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18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von moonwalker5, 14. August 2010.

  1. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Oh je dann trifft man bald unsere ganzen Politiker, Vorstände, Großkonzerne und den Geldadel als Hartzler Auge in Auge beim Amt.
    Eigentlich keine schlechte Idee, wäre aber interessant wie viel Geld da auf einmal dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehen würde.

    Und was machen wir jetzt mit dem Heiner Geißler, ist das jetzt auch einer der sein letztes Hemd hergeben muss oder sind es die Vertreter der Bahn oder die Frau Gönner oder der Herr Mappus sogar?

    Oder sind es diejenigen die hier gepetzt haben? Sind deren Eltern schuld und müssen die ihr Hemd hergeben, denn es heißt doch Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

    Geißler stoppt Bauarbeiten - Südwest Presse Online

    Hubble meint!
    Recht so, wer sich an Gleise kettet oder sich auf Strassen mit LKWs einbetoniert, dem müßen die Kosten der Feuerwehr, Polizei glasklar in Rechnung gestellt werden :p Auch Baumbesteiger , Steineentferner aus Gleisbetten, müßen die Rechnung bezahlen. Und wenn hunderte Chaoten Zufahrten und Strassen durch "friedliches" Sitzen blockieren, müßen halt mehr Wasserwerfer her als Schmiermittel, bevor die dann mit dem Bagger weggeschoben werden. Der erst Linksautonome , denn ich wegtragen muß , kriegt einen *rschtritt , den er nie vergessen wird und die Piercings an Lippe, Nase, pp. werden natürlich völlig friedlich und aus Versehen bei der Rangelei rausgerissen.:p Aber da die aus dem Lager der antifaschistischen Linksautonomen kommen, ist bei denen ehe nix zu holen, aber vollstreckbare Titel laufen 30 Jahre und früher oder später kommen die zu Geld und wenn alles nichts hilft Pfändung bis zum letzten Hemd oder ersatzweise Knast.

    Kann das sein das du ein wenig obrigkeitshörig bist, weil das einfach bequem ist und der einfachste weg? Ohne sich mit der Realität befassen zu müssen?

    Mein lieber Mann, bei mir müsstest du zuerst mal 3000 Ethikstunden absolvieren.
    Aber freu dich, für den Staat, der dich genau so wählen lässt, wie er dich braucht. Du bist ein gefundenes Schätzchen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2010
  2. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    @Gag

    Es erfordert zugegebenermaßen aber auch eine Menge Hirnschmalz, wenn das BVG zu den Fragen "Begeht man als Teilnehmer einer Sitzblockade eine Nötigung?" und "Leistet man durch eine Sitzblockade Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?" Stellung nehmen muss und der BGH in der Auslegung des BVG Urteils zur Nötigung eine zwar nicht widersprüchliche, aber dennoch abweichende Auffassung vertritt.

    Zwei Dinge sollten aber auch einem juristischen Laien ohne Schwierigkeiten einleuchten ...

    a) dass das BVG mit seinem Urteil Sitzblockaden nicht legalisiert hat.

    b) dass man die Auslegung des BVG Urteils durch das BGH als derzeit letztgültige Rechtsprechung akzeptieren muss und deshalb auch in Sachen Nötigung nicht eindeutig auf der sicheren Seite ist.

    Dazu müsste das BVG eindeutig sagen, dass eine Sitzblockade in keinem Fall eine Nötigung darstellt. Und das wird ganz sicher nicht passieren. Wer das nicht glauben will, der darf gerne erneut an das BVG wenden.

    Aber die aktuelle Rechtssprechung angeblich zu kennen und sie dennoch einfach zu ignorieren oder gar Gegenteiliges zu behaupten, das ist ... naja. ;)
     
  3. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Du akzeptierst doch auch die Realität. Also bist du auch obrigkeitshörig.

    Die Alternativen sind:

    Du gehst den illegalen Weg des aktiven Widerstands.

