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Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Juli 2012.

  1. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Alles war weniger als 10.000 Wohnungen versorgt gilt nicht als Plattform in Deutschland und diese brauchen auch keine Einspeisverträge.

    Die können Einspeisen was die wollen.
    Verträge müssen nur die großen Abschließen.
     
  2. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Streit um Einspeisegebühren: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF - Wirtschaft - FAZ
    Streitet sich auch die FAZ mit der ARD wegen der Tagesschau-App?
     
  3. UM-Patal

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    LIEBE DF-USER:


    ICH GRÜNDE HIERMIT EINE PLATTFORM:

    USEP


    Unabhängige Sat Einzelnetz Plattform.


    Ich bringe 8 Einheiten mit.

    Fehlen noch 9992 Einheiten und ein gemeinsames Logo, unter dem wir auftreten. Das Geld des ÖR teilen wir dann brüderlich unter uns auf.


    Wäre doch gelacht, wenn das Forum das nicht schaffen würde. Also, Mutlischalter-Besitzer, wo seid Ihr?





    Ich habe auch schon den ersten Werbespruch:

    "Sei kein Depp, benutze USEP!" :D
     
  4. bdroege

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Wieso sollte die Kündigung illegal sein wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden?

    Beim Thema einseitige Kündigung sollte insbesondere KabelD die klappe halten.

    kabelD kündigt Poweruser fristlos.

    Daher wäre es durchaus angemessen wenn die ÖRR fristlos kündigen und nicht erst ende 2012 die Zahlung einstellen( Grund: Nur ein Bruchtel der Programme wird übertragen)
     
  5. zyz

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    KDG stützt sich auf ein Gutachten von 2 Medienwissenschaftlern, die keine Rechtsanwälte sind. Kann man machen, muss man aber nicht.

    Sollen sie machen. Dann hagelts Kündigungen, aber KDG kann sich das sicher locker leisten...
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juli 2012
  6. zyz

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    KDG ist der Ansicht, dass eine Must Carry-Regelung auch zu Must Pay führt und daher keine einseitige Kündigung ausgesprochen werden kann.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    ... die KNB müssen die ÖR nicht einspeisen, sondern müssen lediglich dafür Sorge tragen, dass Kapazitäten für die ÖR-Programme verfügbar sind. So steht's zumindest im Rundfunkstaatsvertrag.
    Damit die ÖR diesen Must-Carry Status in Anspruch nehmen können, müssen sie mit den jeweiligen KNB einen Einspeisevertrag abschliessen, wie es das Urhebergesetz vorschreibt.
    Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten eine Einigung erzielen konnten.
    Die Einspeiseentgelte bei Unitymedia Kabel BW und Kabel Deutschland unterliegen der nachträglichen Entgeltregulierung, wie sie im Telekommunikationsgesetz für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht geregelt ist.
     
  8. zyz

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Ich sags nochmal, die KNB können die ÖR gerne ausspeisen, da sie ja offensichtlich der Meinung sind, sich das leisten zu können.
     
  9. Thunder2001

    Thunder2001 Silber Member

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Must Carry-Regelung = Must Pay

    Kann man natürlich so sehen. Vielleicht können die Kabelbetreiber das wirklich so argumentieren. Andersrum frage ich mich, warum die ÖR ein Must Carry brauchen. In Zeiten wo eine Haushaltsabgabe bald kommt braucht man das doch eh nicht mehr um die GEZ auch sicher verargumentiert abrechnen zu können. :LOL:
     
  10. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Gebührenstreit: Kabel Deutschland reicht Klage ein

    Ein Vertrag kann nur zustande kommen, wenn es Angebot und eine Nachfrage gibt. Ein Angebot von den KNB an die ÖRR gibt es wohl, jedoch die ÖRR fragen das Angebot nicht nach!
    Offenbar interessiert die ÖRR das Angebot der KNB nicht. ...und nun? Soll ein Richter die ÖRR dazu verdammen ein Angebot nachzufragen und zu bezahlen, welches sie gar nicht wollen? Das halte ich für ausgeschlossen!