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Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Berliner, 19. Mai 2010.

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    AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Genau bedeutet es, dass der Staat (also seine Bürger) keinen Gebrauch von einer im Grundgesetz verankerten Möglichkeit machen kann.
    Mit allen Konsequenzen, die das auch im zivilen Leben nach sich zieht.

    Solche Kunstgriffe halte ich für mehr als bedenklich und für völlig inakzeptabel.
    Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um Rechte oder (mögliche) Pflichten handelt.
    Das GG ist oberste Direktive, oder?
     
  2. NFS

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    AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Auweia, den Unterschied zwischen "nicht können" und "nicht brauchen" übersehen?
     
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Hä?

    Was ist daran ein Kunstgriff? Da steht nirgendwo, dass der Staat die Pflicht hätte, jeden Mann ab 18 einzuziehen.

    In Artikel 12a ist die Wehrpflicht nicht festgeschrieben. Dieser Artikel ist lediglich die "Genehmigung", eine Wehrpflicht einzuführen und durchzusetzen. Ansonsten würde sie nämlich gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Die Wehrpflicht selbst ist im Wehrpflichtgesetz geregelt.
     
  4. AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Der Unterschied zwischen nicht brauchen und nicht können spielt keine Rolle.
    Wenn die Wehrpflicht nicht mehr gebraucht wird, gehört sie abgeschafft.
    Inklusive entsprechender Änderung des GG, wenn das denn von der Bevölkerung mehrheitlich unterstützt wird.
    "Aussetzen" ist für mich inakzeptabel.

    Das habe ich doch nirgends behauptet.
    Nicht so sehr auf den Begriff "Pflicht" fixieren.:)

    Das "lediglich" umfasst im Fall des Falles schon einen gewaltigen Einschnitt in's jeweilige Individualleben.
    Abgesehen davon, der Bürgergemeinschaft (dem Staat also) wurden Kräfte für zivile Aufgaben zugeführt.
    Darauf "darf" der Bürger nun verzichten, obwohl ihm die Möglichkeit durch das Grundgesetz gegeben ist.:)

    "Aussetzen" scheint in Mode zu kommen. Da hat man immer noch das Alibi, nichts abgeschafft zu haben. Ist auch wesentlich bequemer, erspart lästige Diskussionen und gute Argumente.
    Möglichkeiten für's "Aussetzen" gibt's noch zur Genüge. So lässt sich einfach und geschmacklos der Wille einer Minderheit durchsetzen.
    Siehe "Aussetzung" der Vermögenssteuer (GG 106 (2) 1. ).
    Sehr demokratisch. :D
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Du hast oben noch davon geschrieben, dass Teile des GG "außer Kraft gesetzt" würden.

    Wird aber nicht, da die Möglichkeit, volljährige Männer zum Wehrdienst heranziehen zu können, auch in Zukunft besteht. Denn darum geht es in dieser Debatte ja auch gar nicht, sondern nur um die Wehrpflicht, die im Wehrdienstgesetz verankert ist.
    Wie gesagt: Du bist oben davon ausgegangen, dass eine Aussetzung der Wehrpflicht ein Eingriff in das Grundgesetz darstellen würde. Das ist nicht der Fall. Das GG schafft lediglich die Grundlage, diesen Pflichtdienst überhaupt festlegen zu dürfen -- eben weil er ansonsten gegen das GG verstoßen würde.

    Ergo: Verrannt. Die Aussetzung der Wehrpflicht hat nichts mit dem GG zu tun. Gar nichts.
     
  6. AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Kein Eingriff, sondern eine "Aus(ser Kraft)setzung."
    Nun ja, die zunehmende Akzeptanz derartiger Aktionen lässt ja dann auf baldige Umsetzung von Schritt 2 hoffen - den Aufbau einer professionellen Reichswehr, so richtig mit Kadettenschulen nach Weimarer Vorbild.
    Adlige Offiziere mit langer Familientradition.
    Hallelujah.:D
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wehr-und Zivildienst nur noch 6 Monate

    Auch das nicht. Das (Grund-)Recht, jederzeit Wehrpflichtige ziehen zu dürfen, wird nicht berührt.