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Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2008.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Ludwigshafen - Schleichwerbung in Unterhaltungssendungen im Fernsehen ist nicht zulässig, auch wenn sie bei Sportübertragungen geduldet wird.

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  2. ollidagi

    ollidagi Junior Member

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    Wenn ich den Artikel so lese, dann frage ich mich natürlich, warum es erlaubt ist in der Gebührenverschwendungssendung schlechthin Gummibärchen, Autos, Filme zu "bewerben".Ich bin werder ein Freund von SAT1 noch vom ZDF, aber man sollte ein generelles Verbot, ohne Hintertürchen!!!, von solchen Werbemethoden durchsetzen.
     
  3. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    Dann müsste sie ja den Leuten, die Werbung für ihre Filme usw.machen, eine Gage zahlen.:eek:
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    Wenn etwas Konsequenz hätte, dann wäre das der Verbot von Schleichwerbung (egal welcher Form) bei Sportübertragungen. Das schließt Bekleidung, Banner, Spielfeld etc. alles mit ein.
     
  5. Phalep

    Phalep Gold Member

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    jo sehe ich auch so...wobei ich mir bei solchen themen
    immer die frage stelle wann fängt schleichwerbung an und wann hört sie auf?
     
  6. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    Der Begriff der Schleichwerbung in Shows muss aus meiner Sicht klar definiert werden.
    Da kann es aus meiner Sicht nicht angehen, dass insbesondere in jeder Wetten dass..?-Ausgabe für Audis, Mega-Lose, E-ON, Kinofilme und ähnlichem geworben werden darf, daran sich aber scheinbar kein Medienwächter stört.

    Jedoch sollte man überlegen, ob es zu weit gehen würde, wenn die Logos auf den Kleidungsstücken von Gästen und Kandidaten abgeklebt werden müssten, sofern diese unter den Begriff Schleichwerbung fallen würde.
     
  7. Watz

    Watz Gold Member

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    AW: Gericht hält Schleichwerbung bei TV-Shows für nicht zulässig

    ...Wetten dass... im ZDF ist ja dafür ein Paradebeispiel!

    Wundere mich immer; wie lange das noch so weiter geht...