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Wer haftet für Schäden in gemieteter Garage ?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 11. Oktober 2009.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    Hallo !

    Ich muss mir eine Garage für die Unterstellung meines abgemeldeten PKW`s anmieten.
    Bin auch schon fündig geworden, die Garage befindet sich ca. 15km von meinem Zuhause. Da ich dort meinen PKW abstellen möchte, und ich nicht jeden Tag dorthin muss, spielt die Entfernung keine Rolle.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Im Mietvetrag über die Garage steht, dass der Grundstückseigentümer für keinerlei Schäden an der abgestellten Sache haftet, und dies auch ausdrücklichst ausschließt.
    1. Was ist dann jetzt, wenn die z.B Garage abbrennt
    2. Wenn jemand dort einsteigt und etwas klaut, im schlimmsten Fall das Auto ?

    Bleib ich dann auf meinem Schaden sitzen ?
    Ist diese Klausel in Garagenmietverträgen üblich, und was haltet ihr davon ?

    Gruß
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wer haftet für Schäden in gemieteter Garage ?

    Mein Vermieter haftet auch nicht für Einbrüche oder Brände in meiner Wohnung oder des Hauses.

    Solche Schäden musst du mit deiner Hausratversicherung klären.
     
  3. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Wer haftet für Schäden in gemieteter Garage ?

    Das Problem wird nur sein, dass wenn ich das mit der Hausratversicherung abdecken will, die nur für Garagen die an meinem Haus/Wohnung angrenzend sind die Deckung übernimmt.
    Die Garage ist aber etwas weiter entfernt ?!?:confused::confused::confused:
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wer haftet für Schäden in gemieteter Garage ?

    Frag deinen Versicherungsmakler, läuft dann wohl unter dem Begriff "Außenversicherung", oder so.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Oktober 2009