| | #1 (permalink) |
| Silber Member Registriert seit: 09.2001 Ort: Hannover
Beiträge: 783
| kann mir aml einer sagen was aus meinen im Dezember abgeschlossenen 12 Monats Vertrag wird (Treue Angebot C) für 55 DM pro Monat. Bezahle ich nun wéiterhin 55 DM (oder halt 22,50 EUR) und was bekomme ich dann dafür oder in welches Paket werde ich hineingesteckt??? Danke im Voraus, Lucky99
__________________ Sony Bravia KDL 37W5500 Pace TDS 865 NDS Sony BDS-360 BluRay Player Sky Komplett+HD SAT Empfang |
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| | #3 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 02.2001 Ort: Deutschland
Beiträge: 5.617
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Ihr beantwortet euch die Frage doch selber *g* VERTRAG ! Wenn sie euch umstellen sollten, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht falls es sich nachteilig für euch auswirkt im Preis oder in der Leistung. Allerdings muss sich Premiere an den Vertrag halten, soll heißen das euer Vertrag + eure Kosten gleich bleiben, bis euer Vertrag ausgelaufen ist. Alles andere wäre Vertragsbruch. |
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| | #5 (permalink) |
| Board Ikone Registriert seit: 09.2001
Beiträge: 4.120
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ich verweise auf punkt 3.5. der agb aus dem september. premiere darf einmal jährlich um 10% erhöhen, ohne dass ein soküre besteht. ankündigung muss 3 monate vorher erfolgen.
__________________ Kunde seit 09/2001 12/2009 HD-Starterbox 199€ 08/2010 Buli/alle HD 26,90€ 09/2011 Buli/Film/HD 24,90€ 10/2012 Komplett+TVD+50€ Gutschrift 34,90€ |
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| | #6 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 02.2001 Ort: Deutschland
Beiträge: 5.617
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Es sind aber keine 3 Monate bis Mai! Ausserdem wären es bei MIR mehr als 10%. Sind bei den meisten wohl knapp 3€. Also zieht der Paragraph nicht. Auch hab ich ganz andere AGB's. Meine sind von ach Gott... DF1 Zeiten |
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| | #7 (permalink) |
| Gold Member Registriert seit: 08.2001
Beiträge: 1.439
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gar nix passiert. ihr zahlt weiter eueren beitrag und PW liefert weiter alle kanäle. wenn PW kanäle weglässt, ist der vertrag nicht erfüllt und ihr könnt PW verklagen. [img]smile.gif[/img] mehr zahlen muß keiner. ich werde genau gucken, ob bei meinem basic abo nachher was fehlt an kanälen und dann wird der beitrag gekürzt oder was auch immer für eine einigung mit PW gesucht. [img]smile.gif[/img] ich warte einfach ab, was da kommt. bis mai ist noch lange hin und mein weihnachtspaket ist bezahlt mit 75 € inkl. decoder und ohne kaution. bis jan. 2003 kann ich also meine basic kanäle weitergucken. und wenn ein kanal fehlt, werde ich mal gucken, was PW mir als ersatz anbietet. @big papa sag mal, wieviel programmreformen von DF1 / PW hast du denn schon mitgemacht? ich lese hier seit ca. einem jahr im board mit und alle 3 monate gab es eine reform bei PW. mit immer neuen beiträgen, kanälen, paketen....... also, wieviel waren es denn? *grins* [ 22. März 2002: Beitrag editiert von: Frankieboy ]</p> |
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| | #8 (permalink) |
| Junior Member Registriert seit: 01.2001
Beiträge: 90
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Dann verklag doch Premiere am besten gleich, seit März sendet Planet erst ab 20 Uhr! Und ab Mai werden doch tatsächlich Heimatkanal und Filmpalast zusammengelegt, dann fehlt wieder ein Kanal. Da kannst du gleich mal kürzen. Fragt sich natürlich nur wie, denn du hast ja bereits bis Ende des Jahres bezahlt.
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| | #9 (permalink) |
| Board Ikone Registriert seit: 09.2001
Beiträge: 4.120
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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von BigPapa]Es sind aber keine 3 Monate bis Mai! Ausserdem wären es bei MIR mehr als 10%. Sind bei den meisten wohl knapp 3€. Also zieht der Paragraph nicht. Auch hab ich ganz andere AGB's. Meine sind von ach Gott... DF1 Zeiten</strong><hr></blockquote>ich habe nie behauptet, dass es auf irgendjemanden zutrifft, sondern lediglich auf die vertragsinhalte hingewiesen.