    Oder du gehst in die Politik um etwas zu verändern.
     
  4. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Kann jemand die Links über die ganzen Urteile mal einstellen?
    Und nicht wieder sagen selber suchen oder sonstige Ausreden benutzen!
    Einfach mal die Paragraphen vorlegen und die Urteile, dann wird das für manche verständlicher! Oder auch nicht!
     
  5. Strohm

    Strohm Senior Member

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    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Hallo Nabelschnur, da gibt es auch noch einen anderen Weg!

    Du sagst,

    Du akzeptierst doch auch die Realität. Also bist du auch obrigkeitshörig.

    Nein obrigkeitshörig bin ich nur bis zu einem gewissen Grad.

    du meinst,
    Die Alternativen sind:

    Du gehst den illegalen Weg des aktiven Widerstands.

    Oder du gehst in die Politik um etwas zu verändern.


    Nein ich kann das alles umdrehen bei genügend Unterstützung!

    Ich kann auch den legalen Weg des aktiven Widerstands gehen
    oder ich gehe in die Politik um etwas illegales zu verändern.
     
  6. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Auf jeden Fall muss man festhalten, dass Protest und Widerstand wichtig und richtig sind und dass gewaltsame Übergriffe des Staates und das Kriminalisieren des Protests oder Widerstands zu verurteilen sind :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  7. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Hier: Ist eine Sitzblockade immer eine Nötigung? Strafrecht - Straftaten 123recht.net wird's recht vernünftig erklärt.

    Da findet sich auch ein weiterführender Link: Rechtsprechung: 1 BvR 718/89

    Und da findet sich der Link zum dem hier des öfteren erwähnten BVG Urteil: DFR - BVerfGE 92, 1 - Sitzblockaden II

    Es finden sich auch weitere interessante Links zu Urteilen z.B. des BGH mit Bezug zum Versammlungsrecht: DFR - BGHSt 23, 46 - Laepple

    Aus letzerem ein nicht unwichtiger Auszug:

    Die Anerkennung eines solchen Demonstrationsrechts mit der vorn Landgericht offenbar nicht beachteten widersinnigen Folge, daß die Polizeibeamten beim Wegtragen der die Schienen besetzt haltenden Demonstranten bis zu einem mehr oder minder willkürlich zu bestimmenden Zeitpunkt rechtswidrig tätig geworden wären, ist abwegig. Niemand ist berechtigt, tätlich in die Rechte anderer einzugreifen, insbesondere Gewalt zu üben, um auf diese Weise die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen und eigenen Interessen oder Auffassungen Geltung zu verschaffen. Der von der Verfassung gewährte weitere Spielraum für die Auseinandersetzung mit Worten (Art. 5 GG und § 193 StGB; vgl. BVerfGE 7, 198; BGHSt 12, 287) duldet keine Erweiterung auf tätliches Verhalten. Andererseits kann sich daraus, daß mehrere oder viele einzelne zu gemeinsamer Aktion zusammentreten, kein qualitativer Umschlag im Sinne BGHSt 23, 46 (56)BGHSt 23, 46 (57)weitergehender Berechtigungen ergeben.

    Der Demonstrant besitzt im Vergleich zum einzelnen, der für seine Meinung eintritt oder protestiert, keine Vorrechte, sondern hat wie jeder andere dabei die allgemeinen Gesetze zu achten.


    Auch der Hinweis darauf, daß das vom Grundgesetz in Art. 8 allen Deutschen gewährleistete Grundrecht, sich friedlich und ohne Waffen auch unter freiem Himmel zu versammeln, notwendigerweise das Eintreten von Verkehrsbehinderungen einschließe, eröffnet keine andere Betrachtungsweise.

    Aus dem Recht zu friedlicher Versammlung kann kein Recht zu unfriedlicher Demonstration hergeleitet werden. In welchem MaßeVerkehrsbehinderungen hinzunehmen sind, die sich als Nebenfolge einer friedlichen Demonstration ergeben, hat der Senat nicht zu entscheiden.

