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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Im Zusammenhang mit Sitzblockaden war und ist sehr wohl und ausschließlich von körperlich "passivem Widerstand" (gewaltfrei) die Rede. Und den kann es konkret nur "gegen Vollstreckungsbeamte" geben. Strafgesetz.

    Du verwendest das Wort Widerstand in einem ganz anderen Sinne, nämlich "gleichrangig" mit dem Recht auf Versammlung und Protest "gegen die Obrigkeit". Grundgesetz.

    Und damit dürftest du zumindest einige Leser irritieren.

    Denn dieses Widerstandsrecht hast du ganz einfach nicht.

    Im Gegenteil ... genau genommen müsste ich mich hier gegen deine Angriffe auf die demokratische Grundordnung zur Wehr setzen. Wenn sie nicht so - verzeih mir - lächerlich wären. ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  2. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Nein. Ein Angriff auf die demokratische Grundordnung ist die Wahrnehmung von Interessen weniger finanzkräftige Gruppierungen, die dem Allgemeinwohl entgegenstehen. Lächerlich ist allein deine Anmaßung von Demokratieverständnis.
     
  3. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wenn du eine Revolution anzetteln willst, dann mach dafür deinen eigenen Thread auf.

    In der Diskussion um S21 stören deine reaktionären Ansichten einfach nur.
     
  4. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Die Interessen des Allgemeinwohls zu schützen sind reaktionäre Ansichten?
    Dass das von dir kommt, habe ich mir schon gedacht:)
     
  5. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Grundgesetz
    II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)

    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



    Geh richtig wählen oder lass dich selbst wählen.

    Und wenn du auf diese Weise deine Ziele gegen das Kapital nicht durchsetzen kannst, weil du keine Mehrheiten hinter dich bekommst, dann akzeptiere es. Das macht einen guten Demokraten aus.

    Nicht das kleinbürgerliche Maulen.
     
  6. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Da hast du aber wieder was falsch verstanden.
    Ich habe nichts gegen das Kapital, wenn es nicht gegen Interessen des Volkes eingesetzt wird. Ansonsten ginge ja die Staatsgewalt nicht vom Volke aus und das von dir Genannte wäre nur bedrucktes Papier. Gelle?:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  7. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Vorher war es nur eine versteckte Bitte, jetzt sag' ich es dir noch einmal ganz deutlich:

    Verwende den Begriff Widerstand in deinem Sinne nicht in diesem Thread, in dem es, ganz praktisch, schlimmstenfalls um Widerstand gegen Vollzugsbeamte geht. Darum, welche Rechtssicherheit ich als Teilnehmer an einer Demo gegen S21 habe und was ich mit meiner Teilnahme überhaupt bewirken kann.

    Oder hast du auch nur einen aus der Atom-Lobby beim Castor oder einen von der Bahn auf dem Schloßpark gesehen, wie er Polizisten Geld zuschiebt, dass die den Demonstranten ordentlich eine auf's Maul hauen?



    Mit Sicherheit fließt ganz oben im großen Stile Geld. Gegen Pöstchen und sonst was.

    Aber hier, bei der "Abschaffung des Stuttgarter Kopfbahnhofes" bist du mit deinem Anliegen "Widerstand" ganz einfach falsch. Das stört die "Tagespolitik um S21".

    Mach für "die große Politik" einen eigenen Thread auf. Nenne ihn von mir aus "Widerstand gegen die Abschaffung des Sozialstaates durch das Kapital".
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Irgendwie biegst du dir deine Argumentationen immer zurecht, indem du Wörter oder Sätze aus dem Zusammenhang reist. Ich habe von Widerstand und Protest im Allgemeinen gesprochen. Welchen Widerstand in welchem Sinne meinst du. Ich muss das mal nacheinander abarbeiten, um dir das Zusammenwürfeln von Aussagen zu erschweren:D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  9. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4432605-post1867.html

    Zitat von nabelschnur: Und bei diesem Thema kommst du mit mathematischen Gleichungen. Passiver Widerstand = Sitzblockade = legal.

    Zitat von ach: Genau so ist das eine korrekte Gleichung.

    Hier geht es nur um das Strafrecht.



    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4433383-post1886.html

    Zitat von ach: Auf jeden Fall muss man festhalten, dass Protest und Widerstand wichtig und richtig sind und dass gewaltsame Übergriffe des Staates und das Kriminalisieren des Protests oder Widerstands zu verurteilen sind

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4433387-post1888.html

    Wenn wir eine Verkehrsbehinderung zum Anlass nehmen, die Illegalität des Widerstands oder Protests zu betonen ...



    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4433390-post1889.html

    Du verwendest das Wort "Widerstand" ziemlich freizügig.

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/4433402-post1891.html

    Im Zusammenhang mit Sitzblockaden war und ist sehr wohl und ausschließlich von körperlich "passivem Widerstand" (gewaltfrei) die Rede. Und den kann es konkret nur "gegen Vollstreckungsbeamte" geben. Strafgesetz.

    Du verwendest das Wort Widerstand in einem ganz anderen Sinne, nämlich "gleichrangig" mit dem Recht auf Versammlung und Protest "gegen die Obrigkeit". Grundgesetz.

    Und damit dürftest du zumindest einige Leser irritieren.
     
  10. SvenC

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wenn sie keinen behindert, ist sie legal bzw. wird Dir keiner einen Strick drauss drehen.... okay, der Begriff Blockade sagt ja schon "ich blockiere irgendetwas". Das andere nennt man dann einfach "Sitzdemo" und schon isses legal....
    Wenn ich wie bei S21 auf der Wiese sitze, ich keinen behindere in Zu- und Abfahrt und man das eine "Blockade" nennt, dann geht da was nicht mit rechten Dingen zu.... :LOL:
    Wenn ich stattdessen mich auf die Gleise lege und somit den Verkehr behinder und vielleicht noch Gleise zerstöre, dann geht das in die entsprechend strafrelevante Sache... und das muss jedem bewusst sein.
    :winken: