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Zutritt für Unitymedia

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von spieklitz, 14. November 2007.

  1. spieklitz

    spieklitz Neuling

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    Hallo, leider hat die SuFu nicht die richtigen Threads gebracht.
    Liebe Moderatoren/admins, bitte den Thread verschieben, wenns hier nicht richtig ist. Ich wusste nicht wohin ich posten sollte.

    Ich habe folgendes Problem: Ich wohne in einer WG, alle nutzen DVBT, niemand nutzt Kabelfernsehen. Im Haus gibt es im Keller einen Anschluss vom Kabelanbieter. Dieser war wohl auch bis vor kurzem verblombt. Die Blombe wurde wurde jetzt entfernt und der Kabelanschluss wieder (illegal) neu verdrahtet. Wir waren es nicht, sondern vermutlich der neu zugezogene Mieter. Keine Ahnung wie die Mitarbeiter von Unitymedia(UM) drauf gekommen sind, aber die nerven nun und wollen in unsere Wohnung, angeblich die Kabelanschlußdose sperren. Wir hatten aber noch nie Kabelfernsehen in der Wohnung und infolge dessen gibt es auch keine Anschlußdose. Zumindest wissen wir nicht wo die sein soll. Der 3. Mieter im Haus hat ne Satschüssel. Nun die Frage: Müssen wir die UM Leute reinlassen? Wir haben ja nichts damit zu tun und der Kabelanschluß ist im Keller. Beim ersten Mal waren sie sogar richtig dreist, Fuß in die Tür und dann: "Wir müssen in die Wohnung." Zum Glück konnte diese Attacke mit einem festem Türzuschlagen "abgewehrt" werden. Dann haben wir ihnen heute (2. Besuch) gesagt, sie sollen das Kabel komplett rausmachen und neu verblomben, wir brauchen das nicht, aber die wollen unbedingt bei uns in die Wohnung. Was nun? Dürfen die rein? Sie haben auch schon mit der Polizei gedroht, aber macht die da überhaupt mit? Die Dose ist im Keller, und wir sind jetzt automatisch die Schuldigen???? Hallo, geht´s noch?
    Irgendwelche Ratschläge? Danke im Vorraus
    spieklitz
    ps morgen wollen sie vorbeikommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2007
  2. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Es ist kaum anzunehmen, dass UM Mitarbeiter so ohne weiters ein Recht auf den Zutritt zu einer Wohnung haben.

    Ist man Vertragspartner eines Kabelabieters(meistens der Hauseigentümer) wie UM dürfte im Vertrag stehen, dass UM nach Termin-Vereinbarung zumindest ein Recht auf den Zugang zum HÜP hat. So wie das E-Werk/Wasserwerk ein solches Recht haben.

    Wer das verweigert, dürfte dazu über Rechtsmittel gezwungen werden können.

    So denn in einem Haus niemand den Kabelempfang nutzt, sollte / muss eigentlich die Deaktivierung/Verplombung des BK-Anschlusses ausreichen.

    Die Krux für UM ist, dass in einem Haus mit vielen WE und ohne dass der HÜP durch einen verschließbaren Schrank gesichert ist, nie dahinterkommen kann, wer von den Bewohnern die neue Verplombung wieder mal entfernt hat.

    Deshalb will nun UM die Dosen stillegen/verplomben. Wer diese Dosenverplombung entfernt, begeht eine Straftat. Wobei auch das nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte, wenn beispielsweise in einer WE in wenigen Jahren 3 neue Mieter eingezogen sind weiß UM nach einer (schwierig durchzuführender Kontrolle) ja nicht, welcher Mieter die Dose wieder in Betrieb genommen hat.

    Gibt es auch nur einen Nutzer und es hängen an den hinter dem HÜP befindlichen Stammleitungen mehrere Dosen, dürfte der Vertragspartner von UM die Zustimmung zur Verplombung von Dosen in den WE nicht verweigern können.
    Kommt halt darauf an, wie die Vertragsvereinbarungen zwischen dem Kabelbetreiber und dem Vermieter lauten.
     
