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DAZN und DFL: Wie es jetzt im Milliarden-Streit weitergeht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Mai 2024.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, die 24 Stunden-Frist wurde DAZN nach Abgabe des Angebots gewährt, weil sie entgegen den Angebotsregeln nicht bei Abgabe enthalten war und auch keine Ausnahme davon beantragt oder gewährt wurde. Sie wurde nicht einfach 24 Stunden vorher willkürlich beschlossen. Das ginge rechtlich gar nicht.

    DAZN erweckt aber gezielt diesen Eindruck.

    Nochmals: es handelt sich um eine kartellrechtliche Ausschreibung, deren Regeln vorher genau festgelegt sind. Willkür ist da nicht möglich. Das mit der Bankbürgschaft steht in den Erläuterungen explizit so drin, auch die Möglichkeit, auf Antrag eine andere Sicherungsmöglichkeit zu erhalten.

    Die Darstellung von DAZN entspricht nicht der Wahrheit und das gezielt. DAZN suchte nicht umsonst die Öffentlichkeit, um Stimmung gegen die DFL zu machen. Was ja auch in Teilen gelang.
     
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  2. King200

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    Es ist schon lustig wie einige hier genau wissen das die DFL nur Sky schützen wollte und deswegen lieber gegen Kartellrechtliche Vorgaben vorgeht und freiwillig auf 70 Mio pro Jahr verzichten.

    Ich kann nicht beurteilen wer Recht bekommt und vielleicht hat die DFL auch voreilig gehandelt aber ich halte es für mindestens genauso wahrscheinlich das DAZN nicht gut vorbereitet war und deswegen verlieren wird.

    Aber der DFL Absicht zu unterstellen halte ich für absolut lächerlich
     
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  3. fernseh.schauer

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    Wird wahrscheinlich schon deutlich komplexer sein, der Fall. Hätte sich DAZN nicht an die einfachsten "Spielregeln" gehalten hätte man nicht so einen Aufriss gemacht denn sonst wäre am nächsten Tag die Kartellbehörde da gestanden und hätte DAZN zurecht gewiesen...
     
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  4. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    OK, hast du für deine Aussagen denn auch Belege? Also ich kann auch nur aus bisherigen Quellen zitieren, die in den letzten Wochen veröffentlicht wurden. Und ja, hierzu zählen auch Aussagen von DAZN, die natürlich vor allem die Perspektive von DAZN wiederspiegeln. Das einzige Handfeste sind die Ausschreibungsunterlagen auf den Seiten des Kartellamts, wo explizit erwähnt wird, dass eine Zulassung nicht davon abhängig gemacht wird, wenn vor Zuschlagserteilung keine finanzielle Besicherung geliefert wird.
     
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  5. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Das ist jetzt auch die Perspektive von DAZN. Und natürlich müssen diese Aussagen nicht stimmen, aber deren Argumentationslogik ist durchaus nachvollziehbar. Denn es ist sicherlich nicht im Sinne der DFL, dass mit Sky ein langer, etablierter Partner eventuell einfach vom Markt verschwindet. Deshalb ist es durchaus im Interesse der DFL, dass Sky, so lange sie akzeptable Gebote abgeben, auch mit berücksichtigt wird. Und darüber hinaus ist Sky sicherlich auch vom Gesamtpaket her mit der beste Bieter, wenn nicht gar der Beste. Sky hat viele Abonnenten, etablierte technische Infrastruktur und ist seit Jahrzehnten zuverlässig an der Seite der Bundesliga. Und das Gebot von Sky war dem Vernehmen nach auch schon über den Erwartungen der DFL, das von DAZN war nur noch überraschend besser.

    DAZN dagegen hat es ganz offensichtlich auf Sky abgesehen und Teil der Kalkulation war es sichtlich auch, dass man es in Zukunft eventuell leichter auf dem Rechtemarkt haben kann, wenn Sky zukünftig stark geschwächt ist oder womöglich ganz verschwindet. Das hohe Angebot kann daher auch aus dieser Perspektive durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein. Und wie schon vorher geschrieben: am Ende geht es eh vor allem um eine technische Formalia, da DAZN ja die Bankbürgschaft liefern konnte, nur eben nicht in den von der DFL geforderten 24 Stunden. Und hier sollte sich jeder Mal hinterfragen, warum jedem anderen Bieter ansonsten mehrere Monate Zeit bis Frühling 2025 gegeben wird, um eben jene Bürgschaft im regulären Verfahren abzugeben.
     
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  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das ist ja genau das Narrativ, welches DAZN der Öffentlichkeit verkaufen möchte. ;)

    Ich spekuliere jetzt mal, wie es wirklich abgelaufen sein könnte, denn ich glaube nicht an diese spezielle 24-Stunden-Frist, wie DAZN es darstellt. Denn das geben die Ausschreibungsregeln gar nicht her.

    Folgender Gedankengang meinerseits:
    Unzweifelhaft ist die Auktion (denn um eine solche handelt es sich) am Tag X gestartet und endet am Tag Y. Das Paket B sollte unzweifelhaft als erstes vergeben werden, darüber herrscht Einigkeit. Die Auktion hat drei Ausgangsmöglichkeiten
    a) der Mindestbetrag x, den die DFL für Paket B vorab festgelegt hat, wird am Auktionsende erreicht, das Paket geht an den Meistbietenden.
    b) das Mindestgebot wird am Tag des Auktionsende nicht erreicht, die Auktion startet dann in eine neue Runde, Paket B wird nicht vergeben.
    c) während des Auktionszeitraums gibt jemand ein Angebot ab, welches sowohl über dem Mindestgebot der DFL als auch mindestens 20% über den bis dahin eingegangenen Angeboten der Mitbewerber liegt. Die Auktion wird sofort (vor dem eigentlichen Auktionsende) beendet und jener Bieter bekommt sofort den Zuschlag.

