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Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von c42walli, 29. November 2004.

  1. c42walli

    c42walli Neuling

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    Hi,
    vor einem Jahr Vertrag für Premiere abgeschlossen und bei Karstadt für einen Euro Galaxis Kabel Reciver gekauft. Reciver luat kassenbeleg 369 €, dazu gab es aber eine Gutschrift von 368 € wg. Vertragsabschluß.
    Der Reciver ist nun zum 2. mal in der Werkstatt, insgesamt schon 8 Wochen, spätestens wenn er zum 3. mal den Dienst verweigert würde ich wandeln dürfen, also vom Kauf zurücktreten.
    Der Vertrag mit Premiere besteht ja in jedem Fall weiter (ist auch ok), hab ich bei Rücktritt Anrecht auf den Kaufwert von 369 € oder darf Karstadt (bzw. jedr andere Verkäufer) die Gutschrift quasi einbehalten, mir also nur den einen Euro geben (der ich ja trotzdem an Premiere gebunden bin) ?

    Schon mal vorgekommen ? Ähnliche Erfahrungen ? Taugt Galaxis wirklich nix ?
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    Eigentlich geht das nicht. Du kannst nur Premiere+Receiver zurückgeben und bekommst den Euro wieder. Du hast ja Premiere bereits benutzt.

    Wahrscheinlich ist nur ein Ersatzreceiver drin, mehr wird nicht möglich sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2004
  3. c42walli

    c42walli Neuling

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    Hi Hopper,
    Dank für die schnelle Antwort!
    "Eigentlich" ? :)

    Klar hab ich Premiere genutzt, und bezahlt hab ich dafür ja auch. Aber es sind doch 2 Verträge- als der Reciver das erste mal defekt war und ich bei der Hotline von Premiere anrief, hat man mich da sehr bestimmt darauf hingewiesen, daß der Premiere vertrag unabhängig vom Gerät bzw. dessen Funktion bestehe. Einmal ist ein ganz normaler Kaufvertrag, einmal ein Dienstleistungsvertrag. Noch überzeugt mich Deine Antwort nicht ;)
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    Und der Dienstleister sagt, dass der Receiver subventioniert ist. Sprich, der Händler stellt sich quer.
     
  5. c42walli

    c42walli Neuling

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    yup- der Händler stell sich queer... kann er im Moment wohl noch, da erst die 2. Reperatur vorliegt- in anderem Fall würd Karstatd wohl laut Verkäufer allein wg. der langen Reperaturdauer einer Wandlung zustimmen, nicht aber bei subventioniertem Gerät... Aber ich bin sicher, es wird auch ein 3. mal den Geist aufgeben, und was dann ?
    Und ich google mal, ob nicht bei 8 Wochen reperatur bereits Wandlungsrecht besteht...
     
  6. Denis077

    Denis077 Junior Member

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    Solche Dinge müssten in den AGB stehen. Deshalb die AGB durchstreichen. Wenn der Verkäufer sich weigert einfach alles erklären lassen, irgendwann wird er sie durchstreichen ;)
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Wandlung subventionierter Premiere Reciver ?

    Ähm... Mein Bauch sagt mir, dass eine Subvention durch einen zusätzlichen Vertragsabschluss, die auf dem Kaufbeleg sogar noch separat ausgeweisen ist, nichts aber auch gar nichts mit den Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Händler zu tun hat.

    Und nach geltendem Recht besteht 2 Jahre lang Sachmängelhaftung (mit Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten). Zunächst hast Du das Recht auf Nachbesserung. Erst bei wiederholter, nicht erfolgreicher Nachbesserung (der Gesetzgeber schweigt sich AFAIK aus, wie oft, aber die Regel sind zwei bis drei Reparaturversuche) hast Du ein Recht auf Umtausch, Wandlung oder Minderung. Sprich: Neues Gerät, Geld zurück oder Preisnachlass. Allerdings kann Dir, soweit ich informiert bin, die bisherige Nutzung -- sofern sie möglich war -- vom zu erstattenden Preis abgezogen werden.

    Vielleicht solltest Du Dich mal bei einer Verbraucherzentrale informieren, ob es in diesem Fall eines subventionierten Geräts anders ist. Die dürften ja insbesondere aus dem Bereich "Handy" da einschlägige Erfahrung haben.

    Gag