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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Kassel - Hartz-IV-Empfänger haben nur dann Anspruch auf einen Kabelanschluss, wenn es keine andere Möglichkeit des Fernsehempfangs gibt. Die Kosten dafür muss in einem solchen Fall der Steuerzahler tragen.

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  2. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Was ist den nun mit Hartz IV Empfängern mit Migrantenhintergrund. Dürfen die dann die Progrmmpakete ihrer Heimatländer auch nicht bestellen
    :confused:
    Internationale Sender für Digital Fernsehen - Kabel Deutschland
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Richtige Entscheidung. Sonst finanziert in Stuttgart demnächst das Amt die RTL-Gruppe.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wenn die Hartz4-Empfänger nur Anspruch auf Terrestik haben, wird Ihnen ein Digital-Receiver finanziert? Ich finde die Entscheidung schon mieß, denn in vielen Mieten ist der Kabelanschluss inkludiert.
    Warum also nicht auch dort finanzieren wo man ihn ordern muß.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Digitalreceiver gibt's für unter 20 EUR bei eBay usw. Ansonsten kann man auch gerne umziehen.

    Ansonsten, wo ziehst Du die Grenze? Der andere braucht Premiere Komplett plus 300 EUR für Direkt jeden Monat.
     
  6. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Samsung BD-D6500 3D
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    EgoIggo S95 X Pro mit nightly Build Kodi
    Rii i8 Minitastatur

    LD
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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Heißt das, das Arbeistlose jetzt Schüsseln auf dem Balkon, auch sichtbar, anbringen dürfen?
    Schnarchhopper. Wenn dem so einfach wäre als ALG II Empfänger.
     
  7. AnS66

    AnS66 Board Ikone

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Hast Recht
     
  8. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Also, an einem normalen, brauchbaren DVB-T Receiver für ALG-2 Empfänger soll es meiner Ansicht nach nicht liegen. Da hab ich überhaupt kein Problem mit.
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    War klar das von dir wieder so ein Unsinn kommt.
    Und Kabel ist auch Internet und Telefon!
    Eike hat schon Recht, bei uns ist das Kabel auch meist in der Miete enthalten. :p
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ja, und? Dann soll die ALG-2 Empfängerin den Vermieter bitten, den Kabelanschluss in die Miete zu setzen.