    Auf Option c) spekulierte DAZN.

    Wahrscheinlich, und das ist meine Spekulation, lag das reguläre Auktionsende in jener Woche, als das mit DAZN passierte. DAZN gibt einen Tag vor dem regulären Auktionsende sein Super-Angebot ab, welches die DFL aber ablehnen muss (!), weil DAZN nicht alle Auflagen bei Abgabe des Angebots erfüllt hatte. DAZN hätte dann noch die restliche Zeitspanne bis zum regulären Angebotsende (hier also einen Tag) noch Zeit gehabt, die Auflagen zu erfüllen, hier die Bankbürgschaft noch nachzureichen.

    Nur mit diesem Szenario lassen sich beide Darstellungen in Einklang bringen. So wird ein Schuh draus. Zumal die DFL dann ja in der Woche tatsächlich das Paket B regulär vergeben hat. Das deutet auf das reguläre Auktionsendedatum in jener Woche hin.

    Denn ich glaube auch nicht, dass die DFL bzw. die 36 Vereine der Bundesligen freiwillig auf das Mehrgeld verzichten, die brauchen jeden Cent. Aber umgekehrt würde sich die DFL haftbar machen, hätte sie ein nicht regelkonformes Angebot angenommen. Dann hätten die Mitbewerber zu recht dagegen klagen können. Und das Kartellamt hätte sicher Strafen festgesetzt, wenn das publik geworden wäre. Das kann bei den Beträgen durchaus in die Millionen gehen.

    Ja, so wird es wohl gewesen sein. Nicht umsonst hat DAZN nur ein Schiedsgericht eingeschaltet und nicht ein ordentliches Gericht. Die Fallhöhe für DAZN ist bei einem ordentlichen Gericht deutlich höher. Dauert länger, kann durch mehrere Instanzen gehen und damit einen möglichen Schadenersatz an die DFL deutlich steigern. Z. B. wenn die Rechtevergabe dadurch nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2024
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  7. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Also ehrlich gesagt hört sich das mehr nach Fan-Fiction als nach Realität an. Laut DWDL fand der Vorfall zu Beginn der Auktion statt und das Paket B ist auch bisher das erste und einzige Paket, das vergeben wurde.

    Es macht auch keinen Sinn, dass DAZN von vorne herein ein illegitimes Angebot abgegeben hat, da ansonsten auch Sky verständlicherweise sehr aufgebracht sein müsste. Denn jedes Paket wird ja in mehreren Runden vergeben und Sky hat sein finales Angebot offenbar auch erst dann abgegeben, nachdem sie erfahren haben, dass DAZN ein leicht höheres zuvor eingereicht hatte. Laut Darstellung von Bild war dies zuerst aber noch nicht um mehr als 20% besser als das nächstbeste. Sollte also die DFL ein Hochbieten erwirkt haben mithilfe eines Bieters, der eigentlich gar nicht hätte bieten dürfen, dann wäre da sicherlich auch einiges los auf Seiten bei Sky. Also passt auch hier eher die Darstellung von DAZN.
     
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  8. Gast 231125

    Gast 231125 Guest

    Nö. Lies mal in den Vergaberichtlinien nach, die ich hier verlinkt habe: DAZN und DFL: Wie es jetzt im Milliarden-Streit weitergeht
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    ?

    Ich hab doch geschrieben, dass DAZN erst kurz vor Ablauf des jeweiligen Auktionsende abgegeben hat. Die Anzahl der Bieterrunde richten sich danach, ob das Mindesgebot der DFL erreicht wird oder nicht, also bei meinem Beitrag Option b) geht es in die nächste Runde. Dass nicht alle sofort in die vollen gehen, ist doch logisch. Schon mal ne Auktion live miterlebt (Z. B. bei einem Auktionshaus?) Das sind keine Kaffeekränzchen, wo man ein paar Runden aus Lust und Laune heraus erst mal ein wenig herumklönt, das erfolgt nach festen Regeln. Daher ist das jeweilige Ender der Auktionsrunde recht kurz gesteckt. Kann man ja alles nachlesen, Du hast doch die Quelle selbst genannt.

    Fanboy? Von wem? Ich sehe die Angelegenheit aus der rechtlichen Perspektive. Nenn es Berufskrankheit.
     
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  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Die Anrufung eines ordentlichen Gericht ist immer und jederzeit möglich und kann nicht ausgeschlossen werden.

    Schiedsgerichte sind keine Organe der staatlichen Justiz, sondern privatrechtliche Einrichtungen. Zum bsp. bei Handelskammern. Da es keine Vorschrift über die Zuständigkeit eines Schiedsgericht gibt, wird das meist vorab in Verträgen festgeschrieben, welches Schiedsgericht im Falle des Falles zuständig ist, WENN beide Parteien eine Klärung über ein Schiedsgericht wünschen. Das erfolgt auf rein freiwilliger Basis und hat den Zweck, Unstimmigkeiten möglichst schnell zu klären. Hier gibt es auch keine Instanzen oder Widerspruchsverfahren.

    Es schließt aber keinesfalls einen ordentliches Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2024
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