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Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von _falk_, 27. Juni 2012.

Status des Themas:
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  1. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Natürlich ist der Vergleich zwischen Urteil und Holocaust dumm.

    Bzw. sogar schlau.

    Denn es handelt sich zweifellos um den Versuch, über die Holocaust-Keule einen Persilschein zu erlangen.

    Was aber wieder dumm wäre.

    Im konkreten Fall ist das dasselbe.

    Denn die Religionsfreiheit ist lediglich das explizit auf die Religion anwendbare Grundrecht auf freie Entfaltrung der Persönlichkeit.

    Dieses wird bereits im GG eingeschränkt:


    Widerspruch.

    Begründung: Siehe oben.



    Tatsache ist leider, daß Religionen bzw. die Auslegung der Religion durch Religiöse nicht nur mit Artikel 2 des GG manchmal schlecht kompatibel sind.

    Bei Inkompatibilität gilt aber das GG, das auch für solche Fälle vorgesorgt hat.


    Und auch die Elternrechte aus Art. 6 GG erlauben wohl kaum eine mutwillige dauerhafte Körperverletzung an Kindern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2012
  2. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Wer argumentiert hier denn vorwiegend mit Bauchgefühl?

    Und wem geht das Wohl der Kinder auch heute noch am Allerwertesten vorbei?


    Tipp:

    Es ist jemand, der überlieferte Ergebnisse von Stille Post Spielen als bindend betrachtet und der auch heute noch für das Recht auf Beschneidung eintritt.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Natürlich, die Nutzung der Holocoustkeule dürfte bei den meisten jüdischen Organisationen zum Einstellungstest gehören.

    Was aber wieder dumm wäre.


    Das was du schreibst ist juristisch einfach falsch. Die Religionsfreiheit ist in ein eigenständiges Grundrecht des Grundgesetzes und nicht das Explizit bzw. die Spezialisierung eines anderen Grundrechtes und hat nichts mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu tun und im Gegensatz zum Recht auf freie Entfaltung enhält GG4 keinen Passus zur rechtlichen Einschränkung.

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland räumt de Religion einen so hohen Stellenwert ein, dass ihr ein eigener Paragraph innerhalb der Grundrechte zugestanden wurde. Religion ist innerhalb des Grundgesetzes nicht einfach nur eine Form der persönlichen Entfaltung, sondern ein ganz eigens Grundrecht.

    GG2 ja, GG4 nein.
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Keine Ahnung wen du jetzt speziell meinst, (eigentlich weiß ich es schon, aber ich lasse mich auf deine Unterstellungen nicht mehr ein, denn ich habe mehr als einmal erklärt wie ich persönlich zur Beschneidung stehe und zum Status alter Religionen, aber das ignorierst du ja geflissentlich) aber ich denke mal die 25% der Weltbevölkeung die beschnitten sind, oder ihre Kinder beschneiden, also die meisten Juden, Muslime und ein Großteil der in den USA lebenden Christen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2012
  5. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Deswegen argumentiert Du auch dauernd gegen das Urteil. :eek:
     
  6. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Wenn das richtig wäre, könnte jeder hier ein Kirche gründen, in deren Überlieferungen das Recht auf Bankraub begründet ist - und Bankraubfall straffrei davon kommen.

    Das geht natürlich nicht, weil Du mit Deiner rechtlichen Uneinschränkbarkeit von Religionen falsch liegst.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juli 2012
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Das tue ich nicht. Ich halte die Entscheidung des Richters für juristisch korrekt und halte das Festhalten an einer Religion die sich nach meiner Glaubensauffassung schon mehrfach überholt hat für falsch.

    Ich kann aber auch verstehen warum von Seiten der Judentums und des Islams dafür kein Verständnis aufgebracht wird und welche Kosequenzen es für das Ansehen Deutschlands hat.

    Darüber hinaus argumentiere ich gegen die Haltung einiger Deutschen sich moralisch und ethisch über ander Kulturen, Menschen und Religionen zu erheben. Eine Gesellschaft die ausschließlich auf Profit und Eigennutz aufgebaut ist, die Tötung ungebohrenen Lebens billigt, sexuell total verkommen ist, Kinderfeindlich ist, wie kaum ein anderes reiches Land auf der Welt und alte Menschen ins Heim abschiebt, statt sie im Kreise der Familie zu versorgen, ist meiner Meinung nach nicht in der moralischen Position anderen Gesellschaften und Kulturen vorzuschreiben, was richtig und was falsch ist.

    Darüber hinaus nehme ich 99% der Leute die sich hier angeblich um die armen Kinder sorgen, ihre Fürsorge schlicht und ergreifend nicht ab.
     
  8. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    @Eifelquelle:
    Art 2 GG darf nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden, wie SliderXB bereits richtig zitiert.
    Dieses Gesetz aber, daß die Beschneidung aus religiösen Gründen erlaubt, gibt es in Deutschland nicht.

    Wie wir bereits in diesem Thread festgestellt haben, sehen zb Reformjuden die Frage der Beschneidung durchaus anders. Bereits in Israel selber gab es Vorstöße, diese Beschneidung abzuschaffen. Die Beschneidung ist deshalb für das Judentum nicht so prägend, wie Du hier durchgehend annimmst.
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar

    Nein, denn deine Schlussfolgerung ist falsch. Es reicht nicht zu behaupten etwas wäre eine Religion, sondern die Religion muss durch den Staat anerkannt sein, um sich auf GG4 beziehen zu dürfen.

    Judentum und Islam sind das. Die Scientology Church zum Beispiel nicht. Die können zigmal behaupten sie wären eine Religion. Solange der Gesetzgeber das anders sieht, können sie sich nicht auf GG 4 beziehen und das wurde schon mehrfach richterlich festgestellt.
     
  10. SliderXB

    SliderXB Junior Member

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    AW: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar


    Rechtsbeugung zugunsten des Ansehens. :rolleyes:


    Du bist erst Recht nicht in der Position Dich moralisch über Andere zu erheben, Du religiöser FANATIKER. :mad:
     
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