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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. August 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Frankfurt - Das Sozialgericht in Frankfurt hat entschieden, dass ein Fernseher zum "sozialüblichen" Standard von Hartz-IV-Empfängern gehört und daher von der zuständigen Behörde bezahlt werden muss.

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  2. martymcfly13407

    martymcfly13407 Senior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Na dann Jungs und Mädels: AUF ZU SATURN und zum MEDIAMARKT.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Seit wann ist das ein An und verkauf?:eek::D
     
  4. Dirk68

    Dirk68 Guest

    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Anspruch auf Fernseher heisst nicht Anspruch auf HD-Glotze!
     
  5. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Besser: 3 2 1 meeeinnss....eBay. :)
     
  6. Xadramir

    Xadramir Senior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Meint der Verkäufer welche größe darfs denn sein, och ich habe so an die 50" gedacht, selbstverständlich Full HD, ok auf wen darf ich die Rechnung ausstellen? Auf das Arbeitsamt Berlin bitte^^
     
  7. kringe3

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Die müssen ja uch Fußball gucken
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Wenn der gebraucht ist bitte.
    Ein Neugerät wird nicht erstattet. Das ist auch bei Kühlschränken und Waschmaschinen so auch wenn diese dem Hartz4 Empfänger dann wegen dem hohen Stromverbrauch die Haare vom Kopf fressen.
     
  9. mucforum

    mucforum Junior Member

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Ich habe mir mal den Spass gemacht und die kosten zum Anschaffungspreis meiner Kühl Gefrierkombination die zum Zeitpunkt des Kauf der sparsamste im Stromverbrauch gewesen ist zum Vorgänger Modells dieser Kühl/GefriertKombination.
    Ohne zu berücksichtigen das Geld auf einem Sparbuch Zinsen bringt spare ich mit meinem neuen Kühlschrank ab dem 7 Jahr Geld.
    Somit es lohnt sich nicht immer das sparsamste Modell.
     
  10. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf TV-Gerät

    Gut, Hartz-IV-Empfänger ist zwar umgangsprachlich aber als Autor sollte man doch bitte die richtige Bezeichnung ALG-II-Empfänger verwenden. Hartz-VI ist die Bezeichnung des Gesetz.