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Wofür Lohnsteuerklasse 4?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 25. Februar 2008.

  1. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Hallo,

    Wenn man verheiratet ist aber keiner von beiden in Lohnsteuerklasse 5 will, bleibt einem ja nur Klasse 4. Beim berechnen von Gehaltsabrechnungen ist mir aufgefallen das man genau das gleiche rausbekommt wie bei Klasse 1. Gibt es noch irgendwelche "versteckten" Vorteile oder ist es exakt gleich? Dann frage ich mich wieso es diese Klasse überhaupt gibt? Dann könnte man doch verheiratete die nicht in 5 wollen direkt wieder auf 1 setzen. :confused:
     
  2. FBonNET

    FBonNET Gold Member

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Servus,

    hast du richtig bemerkt, mit der Klasse 4, anscheinend wollen das aber die Finanzämter so haben, zwecks Unterscheidung, Single oder verheiratet.
     
  3. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    Artikel 26
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Aber nur mit 4/4 oder 3/5 ist "hinterher" das Ehegattensplitting möglich.

    Bei 1 bezahlst du alleine.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Wobei gerade 4/4 zum Ausdruck bringt, dass das Ehegattensplitting keinen Vorteil bewirkt.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Genau richtig. Einen Wechel auf 4/4 sollte man also in jedem Fall auch durchführen.

    Mache den Spaß ja gerade selber mit. Diesen Monat sind meine Frau und ich noch in 1/1, dann ab Merz in 4/4 (Ehegattensplitting) und dann ab Mai, wenn sie in Mutterschutz geht in 3/- (Elterngeld wird als Lohnersatzleistung nicht versteuert).
     
  6. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Effektiv wird es vermutlich aber schon versteuert, da das restliche Einkommen sicherlich dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Von daher ist das ganze Gequatsche von der Steuerfreiheit bestimmter Geldleistungen nur ein Trugschluss.
     
  7. deister7

    deister7 Institution

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    dann hätte ich aber gleich 3/5 genommen, oder erstmal 5/3 -> Elterngeld ist etwas höher, da m.W. vom Netto ausgegangen wird. Und ... das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt!

    Progressionsvorbehalt ... Beispiel: zu versteuerndes Einkommen 20.000 €, Steuersatz 27,5%. Steuerfreie Einküfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen 2000€

    fiktives Einkommen 22.000 -> Steuersatz 29,95% -> die 20.000€ werden nun nich mit 27,5% versteuert, sondern mit 29,95%, auf die "steuerfreien" Einkünfte entfallen somit 2,45%*20.000€=490€
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Februar 2008
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Nein, ist exakt gleich, was die Lohnsteuer betrifft. Bei Soli und KiSt kann es Berechnungsbedingt ein paar Euro Unterschiede geben, wenn ein Kinderfreibetrag eingetragen ist.
     
  9. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
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    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Richtig. Das Elterngeld wird genau wie Unterhaltsverpflichtungen vom Netto
    berechnet. Dann ist die 3 für die Frau günstig, du hast durch die 5 ein
    niedrigeres Monatseinkommen, holst dir dann aber bei der Steuererklärung
    viel wieder.

    Sollte man sich auf jeden Fall vorher genau durchrechnen, hier verschenkt
    man ganz leicht einen 4stelligen Eurobetrag im Jahr.
     
  10. PapaJoe

    PapaJoe Board Ikone

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    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Wofür Lohnsteuerklasse 4?

    Das stimmt nicht. Je größer der Unterschied beider Gehälter, desto größer
    der Nutzen des Ehegattensplitting. Da die Gehälter hier erst addiert und
    und dann durch zwei geteilt werden, zahlt der "Vielverdiener" hier in diesem
    Fall wegen dem Progressionsvorbehalt bedeutend weniger Steuern.