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Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 10. Februar 2011.

  1. Anzeige
    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    @Worringer schon mal etwas vom Küchenmesserschein gehört?
    Nein?
    Ich auch nicht!

    Wenn der Vater einen Waffenschein hatte, hätte er wissen müssen das diese Sicher zu verwahren sind, das bedeutet verschlossen und nicht für dritte zugänglich.
    Und weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist er mit Schuldig!
     
  2. horud

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Deswegen ist er ja nicht wegen Mordes verurteilt worden, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dafür muss man die Tat tatsächlich nicht unmittelbar selbst ausgeführt haben. Es reicht, wenn er durch eine fahrlässige Handlung diese (mit) verursacht. § 229 StGB

    Subjektiv setzt eine fahrlässige Körperverletzung nämlich voraus, dass der Betroffene das Geschehen in seinen wesentlichen Grundzügen hätte voraussehen können. Da geht es weniger darum, ob er den Amoklauf selbst hatte voraussehen können, sondern darum, ob er hätte voraussehen können, dass jemand die Waffe entwenden und benutzen kann.
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Versuch es noch einmal.
    Dann lies genauer.
    Ist er auch nicht. Deshalb ist er auch nur wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt worden, nicht wegen Mordes.

    Es hilft, wenn man weiß, was sich dahinter verbirgt:

    §222 StGB - Fahrlässige Tötung
    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    §229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung
    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
     
  4. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Mit beiden kann man u.a. andere Lebewesen töten. Vielleicht kannst Du mich mal darüber bitte aufklären, Du hast die Weisheit ja geradezu gepachtet, wenn man sich Deine Beiträge hier im Forum ansieht.
    Aber wie auch immer, es gilt mal wieder §2 der Gagregel.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Bei allem Respekt, aber wenn dir die Unterschiede zwischen einem Küchenmesser und einer Schusswaffe nicht auffallen, dann hat es keinen Sinn, mit dir über solche Themen zu diskutieren.

    Kleiner Tipp: Einige der für den Fall hier wesentlichen Unterschiede wurden bereits genannt.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Töten kannst Du Lebewesen mit allen harten Gegenständen. Selbst mit dem Stein vor der Haustüre.

    Ein Messer ist ein alltäglicher Haushaltsgegenstand. Es unterliegt keiner besonderen Aufbewahrungspflicht.

    Eine Waffe ein reines Tötungsinstrument, das nur zu diesem Zweck hergestellt wird und deshalb besonders strengen Aufbewahrungspflichten unterliegt.

    Übrigens: je nach Fallkonstellation kannst Du natürlich auch wegen dem Küchenmesser der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung belangt werden. Bis hin zum Mord :rolleyes:

    Gib mal bspw. deinem Kleinkind ein Küchenmesser in die Hand und warte ab, was mit dir passiert, wenn es sich damit schwer verletzt. Da greift nämlich genau der selbe Mechanismus, dass Du das Geschehene hättest voraussehen können. Denn als Vater hast Du die Sorgfaltspflicht, Kindern solche Dinge nicht in die Hand zu drücken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Februar 2011
  7. Gag Halfrunt

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Hey, nicht vorsagen!
     
  8. emtewe

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    AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Womit kannst du andere Lebewesen eigentlich nicht töten? Wenn ich will, schaffe ich das praktisch mit allem, oder nenn mir einen Haushaltsgegenstand mit dem ich einen anderen Menschen nicht umbringen kann.
     
  9. AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Wenn dich das wirklich interessiert, dann beschäftige dich mal mit dem Begriff der "Täterschaft".
     
  10. AW: Weshalb eine Verurteilung, obwohl nicht am Verbrechen beteiligt?

    Zwei?
    Oder besser erschießen?