| | #151 (permalink) | |
| Wasserfall Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 7.127
| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
Zur Sat-Antenne gehört natürlich auch der Feedarm und das daran montierte LNB. Wenn das Balkongeländer z. B. 1 m Abstand von der Aussenfassade hat, dann bleiben für die Antennenmontage am Geländer noch 50 cm übrig, bei einer Flachantenne ohne LNB-Arm bleibt man eventuell noch im Bereich, in dem die Antennenerdung nicht gefordert wird. Es gibt auch metallene Fassadenkonstruktionen oder Geländer, die Blitzstrom-Tragfähig und geerdet sind, eine daran festgeschraubte Antenne wäre dann auch geerdet. Bei manchen Häusern verläuft ein Blitzschutzerdungsleiter an der Wand in Reichweite vom Balkon, mit einem geeigneten Anschlussverbinder kann man dann einen massiven Erdungsleiter (16 mm² Kupfer) an der Blitzschutzableitung anschliessen. In allen Fällen der Installation von Erdungsleitern, oder zur Begutachtung, ob das Balkongeländer geerdet ist, sollte eine Elektrofachkraft oder eine Blitzschutzfachkraft die Situation bewerten. | |
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| | #152 (permalink) |
| Board Ikone Registriert seit: 10.2007 Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 4.314
| AW: Satanlage richtig erden Früher eine absolut übliche Schutzmaßnahme, heute nach EN 60728-11 wegen der Forderung nach isolierter Erdung auch bei Fassadenmontage und wohl selbst unter Bestandsschutzgesichtspunkten unzulässig. Dass der/die Erder des Blitzableiters mit dem Schutzpotenzialausgleich verbunden sein müssen und der PA von Schüssel und Kabel ohne Schleifenbildung herzustellen ist, wurde insbesondere von Discone mehrfach erwähnt.
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| | #153 (permalink) | |
| Wasserfall Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 7.127
| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
deine Aussage ist nicht richtig und muss korrigiert werden, EN 60728-11 (Okt. 2005) Seite 22 => 11.2.1 Gebäude mit einer Blitzschutzanlage (LPS) Ist das Gebäude mit einer Blitzschutzanlage nach IEC 61024-1 ausgerüstet, muss der Antennenmast im Falle einer metallischen Ausführung auf kürztmöglichen Weg mit der Gebäude-Blitzschutzanlage über einen Erdungsleiter nach 11.3 verbunden werden. Die Kabelschirme (äußere Leiter) aller Koaxialantennen-Niederführungskabel müssen über einen Potentialausgleichleiter mit einem Mindestquerschnitt von 4 mm² mit dem Mast verbunden werden (siehe Bild 8). Auf Seite 35 der EN 60728-11, "Bild 10 - Beispiele von Erdern" dort wird dann die direkte Verbindung vom Mast mit dem Blitzschutzsystem auch dargestellt: DIN EN 60728-11, Ziffer 11.3.3 Erdungsleiter Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16 mm² Kupfer, isoliert oder blank, oder 25 mm² Aluminium, isoliert, oder 50 mm² Stahl. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die sich untereinander nicht korrosiv verhalten. ... Natürliche Bestandteile dürfen verwendet werden (siehe Bild 10), wie z. B. : ... - das Metallgerüst der baulichen Anlage; - Fassaden, Geländer und Unterkonstruktionen von Metallfassaden vorrausgesetzt dass: ihre Abmessungen den Anforderungen an Ableitungen entsprechen und ihre Dicke nicht weniger als 0,5 mm beträgt. ... (Verbindungen sind durch Hartlöten, Schweissen, Pressen, Schrauben, oder Verbolzen sicher auszuführen) ... die Überlappung zwischen zwei Elementen mindestens 100 mm² beträgt. Sorry, ich kann für euch nicht die ganze VDE abschreiben. In der "Blitzschutznorm" VDE 0185-305 wird empfohlen, auf die direkte Verbindung von der Antenne mit der Blitzschutzanlage zu verzichten. Es soll nach dieser Norm der direkte Einschlag in die Antenne mit einer geerdeten Fangstange verhindert werden (Schutzwinkelverfahren). Darstellung, siehe Bild 7 im nachfolgenden Link: http://www.voltimum.de/files/de/file...inorms0725.pdf Bei einem Neubau mit Blitzschutzanlage wird die Antenne auf dem Dach nach VDE 0185-305 mit einer Fangstange geschützt werden, die begründete Empfehlung wird dann von einer Blitzschutz-Fachfirma auch berücksichtigt werden. Bei einer nachträglichen Antenneninstallation wird der Mast oft direkt mit dem Blitzschutzsystem gemäß EN 60728-11 verbunden, was ja in dieser gültigen Norm sogar gefordert wird. Bei der Montage einer Antenne an der Fassade ist der Einsatz einer Fangstange nicht üblich. Und bei grossen Antennenanlagen, oberste Antenne ist ein Kreuzdipol für UKW und darüber noch eine Stabantenne für LMK, wird man auch keine Fangstange finden. Das wären dann praxisfremde Forderungen, eine Empfehlung muss auch nicht immer befolgt werden. Hier ist dann auch noch ein Beitrag zum 16 mm² Erdungsleiter (Bezugsquelle): woher bekomme ich 1x16² massiv Gruß Discone Geändert von Discone (28.06.2009 um 11:30 Uhr) Grund: Korrektur | |
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| | #154 (permalink) | |
| Board Ikone Registriert seit: 10.2007 Ort: Raum Stuttgart
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| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
Dann zitiere ich mal Dehn: >>Die neue Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), die Sicherheitsnorm für AntennenanlagenDIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) sowie das Beiblatt 1 der DIN VDE 0845 für Überspannungsschutz der Informationstechnik fordern für Antennenanlagen oder andere dachüberragende Einrichtungen einen getrennten Blitzschutz oder eine Getrennte Fangeinrichtung.<< >>"Äußerer Blitzschutz, mit einer getrennten Fangeinrichtung ... verhindert die Einkopplung von Blitzteilströmen in das Innere der baulichen Anlage"<< Und den DKE-Obmann Kleiske hast du ja auch schon zitiert: >>3.) Nun zu VDE V 0815, die dann angewendet werden soll, wenn am Gebäude ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist. Diese Vornorm stellt den Stand der Technik dar und emp- fiehlt, dass z. B. metallenen Dauchaubauten, Kühlanlagen, Mobilfunkanlagen,Sat.-Antennen usw. nicht direkt geerdet Werden. Vielmehr sind diese mittels einer Fangeinrichtung, unter Einhaltung eineszu berechnenden Trennungsabstandes..<< Ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten ist nicht abzuwägen, ob der PA-Anschluss an den Blitzableiter unter dem Gesichtpunkt"Innerer Blitzschutz" soviel mehr bringt als das Gefahrenpotenzial durch Einkopplung von Blitzströmen. M. E. überwiegen die Nachteile. Geändert von Dipol (30.06.2009 um 13:40 Uhr) | |
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| | #155 (permalink) | |
| Wasserfall Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 7.127
| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
