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Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Juni 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Nachdem ARD und ZDF ihre Kabelverträge mit den großen Anbietern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW gekündigt haben, hat der Kabelverband FRK noch einmal betont, dass davon die freien Netzbetreiber nicht betroffen sind. Dabei kritisierte der FRK vor allem die davon verursachte Verunsicherung der Kunden.

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  2. muellimatze

    muellimatze Junior Member

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Hallo FRK, bitte erklären Sie das mir mal richtig. Also ab 01.01.13 bleibt es wie es ist, auch wenn die ÖR kein Einspeisevertrag mehr mit KD schließen. Das gaubt wer will, ich nicht. Ich sehe hier nur eine Lösung, weg vom Kabelanschluß, hin zu der schönen Fernsehwelt von SAT-TV.
     
  3. LSD

    LSD Talk-König

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Oh, Herr Labonte hat sich mal wieder exhumieren lassen :rolleyes: .

    Was haben denn bitte die gekündigten Einspeiseverträge zw. ARD/ZDF und den drei (zwei) großen Kabelanbietern Kabel Deutschland und "unitymedia kabel bw" mit den kleinen NE4-Anbietern des FRK zu tun? Die FRK-Mitglieder haben überhaupt keine Einspeiseverträge mit den Sendern.
     
  4. ResidentX4

    ResidentX4 Neuling

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    KD gehört doch gar nicht zum FRK. Lese Dir den Artikel nochmal genau durch!!

    RX4
     
  5. GEZahlt

    GEZahlt Junior Member

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Für Kunden eines dem FRK angehörigen KNB's bleibt alles wie gehabt. Wo gibt es da Erklärungsbedarf?
     
  6. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Wichtiges in Nebensätzen zu verstecken, hilft auch nicht gegen Verunsicherung.
    Genau da liegt der Knackpunkt. Die Entwarnung ist also eigentlich keine.
    Der Grenzverlauf sollte deutlicher hervorgehoben werden!
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Du bringst da aber eine Menge durcheinander. Die NE4 Anbieter haben logischerweise keine Verträge mit den Sendern die speisen ja nichts ein, die lassen das machen.
    Die FRK Anbieter haben alle einspeiseverträge da die ÖR an die aber nichts zahlen sind dessen Verträge auch unberührt.
     
  8. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Für mich ändert sich durch die Kündigung auch nichts.:p
    Ich sehe Oma-und-Opa TV der ÖR schon seit vielen Jahren nicht mehr. Das einzige was mich ärgert, ist der Umstand, trotzdem die TV-Zwangssteuer zahlen zu müssen.
    Egal wie viele Haushalte zahlen müssen: an der Qualität der Programme ändert sich eh nichts! ARD und ZDF würden auch mit 8, 9 oder 10 Milliarden Euros kein vernünftiges Programm für alle Altersgruppen hinbekommen.
    Wenn man für ein vernünftiges Vorabendprogramm angeblich zusätzlich auf Werbeeinnahmen angewiesen ist, frage ich mich, wer das Ausgabengebahren der ÖR eigentlich kontrolliert?
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Ich habe jedenfalls erst einmal beide ö.r. Sendeanstalten per eMail angeschrieben.

    Diese unverschämte Weigerung der ö.r. Sender kann man so nicht hinnehmen solange weiterhin GEZ Gelder für die Einspeisung an andere Anbieter wie Astra gezahlt werden.
     
  10. Mangels

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    AW: Kabelverband FRK: Keine Abschaltung von ARD/ZDF-Sendern

    Falsche Adresse !

    Wegen der GEZ solltest du dich an einen Politiker wenden - evtl. deinen Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten.
    Und sonst an deinen Kabelnetzbetreiber.

    Du stehst ja in keinem Kundenverhältnis zu den ÖR.
    Oder würdest du dich auch beim Hersteller deiner Dachpfannen beschweren, wenn die nicht dem entsprechen, was du in Auftrag gegeben hast anstatt bei dem ausführenden Dachdecker, dem du den Auftrag erteilt hast? Sicher nicht.