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Wahlen in Deutschland, Österreich, Schweiz & Europa

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Nelli22.08, 16. September 2016.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das ist doch nur eine Einladung und keine Wahlwerbung. Allerdings dienen die "Bürgerdialoge" meist nur dazu, die AfD Ideologie in die Köpfe der Anwesenden zu hämmern und nicht etwa "dem kleinen Mann" zuzuhören. Damit sind das Wahlkampfveranstaltungen und unterliegen anderen Regularien. Da die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt noch weit weg ist, kann die AfD hier noch Bürgermeister und Kneipen täuschen. Ist der Bürgerdialog nämlich erstmal genehmigt und wird das dann wie gewohnt eine Wahlkampfveranstaltung, die der Bürgermeister garnicht wollte, kann er das nicht mehr nachträglich verbieten. So in Potsdam dies Jahr geschehen. Das hätte dann garnicht erst genehmigt werden dürfen. Also nicht in Bezug auf "Wahlkampf verbieten" (bevor hier gleich wieder geschrien wird) sondern normale Ausübung mind. des Hausrechts, sei es privat (Kneipe) oder städtisch (Gymnasium).
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Nur mal nebenbei. Diese Plakate hingen in Magdeburg weil es eine kommunale Nachwahl in zwei Wahllokalen geben musste. Man macht also aus jedem Fliegenschiss gern mal eine Meldung.
     
    Nelli22.08 gefällt das.
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Dann ist es Wahlwerbung bzw. Wahlkampfveranstaltung. Natürlich ist es eine Meldung wert, da die AfD wie gesagt keinen Bürgerdialog durchführt sondern ihre wirren Thesen bei diesen Veranstaltungen verbreitet. Es wird als Bürgerdialog getarnt, um private oder städtische Eigner zu täuschen, die sonst eine Wahlkampfveranstaltung nicht genehmigen würden.
     
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Da wird über das Hausrecht nix gehen. Zumindest privat (Kneipe) wird man dann wohl schadenersatzpflichtig sein und städtisch (Gymnasium) wer soll da nach Schulschluss am Nachmittag oder am Abend das Hausrecht ausüben?
     
  5. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    War mir bekannt, deswegen hatte ich es ja auch als Vergleich gepostet.
     
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Sorry aber da unterscheidet sich die AFD nicht von den anderen Parteien.
    Natürlich nutzen die Parteien die Bürgerdialoge auch um, ich sag es mal mit Deinen Worten, "ihre wirren Thesen und Meinungen bei diesen Veranstaltungen zu verbreiten."
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Das Hausrecht setzt keine Anwesenheit des Eigners voraus. Schadenersatzpflicht entsteht nur wenn ein Schaden entstanden ist. Das heißt wenn die Veranstaltung genehmigt wurde, alles schon geplant und dann der Eigner der Kneipe sagt "ach nee euch wollt ich hier garnicht". Dann ist er ev. zum Schadenersatz für Mehrkosten durch ein Ausweichquartier verpflichtet. Nicht aber wenn er die Anfrage von vornherein ablehnt.
     
  8. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich habe es so verstanden, dass das Hausrecht bei bereits genehmigten Veranstalltungen das Hausrecht während der Veranstalltung durch privat (Kneipe) oder städtisch (Gymnasium) ausgeübt werden soll.
     
  9. nee

    nee Guest

    Ach die ganzen wirren Thesen vor Wahlen und danach von CDU/SPD/FDP//Grünen/Linken und AfD ... :)
     
  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Hier ist es eher so, das die Leute schon längst AfD wählen, aber kaum jemand auf AfD Veranstaltungen geht, weil niemand öffentlich in die Nähe der AfD gerückt werden will.

    Und genau das stärkt innerhalb der AfD die radikalen Kräfte, weil der Dialog fehlt.