Ich habe mich aber in die Lage des Wohnungsnutzers versetzt, der seine SAT-Antenne am (geerdeten) Balkongeländer montieren will. Der Aufwand für die Verlegung eines Potentialausgleichleiters von der Antenne bis zur Haupterdungsschiene im Keller wäre sehr gross, und dann müsste er noch eine fachgerecht geerdete Fangstange montieren (lassen). Die EN 60728-11 fordert / erlaubt die direkte Verbindung mit geerdeten Gebäudeteilen oder mit der Blitzschutzanlage und das kann u. U. die einfachere und einzig umsetzbare Methode sein, eine Antenne normgerecht zu montieren, ansonsten könnte die Hausverwaltung die Montage wegen dem großen Aufwand auch ganz verbieten. An einem bereits geerdeten Balkongeländer dürfte die isolierte Antennenmontage nicht möglich sein. Hier gibt es mal wieder einen Widerspruch in zwei gültigen VDE-Bestimmungen, wobei in der 62305-3 das Wort Empfehlung steht. In der Sicherheitsnorm EN 60728-11 wird kein getrennter Blitzschutz gefordert ! (ansonsten, sage mir unter welcher Ziffer, siehe meinen Beitrag mit der Forderung einer direkten Verbindung). Der Einsatz einer geerdeten Fangstange und der getrennte Potentialausgleich der Antennenanlage ist unzweifelhaft die bessere Montageart, wobei an der Haupterdungsschiene wieder alles zusammengeführt wird. Ich vermute mal, dass wir bezüglich Erdverbindung vom Antennenpotentialausgleich, nur einseitig am geerdeten Antennenmast, zur Vermeidung einer Schleife inzwischen eine einheitliche Meinung haben. Geändert von Discone (30.06.2009 um 22:31 Uhr) | |
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| | #156 (permalink) | ||
| Board Ikone Registriert seit: 10.2007 Ort: Raum Stuttgart
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| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
Dein Vorschlag zum PA-Anschluss an den Blitzableiterdraht setzt schon mal vorab voraus, dass eine galvanische Verbindung zur PA-Schiene vorliegt. Bei alten Blitzableitern dürfte das aber nur selten der Fall sein. Darüber hinaus erscheint mir selbst dann das Risiko der Blitzstromeintragung extrem höher als die Schutzwirkung gegen interne Netzspannungs-Verschleppung. Es passt doch nicht zusammen, dass man einerseits für Blitzstromleiter Schutzabstände einhalten muss und sich dann bei Blitzschlag ein giftiges Spannungspotenzial einhandelt, weil man mittendrin den PA angeklemmt hat. Zurück zu unserem alten Dissens. Ich projektiere gerade einen Anlagenumbau mit Multischalter und Kopfstelle im UG. Keine 5 m weiter ist die Erdfahne. Der neue PA wird nunmehr normgerecht am Antennenmast im 4. OG (!) mit 26 m Cu-Draht erfolgen, der bisherige kurze PA wird gemäß EN 60728-11 aufgehoben. Ich kann gar nicht beschreiben wie mein Bauch wegen dieser Kappung rumort, aber die Normgeber sind sicherlich klüger als mein Bauchgefühl. Hier noch ein Auszug aus der weniger geläufigen EN 50310: Zitat:
Geändert von Dipol (01.07.2009 um 11:44 Uhr) Grund: Tippfehler bei EN-Nummer beseitigt | ||
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| | #157 (permalink) | |
| Wasserfall Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 7.127
| Zitat:
Das dürfte bei den üblichen Koaxial-Leitungs-Längen ohne einen zusätzlichen Potentialausgleichleichter bis zur Enddose realisierbar sein. Und bei Twin-Dosen werden die Schirme der beiden Koaxialleitungen beim Anschluss auf gleiches Potential gebracht (am Metallgehäuse der Antennendose verbunden). ![]() Edit: Der Grenzwert von kleiner 5 Ohm wird in der EN 60728-11 unter der Ziffer 6.2 Ausführung des Potentialausgleichs im Unterabschnitt l) genannt. Geändert von Discone (21.08.2009 um 00:51 Uhr) Grund: < 5 Ohm: Hinweis auf EN 60728-11, Ziff. 6.2, Abschnitt l) | |
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| | #158 (permalink) | |||
| Wasserfall Registriert seit: 06.2008
Beiträge: 7.127
