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Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. Februar 2010.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Leipzig - Zwar speist Kabel Deutschland mittlerweile die HDTV-Sender der Öffentlich-Rechtlichen in HDTV ein, das Thema Einspeiseentgelte ist damit jedoch noch lange nicht vom Tisch.

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  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Das ist ja mal interessant ! Von wegen, man muss doppelt kassieren, ganz im Gegentum.
    Daher der rabbiate Umgang der KDG, die wollen die Doppelfütterung ins HD Zeitalter rüber retten.
    Ich hoffe stark, dass ARD/ZDF die Zahlungen 2012 einstellen !
    Das Kabel wird durch die Kabelkunden finanziert, das muss reichen.
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Da steht aber auch drin das man alle Sender gleich behandeln muss.
    Entweder alle Kostenlose oder alle mit Gebühren.

    Alle Sender dürfen Kostenlose einspeisen dafür dürfte die Gewinnspanne nicht groß genug sein.

    Ich weis natürlich nicht was so sein Transponder bei ein Kabelanbieter im Moment so kostet.

    Das die Kosten nach der Anzahl der Anschlüsse berechnet wird weis ich.
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Die Sender zahlen und die Kunden zahlen nur einen geringen Obolus und das ganze ohne Zwangskastrierte Receiver.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    ... deine Forderung ist absurd, denn damit würden die Kabelkunden die Verbreitungskosten für die Programme von ARD und ZDF tragen. Anders sähe das natürlich aus, wenn auch Nutzer von Sat und DVB-T die Verbreitungskosten für ARD und ZDF übernehmen würden.

    Davon mal abgesehen stellt sich die Frage, wie das umgesetzt werden würden.
    Wenn nur ARD und ZDF keine Entgelte zahlen müssen, missbrauchen die Kabelnetzbetreiber gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TKG ihre Marktmacht.
    Diese Bestimmungen gelten nur für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht. Diese hat die Bundesnetzagentur bei Kabel Deutschland, Kabel BW und Unitymedia festgestellt und entsprechende Regulierungsverfügungen erlassen ...
     
  6. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    nö, wieso? ARD/ZDF stellen das Signal zur Verfügung via Kabelmuxx, DVB-T, Sat. Der KNB kassiert doch vom Kunden Gebühren für seine eigene Infrastruktur. Warum sollen die ÖR die bezahlen?
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Sky, Streaming Dienste und Small-Talk Mod Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Das einzige was absurd ist, ist das du es tatsächlich wagst noch einen Kommentar zu dem Thema abzgeben.

    Schließlich stellt sich mir diesem Bericht gerade mal so nebenbei heraus, dass deine Auslassungen, die Kabelnetzbetreiber wären verpflichtet Einspeiseentgelte zu nehmen, von vorne bis hinten falsch waren.
     
  8. kulik

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Also, wenn das wirklich so ist, dass die Sender an die Betreiber Einspeisungsentgelte zahlen müssen, dann frage ich mich:

    Warum müssen die Bauern für ihre Milch nicht an die Molkereien bezahlen????
    ( ..ich weiß - blöder Vergleich - aber es ist einer! )


    Gruß

    :winken:
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    das tun sie doch sowieso. Die kosten sind so nidrig das sie im monatlichen Preis nur in der letzten Kommastelle auffallen.
    andere Kabelanbieter machen das auch und stellen sich auch nicht so an wie eine verzogene Göre.
    Richtig, aber das habe ich ja von anfang an gesagt. ;)
     
  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Bundesnetzagentur: Kabelnetzbetreiber müssen keine Einspeiseentgelte erheben

    Natürlich ! Deswegen hat man ja Kabel ! Man zahlt dem Kabelbetreiber ein Serviceentgeld, damit dieser die TV Sender zu einem ins Haus transportiert.
    Wofür denn sonst ?
    Natürlich zahlt der Kabelkunde die Verbreitungskosten. Für was ist denn dieses Entgeld ansonsten überhaupt da ?
    Und das machen ja auch viele kleine Netzbetreiber so. Die kriegen keinen Cent von den TV Sendern.

    Und wenn die Kabelbetreiber von bestimmten Sender Geld erhalten, dann müssten diese Sender den Kabelkunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden ! Also keine "Grundgebühr". Nur die Sender, die nicht zahlen, kassieren dann über den Kabelbetreiber vom Kunden.

    Aber wie schon so oft gesagt, es ist und bleibt nicht nachvollziehbar, dass einzig die Kabelgroßkonzerne auf beiden Seiten kassieren dürfen, von den Sendern und von den Kabelkunden.
    Das macht sonst keiner, weder SES Astra noch Media Broadcast !