    Hier ist die Verkehrsbehinderung gerade zum Ziel und Zweck einer öffentlichen Aktion gemacht worden, die damit einen unfriedlichen Charakter gewonnen hat und nicht mehr der Garantie des Art. 8 Abs. 1 GG teilhaftig sein kann.

    Hinzu kommt, daß die Aktion nur dort stattfinden sollte, wo die KVG über eigene, von der Straße getrennte Bahnkörper verfügte, also nicht an einer Stelle, die dem Gemeingebrauch gewidmet ist.

    Endlich muß die Auffassung der Strafkammer schon an ihrer Unverträglichkeit mit dem demokratischen Prinzip im allgemeinen und seiner Ausgestaltung im Sinne der repräsentativen Demokratie durch das Grundgesetz im besonderen scheitern. Personenverbänden so wenig wie einzelnen kann die Mitsprache in öffentlichen Angelegenheiten mit anderen Mitteln als denen der Werbung, Überzeugung und Überredung gestattet sein. Entscheidungen in solchen Angelegenheiten müssen frei von gewaltsamer Einwirkung in den Händen der Organe liegen, die durch Verfassung und Gesetz dazu legitimiert und durch die Mehrheitsentscheidungen des Volkes auf der Grundlage von geordneten, gegen Mißbrauch und Verfälschung abgesicherten Wahlen und Abstimmungen berufen sind. Die Anerkennung eines Demonstrationsrechts in dem von der Strafkammer angenommenen Ausmaß liefe auf die Legalisierung eine von militanten Minderheiten geübten Terrors hinaus, welcher mit der auf dem Mehrheitsprinzip fußenden demokratischen Verfassung, letztlich aber auch als Verstoß gegen das Prinzip BGHSt 23, 46 (57)BGHSt 23, 46 (58)der Gleichheit aller vor dem Gesetz mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlechthin unverträglich ist (vgl. Zeidler in Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", B 10/69).
     
  8. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wir reden ja von friedlichen Demonstranten :)
    Wenn wir eine Verkehrsbehinderung zum Anlass nehmen, die Illegalität des Widerstands oder Protests zu betonen ...

    .. hätte man dies der Führung der DDR mal sagen sollen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010
  9. AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Wir reden also nicht von denen, die neben dem Bahnkörper, auf der Straße, ihre angemeldete Demo mit Trillerpfeife durchziehen und denen die lange Nase zeigen, die sich an Schienen festketten, überflüssige Steine aus dem Gleisbett entsorgen und sich dort einbetonieren? :D

    Du verwendest das Wort "Widerstand" ziemlich freizügig. Dabei gibt es davon nur drei Formen:

    Widerstand nach dem Grundgesetz. Der steht dir nicht zu, da die demokratische Grundordnung durch das Verlegen von Gleisen oder ausgebrannten Kernelementen unter die Erde in keinster Weise gefährdet wird. Deswegen findet die nächste Wahl trotzdem statt und die Verfassung wird dadurch auch nicht angetastet.

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist eine Straftat. No chance.

    Nur bei "zivilem Ungehorsam" wird Justitia ein Auge zudrücken.
     
  10. ach

    ach Guest

    AW: 18 000 Demonstranten gegen Stuttgart 21

    Ich verwende die Worte: Protest und Widerstand in einer grundsätzlichen Diskussion.
    Eigentlich malst du dir die Welt so, wie du es für deine Argumentation brauchst. Von Widerstand gegen Beamte ist gar nicht die Rede. Die Demonstranten haben sich wegtragen lassen bzw. haben die Räumung nicht durch Widerstand verhindert. Du kannst aber weiterhin versuchen, friedlichen Protest oder Widerstand zu kriminalisieren bzw. ins Illegale zu rücken. ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2010