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Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Februar 2012.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Für seine Beteiligung am Millionenbetrug beim ARD/ZDF-Kinderkanal ist der Ex-Geschäftsführer einer Berliner Produktionsfirma zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

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  2. Watz

    Watz Gold Member

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    AW: Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess

    ... ich lese nichts von Wiedergutmachung / Geldstrafe.

    Man muss halt nur im großen Stil, am besten systemrelevant,
    betrügen, dann wird alles wieder gut ....


    tolles Rechts-System
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess

    Naja, hier geht es ums Strafrecht.

    Wiedergutmachung oder Schadensersatz sind Zivilrecht und müssen gesondert verhandelt werden.