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Was macht die CI-Nutzung illegal wenn man ein Abo hat ?

Dieses Thema im Forum "Common Interface, Codierung, Softcams und Co." wurde erstellt von Rainbow Six, 24. Dezember 2003.

  1. Rainbow Six

    Rainbow Six Junior Member

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    Was für eine Rolle spielt es mit welcher Hardware man ein Pay-TV empfängt für das man bezahlt, also ein Abo hat. Sieht man von einem Support seitens des Anbieters ab, interessiert es diesen sicherlich wenig, welchen Receiver mit welchem Modul man benutzt. Der Anbieter bekommt seine Leistung (Bereitstellung eines entsprechenden Angebotes) bezahlt.

    Soll es illegal sein, wenn man nur das nutzt was man bezahlt ? durchein
     
  2. Henning 0

    Henning 0 Guest

    Ist ganz einfach. Wenn der Receiver nicht Premiere-zertifiziert ist, erfüllt er meistens auch nicht die Bestimmungen von Premiere UND den Filmstudios, die ihre Filme über Premiere ausstrahlen. Außerdem verlangen die Landesmedienanstalten eine Jugendschutz-Vorsperrung.
    D.h. also
    - Filme von Premiere Direkt MUSS der Receiver analog mit MacroVision Kopierschutz ausgeben.
    - digitale Kopien dürfen nicht möglich sein (Festplatte direkt oder über USB an PC o.ä.)
    - Filme mit FSK 16 oder 18 MÜSSEN vorgesperrt sein und nur über PIN-Eingabe zu sehen. Das darf nicht abschaltbar sein.

    Es gibt noch ein paar Kleinigkeiten, aber das ist das Wichtigste.

    Es ist zwar derzeit noch recht unwahrscheinlich, dass man wegen eines "illegalen Receiver" erwischt und bestraft wird, verboten ist es trotzdem. Und jeder Bankräuber denkt auch "mich kriegen sie nie" - das macht es aber auch nicht legal.
     
  3. rzangerl

    rzangerl Senior Member

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    @ Henning 0

    Hallo, kannst Du und auch anderen Interessierten einmal mitteilen, in welchen "Gesetzen" und insbesondere wo es steht, dass es "verboten" ist, mit nicht von Premiere zertifizierten Receivern, aber mit gültigem Abo Premiere zu schauen. Welche Strafen stehen auf einem solchen Empfang?

    Dass im Moment Porno-Kofler versucht, päpstlicher als der Papst zu sein, ist ja nur verständlich, da dieser ewig grinsende Heilsbringer aus dem Süden meint, mit Porno Premiere retten zu können.

    Fakt ist doch wohl, dass man ohne entsprechenden Receiver keine neuen Verträge abschließen kann. Aber was danach ist, fragt bestimmt auch die Premiere- bzw. LMA-Polizei nicht.

    MfG
    Rainer

    LMA = Landesmedienanstalten = Oberste Zensurbehörden in Deutschland

    breites_ Es könnte sein, dass mein Beitrag zum Teil ironisch gemeint ist!

    <small>[ 24. Dezember 2003, 11:37: Beitrag editiert von: rzangerl ]</small>
     
  4. Lucass

    Lucass Senior Member

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    @Henning 0 - die wichtigste Kleinigkeit ist wohl nur das eine und es heißt: "Geldgeilheit" oder auch: "Wie schaufeln wir so viel kohle wie möglich" - das ist das einzige, sonst NIX.
     
  5. kopernikus23

    kopernikus23 Platin Member

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    Digenius / Grobi tvbox SC7CI HDGB; Digenius tvbox cable ci (Prototyp); Nokia 9800S; Nokia d- Box1 - Kabel mit DVB 2000; Sagem d-Box2/ Sat; Hirschmann CSR 3402QAM; Tonbury Jupiter DC; Hirschmann ... ; Kathrein CAS 90 - Multifeed 13°, 19,2° u. 23,5°
    Ist das nicht das Grundanliegen dieser Gesellschaft?! boah!

    Obwohl Weihnachten ist, steht Wohltätigkeit nicht auf der Tagesordnung, sondern mit geringstem Aufwand möglichst viel Geld zu bekommen. sch&uuml

    Überall wird doch darauf verwiesen, daß nur ...
     
  6. Digitalfan

    Digitalfan Platin Member

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    in keinem gesetz,nur in den Vertragsbedingungen von PW.

    wenn einer von premiere bei dir vorbeischaut könnte er das abo kündigen,aber dem gestzgeber ist es ******* -egal wie du premiere schaust.
     
  7. Rainbow Six

    Rainbow Six Junior Member

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    Also dieser Vergleich scheint mir nicht einleuchtend. Schliesslich ist weder der Receiver noch sonst ein Teil der Hardware für den Zweck Premiere zu empfangen "illegal" und ein Bankräuber nimmt sich etwas, das ihm nicht gehört und für das er keine Leistungen (Entgeld) entrichtet.

    Lediglich kann Premiere sagen "entspricht nicht den Nutzungsbedingungen" o.ä. und Schluss.