__________________ Kunde seit 09/2001 12/2009 HD-Starterbox 199€ 08/2010 Buli/alle HD 26,90€ 09/2011 Buli/Film/HD 24,90€ 10/2012 Komplett+TVD+50€ Gutschrift 34,90€ |
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| | #10 (permalink) |
| Talk-König Registriert seit: 02.2001 Ort: Deutschland
Beiträge: 5.617
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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Frankieboy] @big papa sag mal, wieviel programmreformen von DF1 / PW hast du denn schon mitgemacht? ich lese hier seit ca. einem jahr im board mit und alle 3 monate gab es eine reform bei PW. mit immer neuen beiträgen, kanälen, paketen....... also, wieviel waren es denn? *grins* </strong><hr></blockquote> Also ich hatte erst Premiere Analog. Dann kam DF1 extra. Premiere startete ihr Digital Angebot, wodurch ich natürlich von analog auf Digital bei Premiere umgestiegen bin, vorallem weils der gleiche Preis war. Da müßten die Kosten bei so ca. 80 bis 90 DM damals im Monat gehangen haben. Dann kam der Zusammenschluss von DF1 und Premiere zu Premiereworld. Das einzig postive daran war, das die Kosten natürlich für ein Angebot nach unten gegangen sind. Hatte hier von Anfang an das Superpaket (nach dem Motto: Wenn schon denn schon [img]wink.gif[/img] ). Tja und ich denk mal der Rest der Anzahl an Reformen und Änderungen dürfte bekannt sein... @ Strunz War net ganz so gemeint. Ich meinte damit, das dieser Text bei Dir in den AGB's steht. Frage ist bei wievielen Leuten noch. Mir scheints nämlich seit einiger Zeit so zu sein, als wenn (jetzt übertrieben ausgedrückt) jeder Abonnent andere AGB's hat. |
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| | #11 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 05.2001 Ort: BY
Beiträge: 167
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Ich wurde bei abschluss meines vertrages nicht auf die AGB hingewiesen. Laut AGB gesetz sind AGB nur gültig wenn sei teil des vertrages werden. -> der verkäufer muesste sagen: So das sind die agbs akzeptieren Sie die? Ein aushängen der AGB ist nur erlaubt wenn dies den umständen entsprechend ist (supermarktkasse...) Ein drucken der agb in blassgrauer schrift auf die rückseite des vertrages, so dass der vertragsgegner sich die augen ausrenken muss, ist nicht zulässig. Die AGB müssen klar ersichtlich sein. Ich sehe bei PW hier mehrer verletzungen des AGB gesetzes.. => ungültig. Ansosten stellt sich die frage ob die 10% klausel überhaupt rechtsgültig ist: AGB gesetz: Es dürfen keine nachteile für den käufer auftreten. => wenn man einem das recht auf sagen wir Wandelung nimmt muss dafür ein anderes recht gegeben werde: z.B. nachbesserung oder sowas. Das alles muss im Verhähltnis sein. PW gibt mir in den AGB sicherlich keine extra rechte... bye Darky Nachzulesen in jedem BGB - hinten beim AGB gesetz .. sehr interessant (eigentlich schliesst man praktisch NIE nen vertrag mit AGB ab ... lustig [img]smile.gif[/img] ... ich möchte hie rauch noch auf einen artikel in der c`t verweisen ... agbs und onlineshops .. hihi |
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| | #12 (permalink) |
| Gold Member Registriert seit: 01.2001 Ort: D 47057 Duisburg
Beiträge: 1.338
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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Dark-Sider] Ich sehe bei PW hier mehrer verletzungen des AGB gesetzes.. => ungültig. </strong><hr></blockquote> Hast du unterschrieben? Vor Gericht würde man dich dann einfach fragen "Wie, und sie unterschreiben einfach alles ohne zu nachzufragen oder zu lesen?" Und mit der Unterschrift bestätigst du, alles zur Kenntis genommen zu haben. Schriftgröße 154 wäre da auch etwas unvorteilhaft. Und selbst Juristische Bücher und das BGB selbst sind meist superklein geschrieben. Außer du hast die Lederedition - die ist dann größer und für die größere Schrift nimmt man auch locker mehr Papier. [img]wink.gif[/img] |
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| | #13 (permalink) |
| Senior Member Registriert seit: 05.2001 Ort: BY
Beiträge: 167
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Ein unterschriebener vertrag muss noch lange nicht rechtsgültig sein. Du kannst mir vertraglich zusichern dass du mir deine seele verkaufst. So ein vertrag wird niemals rechtsgültig: anderes beispiel: Im Gefängnis: ich gebe dir ne schachtel zigaretten, du trittst aus der kirche aus... das geht alles nicht. Genauso AGB gesetz: wenn etwas geseteswidrig ist kann man da so oft unterschreiben wie man will. es ist einfach nichtig... bye Darky |
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