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BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Juli 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil im Rapidshare-Prozess, nach dem Filehoster unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, ist ein Signal für die ganze Branche: Speicherplattformen müssen gegen illegale Kopien vorgehen. Wie weit ihre Pflichten reichen, bleibt aber noch offen.

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  2. ElimGarak

    ElimGarak Board Ikone

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    AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

    So what!? Das ist ein typischer Pyrrhus Sieg der
    Medienindustrie! Da wird halt mal wieder ausgewichen
    auf Filehoster in Russland, Südamerika etc. oder
    die Kids tauschen vermehrt direkt per USB!

    Die Knackprogramme aus der Karibik haben sie eh
    und dann wird eine Blu Ray/DVD/CD gerippt auf
    externe Festplatte/USB Stick gezogen und gegen
    andere Titel im Freundeskreis getauscht.

    Mit der Einstellung das die Konsumenten der Feind
    sind wird die Medienindustrie diesen Kampf nie
    gewinnen können!
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

    Ist ja auch super einfach die Passwort geschützte datei xyzabcd.rar als illegale Kopie zu identifizieren.
     
  4. UltimaT!V

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    AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

    Mit Passwort ist aber dann ein sehr eingeschränkter Zugriff und somit nicht für alle weltweit verfügbar. Das ist immerhin ein großer Unterschied, als wenn die Datei für jedermann verfügbar und sichtbar ist.

    So weit mir bekannt ist, war ja anfangs auch das die Intention dieser Sharing-Plattformen und nicht etwas für die ganze Welt verfügbar zu machen. Damit haben sich die Plattformen und User selbst ein Bein gestellt und maulen nun über die Härte des Gesetztes und ihr eigenes Tun.

    Ich finde das Urteil gut und richtig! Wenn man zu gierig wird, muss irgendwer/-was diesem Wahn Einhalt gebieten. Wenn es alles kostenlos gibt, gibts bald keine Künstler, Waren usw. mehr, weil die Einnahmen dazu fehlen. Es kann nix kostenlos geben! Oder wir drehen das Rad der Zeit wieder zurück zum Tauschgeschäft.

    Kommt nur etwas Blöde, wenn man als glatzköpfiger Bäcker einem Frisör ein Brot gibt. Der Frisör hat ja nix zu frisieren oder schreiden.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

    Eingeschränkt wird der Zugang damit aber nicht! Diejenigen die den Link haben haben dann auch das Passwort. Der Filhoster kann damit also nicht herausbekommen was da hochgeladen wurde wenn er nicht selbst nach den Links sucht.