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Zwangsimplatation eines Hörgeräts beantragt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 30. November 2017.

  1. Worringer

    Worringer Guest

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    Laut dieses Artikels [1] hat ein Arzt vor Gericht die Zwangsimplatation eines Hörgeräts in einen 1,5jährigen Jungen beantragt. Mal unabhängig von der ethischen Frage, ob dies richtig ist oder nicht, folgende Frage.
    Wer trägt in diesem Fall die Verantwortung für eine solche Zwangs-OP?
    Wer unterzeichnet die notwendigen Papiere für Anästhesie, Anamnese, Einwilligung usw.?
    Wer trägt die Kosten für die OP? Kann eine Krankenkasse zur Kostenübernahme einer Zwangs-OP verpflichtet werden?

    Wie läuft so ein Vorgang im Krankenhaus überhaupt ab? Ich kann mir vorstellen, daß dies zu sehr emotionalen Szenen führen dürfte. Wird der Junge von der Polizei zuhause abgeholt, die Eltern dürfen für die Dauer der Behandlung nicht das Krankenhaus betreten und wenn alles vorbei ist, bringt die Polizei das Kind zurück?
    Wie findet eine Kommunikation über die Nachsorge statt? Was ist mit den auf diese OP aufbauenden Maßnahmen, bspw. Logopädie? Wie will man das durchsetzen?


    [1] Zwangsimplantation: Darf man ein gehörloses Kind gegen den Willen der Eltern operieren? - SPIEGEL ONLINE - Gesundheit
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich finde man sollte das ganze aus einem anderen Blickwinkel betrachten. Darf eine mögliche Implantation durch die Eltern verweigert werden wenn dadurch das Kind hören und sprechen lernen kann, nur weil die Eltern selbst aus egoistischen Gründen dies nicht wollen?
     
    AlBarto gefällt das.
  3. Worringer

    Worringer Guest

    Das ist sie ethische Frage, um die es mir garnicht ging. Wir kennen nur die Darstellung über die Eltern aus dem Artikel. Die Eltern mögen ihre Gründe haben, vielleicht liegt es aber auch am Krankenhaus, welches Umsatz generieren möchte (Merke: Ein Krankenhaus ist ein Wirtschaftsunternehmen und muß Gewinne erzielen). Das alles wissen wir nicht und ist letztendlich auch garnicht meine Frage.

    Die rechtlichen Folgen eines solchen Urteils sind ja nicht nur, ob die Zwangs-OP durchgeführt werden muß oder nicht. Es geht ergänzend zu meinen obigen Fragen, auch um Haftung bei Fehlern. Wer führt in einem solchen Fall die Klagen? Routine hin, Routine her. Die Eltern dürfen es vermutlich nicht, da sie die OP nicht genehmigt haben.

    Mich interessieren die rechtlichen Folgen einer etwaigen Entscheidung zur Zwangs-OP.
     
    Schnellfuß gefällt das.
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Was heißt Zwangs-OP? Vor jeder Operation muss man ja in der Regel in Deutschland unterschreiben und zustimmen. NUR, wenn der Arzt die Operation als essentiell ansieht -operiert er auch ohne die Zustimmung.

    Alles selbst im Krankenhaus erlebt wo ich (aus Neugier) die Unterschrift verweigern wollte. Der Arzt sagte mir, dass er bei einer solchen Operation auch ohne meine Zustimmung operieren dürfe, da medizinisch notwendig. Es war nicht mal von Lebensgefahr die Rede.

    P.S. Es gab neulich so einen ähnlich gelagerten Fall in England, wo ein todkrankes Baby die lebenserhaltenden Maßnahmen abgeschaltet werden sollten -da keine Hoffnung. Die Eltern haben sich durch alle Gerichte durchgeklagt und stets verloren. Es gibt also in der Medizin Sachen, die kann man sich nicht aussuchen. Ein vergleichbarer Fall wäre z.B. auch eine Amputation -diese steht doch nicht im Ermessen des Patienten...;)
     
  5. Worringer

    Worringer Guest

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei einer OP muß ein Patient mitmachen. Ein Arzt muß aufklären und Hintergründe abfragen. Was passiert in einem solchen Fall, wenn man da die Mitarbeit verweigert und bspw. nicht auf bestehende Unverträglichkeiten von oder der Einnahme von bestimmten Medikamenten hinweist? Ich bin noch nichtmal soweit, daß eine Unterschrift verweigert wird.
    Der Eingriff selbst (einschließlich der Vorbereitungen wie Zugang legen) wäre dann vorsätzliche Körperverletzung und ich glaube nicht, daß sich ein Arzt/Krankenhaus darauf einläßt. Vorallem wäre es absurd, sich in ein OP-Bett zu legen, wenn man der Ansicht ist, die OP nicht zu benötigen/wollen. Wie will ein Krankenhaus eine OP gegen einen Willen überhaupt durchsetzen? Kommt da von hinten einer und spritzt einen k.o.?

    In einem Notfall ist das was völlig anderes, da gelten andere Regeln, wie Nothilfe usw.

    Es gibt genug Fälle, wo Leute sich einer OP verweigern, obwohl sie medizinisch sicherlich sinnvoll ist. Sie haben alle ihre Gründe, die mal mehr, mal weniger nachvollziehbar sind, aber diese werden doch keiner Zwangs-OP unterzogen.

    Mit dem Fall in GB ist das nicht vergleichbar. Da ging es darum, daß die Eltern der Meinung waren, nicht alles menschenmögliche getan zu haben, um zu helfen. Sie wollten mit sich im Reinen sein, nichts übersehen zu haben. Als Vater kann ich das nachvollziehen.
    Am Ende, als sie zu der Überzeugung gelangt sind, alles getan zu haben, haben sie die dann richtige Hilfe gegeben.
    Aber das ist nicht mit dem Fall der beantragten Zwangs-OP eines Hörgeräts vergleichbar.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. November 2017
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Die Entscheidung trifft glaube ich immer der oder die Erziehungsberechtigte. Wenn es zu so einem Zwang kommt, muss den Eltern die Fürsorgepflicht entzogen werden, und das Gericht stellt eine Person die dann mit der Fürsorgepflicht beauftragt wird, die wird dann wohl vom Jugendamt sein oder so. Diese Person, der die Fürsorgepflicht übertragen wurde, unterschreibt dann die Papiere. So würde ich das zumindest erwarten.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Nein. Es geht doch ausschließlich um Fälle wo man bereits wegen einer anderen Sache im Krankenhaus ist -und die dann was entdecken. So eine Art Gefahr in Verzug. DANN und nur dann dürfen die auch gegen den Willen operieren.

    Und mal ehrlich: Diese Unterschrift/Zustimmung ist rein rechtlich aber sowas von sinnlos, denn ein Patient muss darauf vertrauen dass der Arzt das richtige tut und anderseits entbindet so eine Unterschrift nicht den Arzt beim Pfusch oder das Krankenhaus bei gesundheitlichen Folgen. Zivilrechtlich (worauf ja so eine Unterschrift zielt) bleiben einem ja alle Optionen offen -insofern ist das Quatsch in meinen Augen. Das ist ja kein DSL-Vertrag wo der Richter sagt -sie haben unterschrieben und somit dem Kleingedruckten zugestimmt und nun müssen sie den Vertrag erfüllen. SGB ist eine ganz andere Nummer.

    Es kommt immer auf den Einzelfall an. Zuerst wird man sicherlich schweres Geschütz ala Chefarzt rausfahren, mit gesundheitlichen und finanziellen Folgen drohen, Psychologen heranziehen und wenn gar nichts hilft wird man sich absichern wollen in dem man sein "Nein" schriftlich bestätigt. KO_Spritze wäre wohl wirklich das letzte Mittel. Wir reden hier zwar vom Normalpatienten, aber du darfst nicht geistig gestörte usw vergessen, die nicht bei vollem Verstand sind und die sich nicht mal annähernd über die Folgen ihrer Haltung bewußt sind. Wie willst du solche Menschen am Leben erhalten wenn sie sich wehren?

    P.S. In einer Reha ist es z.B. auch so, dass sie einem drohen dass wenn man nicht an alle Übungen teilnimmt sie das der KK melden wollen und man die Reha-Kosten dann selbst bezahlen muss. Deiner Logik folgend -auch nicht ganz sauber, sprich Zwang und so...
     
  8. Worringer

    Worringer Guest

    Ich vermute auch, daß es so kommen könnte. Was ist aber mit der Zeit danach und falls etwas schief geht? Dürfen die Eltern dann gegen das Krankenhaus vorgehen? Das Krankenhaus kann dann jederzeit sagen, daß mit den Eltern zu keinem Zeitpunkt ein Vertragsverhältnis über die OP dagewesen sei und daher könne man sich die Klage der Eltern nicht erklären.
    Was ist in einem solchen Fall mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Gilt der Familienversicherungsschutz auch für den Fall, daß den Eltern für diesen Zeitraum das Sorgerecht entzogen wurde?
     
  9. Worringer

    Worringer Guest

    Nein, dürfen sie nicht.
    Wikipedia schreibt dazu dies hier:
    "Ist der Patient einwilligungsfähig, darf also in keinem Fall gegen seinen Willen behandelt werden, auch dann nicht, wenn für den Patienten ein rechtlicher Betreuer (§ 1896BGB) bestellt ist. Der behandelnde Arzt ist vielmehr verpflichtet, den Patienten über die Behandlung, deren Risiken und die Alternativen aufzuklären und dessen eigene Entscheidung herbeizuführen." (Einwilligungsfähigkeit – Wikipedia)

    Das deckt sich auch mit den Leitlinien der Ärzteschaft und bestätigt meine Skepsis Deiner diesbezüglichen Aussage.
     
  10. Worringer

    Worringer Guest