| Zum Bestandsschutz bei Antennenanlagen in älteren Gebäuden Nachdem Dipol in einem anderen Thread wertvolle Hinweise zu früheren Installationsrichtlinien gegeben hat, kopiere ich die relevanten Dialoge auch noch hierher. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Für die als Hauserder genutzte Hauswasserleitung gibt es keinen Bestandsschutz, diese Erdungsart wurde mit Ablauf der Übergangsfrist zum 01.10.1990 verboten. Damit meint Dipol die metallene Wasserleitung in der Strasse, also vom Wasserversorger. Zitat von Dipol: Die heute ebenfalls verbotene Nutzung der Sanitärnetze zur Erdung und Potenzialausgleich ist allerdings wiederum privilegiert. Die aktuell gültige "Antennen-Sicherheitsnorm" EN 60728-11 ist ab 1.10.2005 gültig und ersetzt die Vorgängernormen. Aber, auf Seite 2 der EN 60728-11 (10-2005) steht: Daneben dürfen EN 50083-1:1994-03, ... , ... und EN 50083-1 (Berichtigung 1):2001-1 noch bis 2008-04-01 angewendet werden. Hier hatte man also einen großzügigen Übergangszeitraum zugelassen, bis zum 1.04.2008 errichtete Antennenanlagen durften demnach noch nach der EN 50083-1:1994-03 ausgeführt werden (unter Beachtung aller zugehörigen Nachträge zur EN 50083-1:1994-03). In der EN 50083-1:1994-03 war unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Nutzung der Sanitärleitungen als interner Erdungsleiter zulässig (Heizung / Wasser / Klima). Heute dürfen nach der EN 60728-11 u. U. auch weiterhin bestimmte metallene Gebäude-Kontruktionsteile als Erdungsleiter genutzt werden, jedoch nicht mehr explizit die internen Gebäude-Rohrleitungen (obwohl dies rein zufällig immer noch der Fall sein kann, diese metallenen Rohrleitungen werden ja in ihrem Verlauf nicht elektrisch isoliert befestigt). Gruß Discone Geändert von Discone (26.07.2009 um 13:02 Uhr) Grund: Korrektur | |||
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| | #159 (permalink) |
| Gast
Beiträge: n/a
| AW: Satanlage richtig erden
Meine neue Wohnung ist für den Satempfang vorbereitet. Zwei Kabel führen nach draußen zu einem Mast an der Hauswand, an dem die Mieter ihre Spiegel montieren können. So weit so gut. Was mich nun irritiert ist, dass meine Kabel direkt auf das Dach geführt werden, ca. 100 cm vor dem Dachfirst wieder in das Gebäude hineinführen, um wiederum auf der anderen Seite ebenfalls 100 cm vor dem Dachfirst nach unten zum Mast zu verlaufen. Wie sieht es bei dieser abenteuerlichen Konstruktion mit dem Blitzschutz aus? Die Kabel können außen auf dem Dach ja auch leicht beschädigt werden (Vögel), so dass eventuell sogar abschnittsweise der Leiter freigelegt wird. Geändert von györgy3 (30.07.2009 um 01:19 Uhr) |
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| | #162 (permalink) |
| Silber Member Registriert seit: 09.2008
Beiträge: 691
| AW: Satanlage richtig erden
Hallo, es geht um die Erdung einer Satanlage mit mehreren Schüsseln. Momentan ist nur eine Schüssel an einer Wandhalterung befestigt und eine an einem Mast auf dem Dach. Beide befinden sich im ungeschützten Bereich, eine Blitzschutzanlage ist nicht vorhanden. Allerdings wird in einigen Jahre noch ein dritter Mast im Garten in circa 10 Metern Abstand vom Haus aufgestellt werden. Jetzt stellt sich die Frage wie der Antennenpark geerdet werden muss. Sollen die zwei Masten + die Halterung jeweils an den Hauptpotentialausgleich angeschlossen werden oder soll ein Staberder eingeschlagen werden? Wie sieht es mit dem Potentialausgleich aus? Ich habe von einem Elektriker gelesen, der der Meinung ist, dass ein Potentialausgleich bei Verwendung eines Staberders den Blitz erst ins Haus holt. Zudem hat der Potentialausgleich keine blitzschutzrelevante Aufgabe, sondern ist nur dazu da einen elektrischen Schlag