  3. AW: Zutritt für Unitymedia

    Mal davon abgesehen, dass niemand so ohne weiteres das Recht besitzt, die Wohnung zu betreten....

    Wenn ihr kein Kabel-TV nutzt, spricht doch nichts dagegen, die Wohnungsdosen zu verplomben.
    Das ist stressfrei in 10 Minuten erledigt......
    Sind keine Dosen da, geht es noch schneller.
     
  4. spieklitz

    spieklitz Neuling

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Das ist ja alles richtig, allerdings wollen die ja dann alle Zimmer filzen um die Dose zu finden, welche ja nicht da ist. Da haben wir keinen bock drauf, zumal die beim ersten mal so kackfrech waren. Es geht hier halt auch ums Prinzip, da war noch nie ein Anschluss in der Wohnung, dass sollte doch dort irgendwo vermerkt sein, oder?
     
  5. Gorcon

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Na das gleub ich nicht. Die sehen doch wo das K<abel langläuft. Wenn die HJauptdose gesperrt ist geht auch keine weitere Dose mehr.
     
  6. spieklitz

    spieklitz Neuling

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Ok, das wäre auch eine Möglichkeit,
    allerdings ist da ja keine Dose, bzw. ein Kabel, ads man zur ersten Dose verfolgen könnte. Das Einzige was da an Kabeln liegt ist ein Telefonkabel. Mehr nicht.
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Bei Kabel Deutschland ist das so geregelt wen man dort Kunde ist dürfen die auch rein.
    Quelle AGB von Kabel Deutschland.
     
  8. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Zutritt für Unitymedia

    Was aber, wenn man - wie der Eröffner der Diskussion - gar kein Kunde ist? Dann nützen die schönsten AGB nichts.
    Wenn es sich so abgespielt hat, wie geschrieben, hätte ich schon längst eine Beschwerde abgeschickt. Für UM dürfte es doch kein Problem sein, herauszufinden, wer und wieviele zu dieser Zeit von deren Mitarbeitern in der Gegend war.
     
  9. spieklitz

    spieklitz Neuling

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Danke für die Antworten,
    der Hauptanschluss des Kabelfernsehens liegt (leider) für jeden zugänglich im Keller, in der Wohnung gibt es nichts vom Kabelanbieter, weder Dose noch Kabel. Die Blombe wurde entfernt und wir werden (indirekt) beschuldigt es gewesen zu sein. Die UM wollen bei uns in die Wohnung die Kabel Dose verblomben, was aber nicht geht, weil keine Dose da ist.
    Was tun?
    Die UM reinlassen oder auf Anzeige gegen unbekannt wegen der Blombe plädieren?
     
  10. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Zutritt für Unitymedia

    Meistens kommen Fremdfirmen(ja sogar Ich-AGs) gegen Pauschalvergütung;) und da wirds dann etwas schwieriger die ungehobelten Gesellen zu ermitteln.
    Verragspartner ist in der Regel der Vermieter/Hausbesitzer. Der kann sich nach Terminvereinbarung mit dem Mieter immer Zugang zu seinem Eigentum verschaffen und wird dann eben von einem UP Mann begleitet.

    Meine Frau ist Hausverwalterin und kann zum Thema ein Lied singen. Neuen Mietern reicht oft DVB-T mit Zimmerantenne. Andere Mieter wollen aber einen Kabelanschluss. Wegen vieler Leestände können die Vermieter keinen Druck mehr ausüben, dass/damit sich neue Mieter bei Vertragsunterzeichnung ans Haus BK-Netz anschließen. Die Rechtsprechung erlaubt auch Altmietern die Kündigung des BK-Anschlusses.

    Nur durch Verplombung der Dosen kann sich der Kabelanbieter vor Lauglotzern schützen. In großen WE mit hoher Mieter - Fluktation nutzt das aber gar nix. Da sind nach einigen Jahren (fast) alle Plomben aufgebrochen.:winken: