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Satanlage richtig erden

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von sellerY, 31. Dezember 2008.

  1. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    Wenn die Satschüssel von der Hausfassade einen grösseren Abstand als 1,5 m hat, dann muss diese an einem Erdungsleiter angeschlossen werden.
    Zur Sat-Antenne gehört natürlich auch der Feedarm und das daran montierte LNB.

    Wenn das Balkongeländer z. B. 1 m Abstand von der Aussenfassade hat, dann bleiben für die Antennenmontage am Geländer noch 50 cm übrig, bei einer Flachantenne ohne LNB-Arm bleibt man eventuell noch im Bereich, in dem die Antennenerdung nicht gefordert wird.
    Es gibt auch metallene Fassadenkonstruktionen oder Geländer, die Blitzstrom-Tragfähig und geerdet sind, eine daran festgeschraubte Antenne wäre dann auch geerdet.
    Bei manchen Häusern verläuft ein Blitzschutzerdungsleiter an der Wand in Reichweite vom Balkon, mit einem geeigneten Anschlussverbinder kann man dann einen massiven Erdungsleiter (16 mm² Kupfer) an der Blitzschutzableitung anschliessen.

    In allen Fällen der Installation von Erdungsleitern, oder zur Begutachtung, ob das Balkongeländer geerdet ist, sollte eine Elektrofachkraft oder eine Blitzschutzfachkraft die Situation bewerten.

    ;)
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Früher eine absolut übliche Schutzmaßnahme, heute nach EN 60728-11 wegen der Forderung nach isolierter Erdung auch bei Fassadenmontage und wohl selbst unter Bestandsschutzgesichtspunkten unzulässig. Dass der/die Erder des Blitzableiters mit dem Schutzpotenzialausgleich verbunden sein müssen und der PA von Schüssel und Kabel ohne Schleifenbildung herzustellen ist, wurde insbesondere von Discone mehrfach erwähnt.
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    Hallo Dipol,

    deine Aussage ist nicht richtig und muss korrigiert werden,

    EN 60728-11 (Okt. 2005) Seite 22 => 11.2.1 Gebäude mit einer Blitzschutzanlage (LPS)
    Ist das Gebäude mit einer Blitzschutzanlage nach IEC 61024-1 ausgerüstet, muss der Antennenmast im Falle einer metallischen Ausführung auf kürztmöglichen Weg mit der Gebäude-Blitzschutzanlage über einen Erdungsleiter nach 11.3 verbunden werden.

    Die Kabelschirme (äußere Leiter) aller Koaxialantennen-Niederführungskabel müssen über einen Potentialausgleichleiter mit einem Mindestquerschnitt von 4 mm² mit dem Mast verbunden werden (siehe Bild 8).

    Auf Seite 35 der EN 60728-11, "Bild 10 - Beispiele von Erdern" dort wird dann die direkte Verbindung vom Mast mit dem Blitzschutzsystem auch dargestellt:
    [​IMG]

    DIN EN 60728-11, Ziffer 11.3.3 Erdungsleiter
    Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, oder 25 mm² Aluminium, isoliert, oder 50 mm² Stahl. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich untereinander nicht korrosiv verhalten.
    ...
    Natürliche Bestandteile dürfen verwendet werden (siehe Bild 10), wie z. B. :
    ...
    - das Metallgerüst der baulichen Anlage;
    - Fassaden, Geländer und Unterkonstruktionen von Metallfassaden vorrausgesetzt dass:
    ihre Abmessungen den Anforderungen an Ableitungen entsprechen und ihre Dicke nicht weniger als 0,5 mm beträgt.
    ...
    (Verbindungen sind durch Hartlöten, Schweissen, Pressen, Schrauben, oder Verbolzen sicher auszuführen) ...
    die Überlappung zwischen zwei Elementen mindestens 100 mm² beträgt.

    Sorry, ich kann für euch nicht die ganze VDE abschreiben.

    In der "Blitzschutznorm" VDE 0185-305 wird empfohlen, auf die direkte Verbindung von der Antenne mit der Blitzschutzanlage zu verzichten. Es soll nach dieser Norm der direkte Einschlag in die Antenne mit einer geerdeten Fangstange verhindert werden (Schutzwinkelverfahren).
    Darstellung, siehe Bild 7 im nachfolgenden Link:
    http://www.voltimum.de/files/de/filemanager/voltinorms/voltinorms0725.pdf
    Bei einem Neubau mit Blitzschutzanlage wird die Antenne auf dem Dach nach VDE 0185-305 mit einer Fangstange geschützt werden, die begründete Empfehlung wird dann von einer Blitzschutz-Fachfirma auch berücksichtigt werden.

    Bei einer nachträglichen Antenneninstallation wird der Mast oft direkt mit dem Blitzschutzsystem gemäß
    EN 60728-11 verbunden, was ja in dieser gültigen Norm sogar gefordert wird.

    Bei der Montage einer Antenne an der Fassade ist der Einsatz einer Fangstange nicht üblich. Und bei grossen Antennenanlagen, oberste Antenne ist ein Kreuzdipol für UKW und darüber noch eine Stabantenne für LMK, wird man auch keine Fangstange finden.
    Das wären dann praxisfremde Forderungen, eine Empfehlung muss auch nicht immer befolgt werden.

    Hier ist dann auch noch ein Beitrag zum 16 mm² Erdungsleiter (Bezugsquelle):
    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/3438961-post18.html

    Gruß
    Discone
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2009
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Wer unseren Diskurs über die Schleifenfreiheit verfolgt hat könnte zu der Annahme gelangen, dass wir nicht nur unsere Sicherheits-Philosophie, sondern sogar die Standpunkte getauscht haben.

    Dann zitiere ich mal Dehn:

    >>Die neue Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), die
    Sicherheitsnorm für AntennenanlagenDIN EN 60728-11 (VDE 0855-1)
    sowie das Beiblatt 1 der DIN VDE 0845 für Überspannungsschutz der
    Informationstechnik fordern für Antennenanlagen oder andere
    dachüberragende Einrichtungen einen getrennten Blitzschutz oder
    eine
    Getrennte Fangeinrichtung.<<

    >>"Äußerer Blitzschutz, mit einer getrennten Fangeinrichtung
    ... verhindert die Einkopplung von Blitzteilströmen in das Innere der
    baulichen Anlage"<<


    Und den DKE-Obmann Kleiske hast du ja auch schon zitiert:

    >>3.) Nun zu VDE V 0815, die dann angewendet werden soll,
    wenn am Gebäude ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist.

    Diese Vornorm stellt den Stand der Technik dar und emp-
    fiehlt, dass z. B. metallenen Dauchaubauten, Kühlanlagen,
    Mobilfunkanlagen,Sat.-Antennen usw. nicht direkt geerdet

    Werden. Vielmehr sind diese mittels einer Fangeinrichtung,
    unter Einhaltung eineszu berechnenden Trennungsabstandes..<<

    Ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten ist nicht abzuwägen, ob der PA-Anschluss an den Blitzableiter unter dem Gesichtpunkt"Innerer Blitzschutz" soviel mehr bringt als das Gefahrenpotenzial durch Einkopplung von Blitzströmen. M. E. überwiegen die Nachteile.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2009
  5. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Satanlage richtig erden

    Da bin ich deiner Meinung, im Zweifelsfalle oder bei Neuanlagen sollte der Blitzstrom mit einer Fangstange getrennt zur Erde geführt werden, und die Antenne über den Potentialausgleich eine Erdverbindung erhalten, wobei dann ein Querschnitt von 4 mm² genügen würde.

    Ich habe mich aber in die Lage des Wohnungsnutzers versetzt, der seine SAT-Antenne am (geerdeten) Balkongeländer montieren will. Der Aufwand für die Verlegung eines Potentialausgleichleiters von der Antenne bis zur Haupterdungsschiene im Keller wäre sehr gross, und dann müsste er noch eine fachgerecht geerdete Fangstange montieren (lassen).
    Die EN 60728-11 fordert / erlaubt die direkte Verbindung mit geerdeten Gebäudeteilen oder mit der Blitzschutzanlage und das kann u. U. die einfachere und einzig umsetzbare Methode sein, eine Antenne normgerecht zu montieren, ansonsten könnte die Hausverwaltung die Montage wegen dem großen Aufwand auch ganz verbieten. An einem bereits geerdeten Balkongeländer dürfte die isolierte Antennenmontage nicht möglich sein.
    Hier gibt es mal wieder einen Widerspruch in zwei gültigen VDE-Bestimmungen, wobei in der 62305-3 das Wort Empfehlung steht.
    In der Sicherheitsnorm EN 60728-11 wird kein getrennter Blitzschutz gefordert ! (ansonsten, sage mir unter welcher Ziffer, siehe meinen Beitrag mit der Forderung einer direkten Verbindung).

    Der Einsatz einer geerdeten Fangstange und der getrennte Potentialausgleich der Antennenanlage ist unzweifelhaft die bessere Montageart, wobei an der Haupterdungsschiene wieder alles zusammengeführt wird.

    Ich vermute mal, dass wir bezüglich Erdverbindung vom Antennenpotentialausgleich, nur einseitig am geerdeten Antennenmast, zur Vermeidung einer Schleife inzwischen eine einheitliche Meinung haben.

    :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Juni 2009
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Ich gehe noch weiter: Wir verfolgen sicherheitstechnisch das gleiche Ziel. Dass nach EN 60728-11 Schleifen zu vermeiden sind ist unstrittig. Wir hatten lediglich beim Konflikt Schleifenverbot ./. Vermaschungsempfehlung unterschiedliche Ansichten und bewerten in diesem Fall das Risiko der Blitzstromeintragung anders.

    Dein Vorschlag zum PA-Anschluss an den Blitzableiterdraht setzt schon mal vorab voraus, dass eine galvanische Verbindung zur PA-Schiene vorliegt. Bei alten Blitzableitern dürfte das aber nur selten der Fall sein. Darüber hinaus erscheint mir selbst dann das Risiko der Blitzstromeintragung extrem höher als die Schutzwirkung gegen interne Netzspannungs-Verschleppung.
    Es passt doch nicht zusammen, dass man einerseits für Blitzstromleiter Schutzabstände einhalten muss und sich dann bei Blitzschlag ein giftiges Spannungspotenzial einhandelt, weil man mittendrin den PA angeklemmt hat.

    Zurück zu unserem alten Dissens. Ich projektiere gerade einen Anlagenumbau mit Multischalter und Kopfstelle im UG. Keine 5 m weiter ist die Erdfahne. Der neue PA wird nunmehr normgerecht am Antennenmast im 4. OG (!) mit 26 m Cu-Draht erfolgen, der bisherige kurze PA wird gemäß EN 60728-11 aufgehoben.
    Ich kann gar nicht beschreiben wie mein Bauch wegen dieser Kappung rumort, aber die Normgeber sind sicherlich klüger als mein Bauchgefühl.

    Hier noch ein Auszug aus der weniger geläufigen EN 50310:
    Also bitte künftig auch zu jeder Stern- und Stich-Leitung noch einen 4 mm² Cu-Draht mit einziehen. Und bis Teilnehmersteckdosen mit Erdungsklemme lieferbar sind auch den Erdungsblock nicht vergessen. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juli 2009
  7. Discone

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    AW: Satanlage richtig erden

    In einer VDE Norm (wenn ich die gefunden habe kommt hier noch ein Edit) wird "für die niedrige Impedanz vom Kabelschirm" ein Grenzwert von max. 5 Ohm genannt.
    Das dürfte bei den üblichen Koaxial-Leitungs-Längen ohne einen zusätzlichen Potentialausgleichleichter bis zur Enddose realisierbar sein.
    Und bei Twin-Dosen werden die Schirme der beiden Koaxialleitungen beim Anschluss auf gleiches Potential gebracht (am Metallgehäuse der Antennendose verbunden).

    ;)

    Edit: Der Grenzwert von kleiner 5 Ohm wird in der EN 60728-11 unter der Ziffer 6.2 Ausführung des Potentialausgleichs im Unterabschnitt l) genannt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2009
  8. Discone

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    AW: Satanlage richtig erden

    Zum Bestandsschutz bei Antennenanlagen in älteren Gebäuden

    Nachdem Dipol in einem anderen Thread wertvolle Hinweise zu früheren Installationsrichtlinien gegeben hat, kopiere ich die relevanten Dialoge auch noch hierher.


    Zitat von Dipol:
    Für die als Hauserder genutzte Hauswasserleitung gibt es keinen Bestandsschutz, diese Erdungsart wurde mit Ablauf der Übergangsfrist zum 01.10.1990 verboten.

    Damit meint Dipol die metallene Wasserleitung in der Strasse, also vom Wasserversorger.

    Zitat von Dipol:
    Die heute ebenfalls verbotene Nutzung der Sanitärnetze zur Erdung und Potenzialausgleich ist allerdings wiederum privilegiert.

    Die aktuell gültige "Antennen-Sicherheitsnorm" EN 60728-11 ist ab 1.10.2005 gültig und ersetzt die Vorgängernormen.
    Aber, auf Seite 2 der EN 60728-11 (10-2005) steht:
    Daneben dürfen EN 50083-1:1994-03, ... , ... und EN 50083-1 (Berichtigung 1):2001-1 noch bis 2008-04-01 angewendet werden.

    Hier hatte man also einen großzügigen Übergangszeitraum zugelassen,
    bis zum 1.04.2008 errichtete Antennenanlagen durften demnach noch nach der EN 50083-1:1994-03 ausgeführt werden (unter Beachtung aller zugehörigen Nachträge zur EN 50083-1:1994-03).

    In der EN 50083-1:1994-03 war unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Nutzung der Sanitärleitungen als interner Erdungsleiter zulässig (Heizung / Wasser / Klima).
    Heute dürfen nach der EN 60728-11 u. U. auch weiterhin bestimmte metallene Gebäude-Kontruktionsteile als Erdungsleiter genutzt werden, jedoch nicht mehr explizit die internen Gebäude-Rohrleitungen (obwohl dies rein zufällig immer noch der Fall sein kann, diese metallenen Rohrleitungen werden ja in ihrem Verlauf nicht elektrisch isoliert befestigt).

    Gruß
    Discone
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2009
  9. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: Satanlage richtig erden

    Meine neue Wohnung ist für den Satempfang vorbereitet. Zwei Kabel führen nach draußen zu einem Mast an der Hauswand, an dem die Mieter ihre Spiegel montieren können. So weit so gut.
    Was mich nun irritiert ist, dass meine Kabel direkt auf das Dach geführt werden, ca. 100 cm vor dem Dachfirst wieder in das Gebäude hineinführen, um wiederum auf der anderen Seite ebenfalls 100 cm vor dem Dachfirst nach unten zum Mast zu verlaufen.

    Wie sieht es bei dieser abenteuerlichen Konstruktion mit dem Blitzschutz aus? Die Kabel können außen auf dem Dach ja auch leicht beschädigt werden (Vögel), so dass eventuell sogar abschnittsweise der Leiter freigelegt wird.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Juli 2009
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Satanlage richtig erden

    Welcher Blitzschutz? Diese Kabel darf man getrost als Blitzfänger bezeichnen. Warum wohl packen die Mobilfunkbetreiber ihre Kabel in geerdete Leerrohre bzw. Blechkanäle ein?