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Warum Receiver-Nummer

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von TomcatZ4, 22. Juni 2004.

  1. TomcatZ4

    TomcatZ4 Neuling

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    Hi @all,

    Bin nicht neu aber lange nicht mehr hier gewesen.

    Nach längerer Premiere-losen Zeit, wollte ich mal wieder abonieren und da sind mir doch zwei Sachen ziemlich aufgestossen:

    - Warum muss man bei Neuanmeldung die Seriennummer und damit auch den Typ des Receivers angeben ? Hat das irgent einen sinnvollen Hindergrund ?

    - Warum nimmt sich Premiere neuerdings die Frechheit raus, den Versand der notwendigen Smard-Card mit 5,-€ zusätzlich versilbern zu lassen ?
    Das ist ein Punkt, den ich unter dem Oberpunkt "Abzocke" verbuchen werden und ich so langsam überlege, von Abo Abstand zu nehmen.

    Tom
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Warum Receiver-Nummer

    @TomcatZ4
    Receiver-Nummer musst du angeben, damit Premiere weis, dass du Premiere mit einem "geeignet für Premiere" Receiver empfängst.
     
  3. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Warum Receiver-Nummer

    Nun ja, man lässt sich ja sehr viel Schwachsinn einfallen. Premiere sollte eigentlich über jedes Abo froh sein und den roten Teppich ausrollen.

    Die KD will zusätzlich ja auch noch die Personalausweisnr. - wäre jetzt nur interessant ob man damit nicht herrliche Datenbanken erstellen kann.
     
  4. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Warum Receiver-Nummer

    Weil Premiere nichts unversucht lässt um an Kohle zu kommen
     
  5. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Warum Receiver-Nummer

    @amsp2
    Deine Aussage stimmt. Nur kann Premiere das leider nicht machen. Jugendschutzvorschriften und so weiter. Da ist Premiere schnell ihre Sendelizenz los. Oder kann dann FSK 16 Filme erst ab 22 Uhr ausstrahlen und FSK 18 Filme ab 23 Uhr.
     
  6. octavius

    octavius Board Ikone

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    AW: Warum Receiver-Nummer?

    Lord Dragon schrieb:
    Quatsch ist das. Dann sollen sie Abonnements machen, bei denen der Jugendschutz keine Rolle spielt, und solche, die nur an Erwachsene abgegeben werden.

    Wenn ich mal eben durch diverse Premiere Kanäle zappe, soll ich dann etwa jedesmal eine vierstellige Geheimnummer eingeben? Das ist ja wohl hirnverbrannter Schwachsinn. [​IMG] [​IMG] [​IMG]
     
  7. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Warum Receiver-Nummer?

    Unter 18 darf man Premiere ja auch nicht abonnieren.

    So ist es.
     
  8. leoK

    leoK Gold Member

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    AW: Warum Receiver-Nummer

    § 3 Rundfunkstaatsvertrag


    Unzulässige Sendungen, Jugendschutz


    (1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie
    1. gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen,
    2. den Krieg verherrlichen,
    3. offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
    4. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich,
    5. in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen.
    (2) Sendungen, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen nicht verbreitet werden, es sei denn, der Veranstalter trifft aufgrund der Sendezeit oder auf andere Weise Vorsorge, daß Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen die Sendungen üblicherweise nicht wahrnehmen; der Veranstalter darf dies bei Sendungen zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr annehmen. Bei Filmen, die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen. Filme, die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren nicht freigegeben sind, dürfen nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr und Filme, die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht freigegeben sind, nur zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr verbreitet werden.



    (3) Sendungen, die ganz oder im wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in die Liste nach § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte aufgenommen sind, sind unzulässig. Auf Antrag des Intendanten können die jeweils zuständigen Organe der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und des ZDF sowie auf Antrag des Veranstalters die zuständige Landesmedienanstalt eine Ausstrahlung abweichend von Satz 1 zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gestatten, wenn die mögliche sittliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen unter Berücksichtigung aller Umstände nicht als schwer angesehen werden kann. Im Falle der Ablehnung einer Ausnahme von Satz 1 kann ein erneuter Ausnahmeantrag gestellt werden, wenn durch Bearbeitung solche Teile verändert worden sind, die die Indizierung offenkundig veranlasst haben.

    (4) Sendungen, die nach den vorstehenden Bestimmungen nur zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr verbreitet werden dürfen, müssen durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung kenntlich gemacht werden.

    (5) Die Landesmedienanstalten können für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen von den Sendezeitbeschränkungen der Absätze 2 und 3 ganz oder teilweise abgewichen werden kann, sofern der Veranstalter diese Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt und vorsperrt. Der Veranstalter hat sicher zu stellen, dass die Freischaltung durch den Nutzer nur für die Dauer der jeweiligen Sendung oder des jeweiligen Films möglich ist. Die Landesmedienanstalten bestimmen in den Satzungen nach Satz 1, welche Anforderungen an die Verschlüsselung und Vorsperrung von Sendungen zur Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes zu stellen sind.

    (6) Für Sendungen, die nach den Absätzen 2, 3 oder 5 Sendezeitbeschränkungen unterliegen, dürfen Programmankündigungen mit Bewegtbildern nur zu diesen Zeiten ausgestrahlt werden. Werden Programmankündigungen mit Bewegtbildern zu Sendungen, die nach Absatz 5 verschlüsselt und vorgesperrt sind, selbst unverschlüsselt ausgestrahlt, so gelten für diese Programmankündigungen die Sendezeitbeschränkungen, die für die angekündigte Sendung gelten würden, wenn sie nicht verschlüsselt und vorgesperrt wäre.



    Soviel zum Thema Premiere macht das nur um seine Kunden zu ärgern.

    MfG
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2004
  9. Thomas5

    Thomas5 Guest

    AW: Warum Receiver-Nummer?

    Es geht ja auch nicht darum, wer das Abonnement abschließt, sondern wer sich das Programm anschließend ansieht. Und da unserer Politiker der Meinung sind, dass Eltern in diesem Falle keine Verantwortung für ihre Kinder haben sollen/wollen/dürfen, gibt es eben solche Gesetze. :mad:

    Das ist wie im Straßenverkehr: Wenn es ein paar Idioten nicht kapieren, dass man in einer engen Kurve in einem Waldstück bei Regen nur mit 50 km/h fahren kann und sich die Rübe abfahren, wird irgendwann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt und ab dann müssen alle auch im Trockenen 50 km/h fahren (ob sie es dann auch tun, ist natürlich eine andere Frage).