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Widerrufsrecht bei Dazubuchung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von telex, 9. August 2010.

  1. telex

    telex Gold Member

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    wenn man einen Monat Zeit hat ein dazugebuchtes Paket zu widerrufen kann man das doch eigentlich öfter anwenden um mal etwas dazu zu buchen und wieder zurück oder ist das nicht erlaubt? Somit wäre es auch möglich sein paket wieder zu verkleinern oder?
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Widerrufsrecht bei Dazubuchung

    Zwei Dinge dazu:

    1. Die einmonatige Widerrufsfrist die Sky gewährt ist zunächst ein mal eine freiwillige Leistung von Sky. Der Gesetzgeber schreibt lediglich 2 Wochen vor. Sky wird sich also spätestens bei der zweiten Bestellung des gleichen Paketes darauf berufen, dass du dieses Recht zur Prüfung ja bereits genutzt hast und die deshalb die Leistung des Paketes bekannt war.

    2. Dir bliebe also noch dich auf die 14 Tage des Gesetzgebers zu berufen, aber auch hier wird Sky ähnlich oder identisch argumentieren und im Falle des Falles vor Gericht auch sehr wahrscheinlich Recht bekommen, denn ein Richter setzt eben nicht einfach 1:1 einen Gesetzestext um, sondern betrachtet jeden Fall individuell. Zu diese Betrachtung gehörtes auch, dass der Richter die Intention des Gesetzgebers betrachtet.

    Das 14-tägige Wiederrufsrecht dient dem Schutz des Verbrauchers, vor der sprichwörtlichen Katze im Sack. Der Richter wird also schauen, inwieweit du bei deiner Bestellung des Schutzes bedurftest und dann eben auch feststellen, dass du eben schlicht den Vertrag widerrechtlich umgehen wolltest, denn das Produkt war die ja aus vorgehenden Bestellungen bekannt.

    Also:
    Finger weg von solch dummen Ideen, es sei denn du willst dir mutwillig Ärger einhandeln.
     
  3. tomcologne

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    AW: Widerrufsrecht bei Dazubuchung

    ...und die bis zum Widerruf erbrachte Leistung darf Sky auch in Rechnung stellen.
     
  4. telex

    telex Gold Member

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    AW: Widerrufsrecht bei Dazubuchung

    das versteht sich ja von selbst..


     
  5. MilchGnom

    MilchGnom Guest

    AW: Widerrufsrecht bei Dazubuchung

    Richtig. Diese Leistung steht aber in den AGB und ist damit - wie damals der kostenlose tägliche Paketwechsel - bindender Bestandteil des Vertrages. Von Prüfung o.ä. steht nix in den AGB - insofern kann sich da Sky auch auf nix berufen.

    Klar gibt es Leute, die auf die Idee kommen diese gut gemeinte Idee auszunutzen - so wie der Threadersteller oder die Leute, die jedes Wochenende Ihr Film gegen ein BuLi-Abo tauschen. Wenn es wenige sind, macht Sky das mit - wenn es mehr werden, werden die AGB wieder angepasst.

    Aber mit einer Weigerung wird Sky vor Gericht eine ziemliche Schlappe einfahren. Wie du selber geschrieben hast: Das gesetzliche Widerrufsrecht hat nix mit dem von Sky gewährten Recht zu tun, seinen Vertragsabschluss rückgängig zu machen.
     
  6. telex

    telex Gold Member

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    AW: Widerrufsrecht bei Dazubuchung

    jetzt macht mal nicht gleich einen riesen juritischen Fall daraus.