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wandlung d-boxII

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von jukunz, 25. August 2001.

  1. jukunz

    jukunz Junior Member

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    ist es denkbar, dass alle, welche noch eine garantie auf ihre box haben versuchen eine wandlung zu erreichen. die box erfüllt mit sicherheit nicht die zugesagten funktionen. daher wenn fehler nicht innerhalb einer bestimmten zeit abgestellt sind, box wieder gegen gutschrift zurückgeben. ist das machbar? :confused:
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Ähm, hallo ???? Wo erfüllt den bitteschön die D-Box 2 nicht die versprochenen Funktionen ???
    Wo bitteshön steht den in deinem Kaufvertrag was die D-Box2 können muß, ausser das Du damit Premiere empfängst ???

    Sorry, da hast du wohl keine Chance !!
     
  3. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    Da hat Eifelquelle wohl recht. Mehr als Bild+Ton von PW und DVB-konformen FTA's muß die Box nicht können um den Vertrag zu erfüllen...
     
  4. GeraldH

    GeraldH Junior Member

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    Das Recht auf Wandlung sehe ich nicht
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2006
  5. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    Hmmm -
    Und das im Prinzip auch nur, wenn Du beweisen kannst, daß er mit bestimmten Vorraussetzungen reproduzierbar ist...
     
  6. jukunz

    jukunz Junior Member

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    auch bei der d-boxII sollten alle funktionen wie bei der d-boxI funktionieren. EPG, video programmierung etc.
    das mit der wandlung sollte auch nur eine idee sein für alle die erst vor kurzem die box gekauft haben. ich habe meine box schon vor ca 1.5 jahre gekauft und somit ist das ganze für noch ok.
     
  7. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    Du kannst nur auf garantierte Leistungen pochen wenn Du auf eine Wandlung aus bist. Und die Sachen die Du eben aufgeführt hast garantiert PW -selbst bei der Einser- nicht. Das sind nach den AGB's freiwillige zusätzliche Funktionen - so elementar sie einem selbst auch erscheinen mögen.

    Du hast es selbst gesagt: sollten, nicht müssen...
     
  8. Just23

    Just23 Junior Member

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    Hallo !
    <STRONG>Du kannst nur auf garantierte Leistungen pochen wenn Du auf eine Wandlung aus bist. Und die Sachen die Du eben aufgeführt hast garantiert PW -selbst bei der Einser- nicht</STRONG>.

    Wandlung = Mangelhaftigkeit der Kaufsache.
    Mangelhaftigkeit= Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder bestehen eines Fehlers,beim Abschluß des KV und beim Gefahrübergang.
    Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann man sich knicken.
    Das sind ganz hohe Anforderungen zu stellen.
    Fraglich ist, ob die Box einen Fehler hat.
    Fehler = Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit.
    Alles fällt und steht mit der Sollbeschaffenheit.
    Wenn PW nur den Empfang zusichert und keine Zusatzfeatures, wird man wohl keinen Fehler und damit Mangel festmachen können.
    Anders sieht es da wohl mit dem Sagem-Problem
    ( glaube nur bei Sat-Boxen) aus.
    Das ist ein klare Fehler und damit Mangel.
    Da PW wohl im Vertrag, bei den AGB´s, sich ein Nachbesserungsrecht vorbehalten hat, muß man die Box zur Reparatur einschicken und PW diese Möglichkeit anbieten.
    Sollte diese Nachbesserung fehlgeschlagen sein, dann Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung.
    Wenn (-), dann ist danch die Wandelung der BOX möglich.

    Wäre mal interessant zu prüfen, ob alle AGB´s auch Vertragsbestandteil geworden sind, oder ob man nach AGB-Gesetz nicht was knicken kann.

    Dirk

    [ 26. August 2001: Beitrag editiert von: FrododR ]
     
  9. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    @FrododR

    Exakt!!
    Mein vorheriges Posting bezog sich auf meinen Vorredner, welcher sich auf fehlende Zusatzfunktionen bezog.
    Und mein Posting davor bezog sich darauf, ob man nicht eine Sagem-Box von vornhinein ohne Nachbesserungsversuche wegen des Dauerladefehlers wandeln könnte, was nur ginge, wenn man nachweisen könnte, daß jede Sagem-Box unter bestimmten Vorraussetzungen diesen Fehler hat (Reproduzierbarkeit)...

    Eine Frage die noch offen bleibt ist z.B. wieviele Nachbesserungsversuche man PW einräumen muß...
     
  10. Just23

    Just23 Junior Member

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    Hallo !

    <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<HR>Original erstellt von Thrakhath]@FrododR
    Eine Frage die noch offen bleibt ist z.B. wieviele Nachbesserungsversuche man PW einräumen muß...</STRONG>[/quote]

    Dafür müßte ich mir die AGB´s des Kaufvertrages der Boxen anschauen.
    Aber Eins kann ich Dir mit Sicherheit sagen: nach zwei Versuchen ist Schluß.
    Interessant ist auch, ob die AGB-Norm, die das Nachbesserungsrecht PW einräumt überhaupt wirksam ist.
    Der BGH für eine Wirksamkeit ganz enge Grenzen gezogen.
    Nur, wenn der KV der Box rückabgewickelt wird, sollte man mal nachdenken, ob nicht der ganze PW - Vertrag wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, zu knacken ist. Denn Eins ist klar - wenn PW keine funktionsfähige Ersatzbox ohne Mangel liefern kann, hat der Käufer ja das Recht, daß PW der Wandelung zustimmt.
    Ohne Box wird aber das Schauen des Programms schwierig.

    ;)

    Dirk