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Was beim Autoverkauf beachten?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Erwin54, 12. März 2008.

  1. Erwin54

    Erwin54 Talk-König

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    Hallo Forum Gemeinde,

    ich möchte mein altes Auto verkaufen und mir ein neues zulegen.

    Ich habe bisher noch nie ein Auto von Privat an Privat verkauft.

    Habt ihr Tipps?

    Als Kaufvertrag habe ich mir diesen

    http://www.lvm.de/leistungen/k/musterkaufvertrag.jsp

    2 x ausgedruckt.
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Als Verkäufer musst du nicht viel beachten.

    Grundsätzlich würde ich an Fremde das Auto nur im abgemeldeten Zustand übergeben. Denn wenn er noch auf dich angemeldet ist, dann kann er dir 10x unterschreiben -- im Falle eines (Un-)Falles kann es passieren, dass du dann zahlen musst, wenn es richtig blöd kommt.

    Bis zum Verkauf also zwecks Probefahrt angemeldet lassen und vor der Übergabe abmelden.

    Das bedeutet dann zwar Mehraufwand für den Käufer, da er sich Überführungskennzeichen besorgen muss, ist aber sicherer für dich.

    Achja, ganz wichtig noch: Im Kaufvertrag selbstverständlich jede Gewährleistung ausschließen. Das steht dir als Privatverkäufer zu.
     
  3. AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Kommt noch die Zahlung als sensibles Kriterium.

    Ich habe das folgendermassen gehandhabt:
    Bareinzahlung des Kaufpreises in meiner Hausbankfiliale, dann Übergabe des Kfz-Briefes.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Kommt auf den Betrag an. Bis 5000 Euro hätte ich auch keine Bedenken, es bar anzunehmen.
     
  5. AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Das ist eine Situationsfrage.:)

    5k€ Verlust sind auch nicht ohne....
    Als staatlich geprüfter Reichsbedenkenträger gehe ich mal lieber von maximaler Sicherheit aus. Der Aufwand muss deswegen nicht größer werden.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    So gesehen... ;)

    Aber stimmt schon: Die Blüten sollen heutzutage eine erschreckend hohe Qualität haben.
     
  7. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Genau diesen Punkt hatte ich Anfang der Woche mit einem Bekannten diskutiert. Wie ist denn die rechtliche Handhabe?
    Ich gebe im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe an.
    Uhrzeit ist doch deswegen wichtig, sollte er auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursachen. Damit bin ich doch eigentlich außen vor, der Schaden würde aber doch über meine (noch bestehende) Versicherung abgegolten. Somit würde theoretisch die Versicherung auf dem Schaden sitzen bleiben, was de facto nicht sein kann.
    Daraus schließe ich, daß ich weiterhin mit meiner Versicherung hafte, wofür dann aber das exakte Festhalten des Übergabezeitpunkts?
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Wie isses mit dem Marktwert? Es ist doch bekannt, dass bei solchen Verkäufen oft professionelle Zwischenhändler einem die Türe einrennen und meist 30-50% unter Marktwert bieten, weil sie selber weiterverkaufen.

    Also ich würd vorher bei TÜV, DEKRA oder wer das macht einen Marktwert ermitteln lassen (kostet weiß ich 30-40 Euro das Gutachten), bevor ich mich in den Verkauf stürze und abziehen lasse.
     
  9. r123

    r123 Guest

    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Durch diese Angaben kannst Du im Innenverhältnis vom Käufer Deine Schäden, die Du durch die Haftung bei Deiner Versicherung hast, geltend machen.
     
  10. Stefan1100

    Stefan1100 Gold Member

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    AW: Was beim Autoverkauf beachten?

    Damit laufe ich Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte er nicht liquid sein, er hat ja gerade erst eine größere Anschaffung getätigt.;)
    Deswegen haben wir in Deutschland ja die Versicherungspflicht, um entstandene Schäden begleichen zu können. In dem Fall wäre der Unfallgeschädigte abgedeckt, ich als unbedarfter Verkäufer der Gelackmeierte.:mad: