeit werden sich dann mehr Länder anschliessen, und auch im Judentum wird man dann drüber nachdenken ob man wirklich an der Säuglingsbeschneidung festhalten will. Vielleicht werden dann in 50 Jahren nur noch 30% der jüdischen Säuglinge beschnitten.
     
  4. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Für die Art und Weise, wie die Sprachrohre des "Judentums" auf das Urteil reagiert haben, habe ich absolut kein Verständnis.

    Die Problematik, welche das Urteil für orthodoxe Juden mit sich bringt, ist verstanden.


    Und mir geht es darum begreiflich zu machen, daß wegen solcher Bedenken nicht gegen das Grundgesetz verstoßen werden darf.

    Andernfalls würde man die Geltung unseres Grundgesetzes vom Wohlwollen Anderer abhängig machen.

    Leider sind "wir" längst soweit, daß man sich den Schreihälsen lieber beugt.
    Wie sind uns ja auch einig, daß Muslime sich hier noch nicht mal auf Art.4 GG berufen können. Dennoch wird auch für sie eine Ausnahmeregellung - welche sie über das GG erhebt - geschaffen werden.

    Um des lieben Friedens willen. :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2012
  5. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Die Frage, ob es in anderen Ländern zu ähnlichen Gerichtsurteilen kommt, in den nächsten Jahren, stellt sich ja gerade hier in der EU. Da ja auch andere EU-Staaten eine Verfassung besitzen, die diese Grundrechte vorsehen. Das Thema dürfte uns also noch länger begleiten, und zwar nicht nur hier in Deutschland, wo wo man "uns" auf unsere Geschichte verweisen kann. Man könnte sogar sogar sagen, das Urteil hat einen gewissen innovativen Charakter, da es so eine breite Diskussion eröffnet hat.
     
  6. emtewe

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    In 50 Jahren? Was da alles passieren kann...
    Vielleicht ist man gentechnisch bis dahin soweit, dass Juden mit perforierter Abreissvorhaut geboren werden?
    Vielleicht kann man bis dahin die Vorhaut wieder nachwachsen lassen?
    Vielleicht gibt es bis dahin keine Juden mehr, oder gar keine Menschen?
    Vielleicht wurden bis dahin alle Religionen und deren Ausübung verboten?
    Vielleicht haben die Religionen die Kontrolle über die Staaten übernommen?

    Eines ist jedoch sicher: Alle Religionen, deren Anhänger ihren Säuglingen zuviel weggeschnitten haben, sind mangels Nachwuchs bis heute ausgestorben...:D
     
  7. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Montgomery argumentiert:
    Auch eine weibliche Beschneidung hat kulturelle/traditionelle Hintergründe.

    Ich denke, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt die weibliche Beschneidung gar nicht mit der männlichen Beschneidung vergleichen können, da es keine Beispiele gibt, wie die weibliche Beschneidung unter den hygienischen und fachlichen Bedingungen in Deutschland aussehen würde.
    Die Einhaltung hygienischer und medizinisch-fachlicher Standards dürfte bei einer weiblichen Beschneidung wie folgt aussehen:
    -Einhaltung völlig steriler Operationsbedingungen inkl. eines sterilen Verbandes
    -Gabe von Antibiotika, ab einem Zeitpunkt vor der Operation, um Infektionen am operierten Gewebe zu vermeiden.
    -Gabe von Cortison, um Schwellungen zu vermeiden.
    -Gabe von Schmerzmitteln, auch nach der Operation

    Wäre unter diesen Umständen die Entfernung der äußeren Schamlippen bei einem Mädchen denkbar, gedeckt durch das Erziehungsrecht der Eltern?
     
  8. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Ich finde, die Beschneidung wäre mal was für einen Probelauf des so häufig geforderten Volksentscheids.

    Würde das Volk wider Erwarten für die Beschneidung stimmen, träfe es nur :eek: jüdische und muslimische Kinder, und da dürfte mir dann @falk zu stimmen: "So what?"

    :D
     
  9. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das lässt sich aber nicht vergleichen. 25-33% der männlichen Bevölkerung ist beschnitten. Die Zirkumzision ist der am häufigsten durchgeführte chirurgische Eingriff am Menschen. Sie bringt auch viele gesundheitliche Vorteile mit sich.

    Im Gegensatz dazu leiden Frauen ihr Leben lang unter der Beschneidung weiblicher Genitalien. Deshalb muss man über diese Form der Beschneidung auch nicht groß diskutieren. Es betrifft auch nur eine kleine Randgruppe.

    Ich bin übrigens ganz einer Meinung mit Montgomery. Das Urteil ist kulturunsensibel und falsch in dem Sinne, dass Kindern damit eher Schaden zugefügt, als geholfen wird.
     
  10. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Als wenn es derzeit keine größeren Problem gäbe. :rolleyes:

    Ich könnte ja die Empörung verstehen, wenn es um das eigene Körperteil ginge. :D
     
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