zu vermeiden, der unter unwahrscheinlichen Umständen beim Berühren des Receivers/des Koaxialkabels auftreten könnte. Eine Blitzschutzversicherung besteht nicht, deswegen geht es nicht darum die Anlage so zu bauen, dass eine Versicherung nach einem Einschlag zahlt, weil jeder Paragraph eingehalten wurde, sondern es geht darum Personenschäden bei Blitzschlag zu verhindern und die Sachschäden zu verringern. Anmerken möchte ich, dass die Erdung nicht von mir oder einem anderen Laien ausgeführt werden wird, sondern von ein Fachkraft. Da ich jedoch festgestellt habe, dass Fachkräfte auch schlampen (z.B. beim Ausrichten von Parabolspiegeln) hätte ich gern von euch gewusst wie die Anlage geerdet werden sollte. Gruß, enieffak |
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| | #163 (permalink) |
| Silber Member Registriert seit: 09.2008
Beiträge: 691
| AW: Satanlage richtig erden
(siehe meinen vorherigen Post) Die Anlage wurde heute geerdet. Konkret wurde der große Mast an die Erdung angeschlossen, an welcher auch schon eine Photovoltaikanlage hängt. Die Satschüssel an der Wandhalterung wurde nicht geerdet, weil das nach Aussagen des Elektrikers nicht nötig sei, da sich der Spiegel unterhalb des Giebels befindet. Eine zusätzliche Schüssel im Garten bräuchte deswegen auch nicht geerdet werden. Im Internet finde ich jedoch immer wieder die Aussage, dass die Schüssel nur dann nicht geerdet werden muss wenn der Abstand zur Dachkante mindestens 2 Meter beträgt. Um das ganze besser vorstellbar zu machen habe ich ein Foto angehängt auf dem die Wandhalterung und der Mast abgebildet sind. Was haltet ihr davon? Wiegesagt es geht nicht darum, dass die Versicherung im Einschlagsfall bezahlt, sondern um die Sicherheit der Personen vor Strom und Feuer. Geändert von enieffak (12.08.2009 um 17:49 Uhr) |
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| | #164 (permalink) |
| Platin Member Registriert seit: 10.2004 Ort: Bodensee
Beiträge: 2.570
| AW: Satanlage richtig erden
Die Parabolantenne auf dem Bild MUSS in die Blitzerdung einbezogen werden, weil sie sich weniger als 2m unterhalb der DachKANTE befindet. Die Kante geht 1x ums gesamte Dach rum, es ist nicht nur der First. Leider ein grober Interpretationsfehler welcher häufig passiert. Sind die Leitungen von der Antenne wenigstens in den Potentialausgleich einbezogen?
__________________ Hier steht nix |
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| | #165 (permalink) | |
| Silber Member Registriert seit: 09.2008
Beiträge: 691
| AW: Satanlage richtig erden Zitat:
Sollte noch ein Satspiegel im Garten (in einigen Metern Abstand zum Haus aufgestellt werden) müsste dieser doch auch geerdet werden oder? Kann man diesen dann auch einfach an der Hauptpotentialausgleichsschiene anschließen oder sollte das über einen externen Erder gehen? Nein, ein Potentialausgleich wurde nicht gemacht. Laut diversen Threads im Forum müsste ein solcher ja vor dem Multischalter, hinter dem Multischalter und am Multischalter durchgeführt werden, was ein rießen Aufwand wäre. Nebenbei habe ich hier gelesen, dass es sowieso viel sinnvoller wäre statt des Hauptpotentialausgleichs zur Erdung einen zusätzlichen Erder zu nutzen und das der Potentialausgleich sich blitzschutztechnisch negativ auswirken kann. Und mir geht es eben nicht um eine versicherungstechnisch ausgerichtete Erdung, sondern um eine die Personenschäden verhindert und Sachschäden minimiert. Geändert von enieffak (12.08.2009 um 17:50 Uhr) | |
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