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Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. November 2009.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Lippstadt - Ab dem 4. Dezember 2009 müssen alle neu hergestellten Blu-ray-Discs mit der Funktion "Managed Copy" ausgestattet sein, die das Anfertigen von legalen Kopien ermöglicht.

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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Derjeniige der seine Blu Rays kopieren will interssiert sich mit Sicherheit nicht dafür. das geht auch ohne diese Funktion.
     
  3. osgmario

    osgmario Lexikon

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    wer weiß was da noch alles für funktionen eingebaut werden...
    ich erinnere an mr & mrs smith.
    und wie gorcon sagte, derjenige der die disc kopieren will schert sich nicht um irgendwelche kopierschutzmaßnahmen, derjenige umgeht sie einfach.
     
  4. tyu

    tyu Gold Member

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Das hört sich nur nach außen hin gut an,
    tatsächlich wird der Kunde weiter gegängelt. Schließlich entscheidet das System ob eine Kopie erstellt werden darf oder nicht und was die größte Frechheit ist, ob diese Geld kostet oder nicht.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Zumal man ja ein Recht auf eine private Kopie hat.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten


    also mich würde das überhaupt nicht interessieren , wozu gibts Any***
    Aber schon ne tolle Idee der Filmindustrie.
    Endlich haben sie die Möglichkeit entdeckt und durchgesetzt für einen Film den man schon gekauft hat nochmal ganz dreist abzukassieren.


    Nein , so ein Recht gibt es definitiv nicht , wenn du es nicht glaubst zeige mir wo das stehen soll, du wirst nichts finden :winken:

    Des Weiteren wäre, wenn du auf eine Kopie ein Recht hast es logischerweise verboten einen Kopierschutz auf ein Medium zu packen der genau das verhindern soll.

    Kopien werden nur in ganz engem Rahmen geduldet, da man sie nicht verhindern konnte und kann. Daher wurde auch als ausgleich die GEMA eingeführt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2009
  7. Mangels

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Nicht so ganz.
    Sollange man dabei einen vorhandenen Kopierschutz umgehen muss, ist das erstellen einer Kopie illegal. Ist keiner vorhanden, hat man natürlich das Recht auf Privatkopie.
    Ist so ähnlich wie bei einer Ampel:
    Ist sie grün, habe ich das Recht zu fahren.
    Ist sie grün und es steht ein Polizist auf der Kreuzung und stoppt meine Fahrtrichtung, dann darf ich nicht fahren, auch wenn die Ampel grün ist.

    Gruss
    Mangels
     
  8. JuergenII

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Du erkundigst Dich aber schon, bevor Du uns Deine Ergüsse hier vorstellst?

    Österreich:
    Die Privatkopie findet im österreichischen Recht ihre Entsprechung im § 42 UrhG:
    (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

    Schweiz:
    Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetztes gestattet die Verwendung veröffentlichter Werke zum Eigengebrauch:

    (1) Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
    a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
    b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
    c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.
    (2) Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen; als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken, andere öffentliche Institutionen und Geschäftsbetriebe, die ihren Benützern und Benützerinnen Kopiergeräte zur Verfügung stellen.

    Etwas komplizierte wird es in Deutschland, da wir hier ja eine sehr unternehmerfreundliche Politik machen. Aber auch da gibt es gesetzliche Regelungen:

    Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die "Privatkopie" aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.

    Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Reglelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde insoweit geändert, als Privatkopien nicht mehr nur von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" verboten sind, sondern auch von "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen". Da man im Internet meist nicht überprüfen kann, ob eine Datei rechtmäßig angeboten wird oder nicht, wird teilweise davon ausgegangen, dass die Einschränkung kaum Relevanz hat. Klarheit wird hier erst durch Gerichtsurteile oder möglicherweise eine erneute Gesetzesänderung kommen.
    Quelle: Wikipedia

    Und zur Gema: Die reicht bis ins Jahr 1903 zurück. Da wurde in Deutschland die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) gegründet. Weit vor jeder Möglichkeit von Privatpersonen Kopien von Musik und Filmen zu machen.

    Dazu kommt, das wir hier in Deutschland auch für Geräte und Medien, die das Kopieren von Musik ermöglichen, eine so genannte Pauschalabgabe abführen müssen, die bereits im Kaufpreis enthalten ist. Diese Abgabe geht zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und wird von dort zu einem Teil an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe der Abgabe auf CD- und DVD-Rohlinge beträgt in Deutschland (seit dem 1. Januar 2002) 8,7 Cent (zuzüglich Steuern) pro Stunde Aufzeichnungskapazität.
    Quelle: Wikipedia

    Und hier wird es jetzt kritisch: Auf der einen Seite versucht die Contentindustrie die Kopie ihrer Produkte immer mehr einzuschränken, auf der anderen Seite müssen wir aber Abgaben auf Geräte und Rohlinge bezahlen, obwohl für den normalen Konsumenten die Möglichkeit einer privaten Vervielfältigung immer mehr eingeschränkt wird. Auch sehe ich die Rahmenbedingungen für das neue "Managed Copy" bei Blu-ray als sehr kritisch an. Die Gründe hierfür kann man ja in diesem Threat nachlesen. Wenn eine Kopie möglich ist, dann bitte ohne Einschränkungen und irgendwelchen Authentifizierungsserver Firlefanz. Und wie wird es bei anderen Medien gehalten? Z.B. der DVD?

    Juergen
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Hmm, wenn also jede Bluray Disk genau einmal kopiert werden darf, dann muss ich sehen dass ich in der Videothek immer der erste Ausleiher bin, oder? :D

    Nicht dass demnächst in Videotheken das Erstleihrecht gegen eine höhere Gebühr vergeben wird.

    Obwohl, wahrscheinlicher ist es dann ja dass die Seriennummern der Disks die in den Verleih gehen auf dem Server gesperrt werden. Ist eigentlich jede einzelne Scheibe individuell kodiert, oder wie soll das genau funktionieren?:confused:

    Gruß
    emtewe
     
  10. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick Premium

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    AW: Vorschrift: Blu-ray-Discs muss eine "Managed Copy" enthalten

    Den Disks liegt oft eine Seriennummer bei,die man eingeben muss, um den Film kopieren zu können. Dies war bei "Nachts im Museum 2"so.