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Verurteilungen ohne tat!

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Braystel, 9. März 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Du solltest den von dir verlinkten Text mal lesen.

    Keiner, der seine Strafe abgesessen hat, wird wieder in den Knast "geholt". Außerdem wird keine "zukünftige" Gefährlichkeit, sondern eine vorhandene festgestellt.

    Herrjeh... :rolleyes:
     
  2. plutonium

    plutonium Senior Member

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    @Braystel
    Nach welcher Logik entscheidest Du eigentlich, ob Du ein Wort groß oder klein schreibst?
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Nach seinen hanebüchenen Schlussfolgerungen auf das BGH-Urteil würde ich nicht davon ausgehen, dass er zum logischen Denken im hinreichenden Maße fähig ist.
     
  4. Braystel

    Braystel Senior Member

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Hab ich!

    Darum geht es gar nicht!


    Gefährlichkeit ist aber kein verbrechen!
    Überlege dir doch erst mal meine argumete!

    Wenn der staat sagt wir lassen jemandem der die für die tat auferlegte strafe abgesessen hat weiterhin in haft,weil er zukünftig vielleicht ja nochmal strafbar sein,dan ist der weg frei auch leute die zukünftig gefährlcih werden könnten,schon mal vorsorglich einzusperern!

    Und nur weil jemand daran denk(beziehungsweise der Gutachter einfach der meinung ist) ein verbrechen zu begehen,kann man ihn nicht für den erst seines Lebens einsperren!

    Wer das richtig findet,für den sind Begriffe wie unschuldsvermutung,rechtsstaat,Demokratie u.s.w komplett fermdworte!

    Nachträgliche Sicherheitverwahrung ist nix anders als staattliche rache!
     
  5. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Richtig. Und das ist auch richtig so...

    Menschen die weiterhin gefährlich sind, gehören nicht in Freiheit, und wenn der Staatsanwalt vergisst, vorher eine Sicherungsverwahrung zu fordern, muss man das eben hinterher machen.

    Das Braystel hier nun vermutet, dass jeder in Sicherheitsverwahrung kommt ohne irgendwas getan zu haben, ist (wieder mal( völliger Humbug von ihm.
    Das machen Trolle generell nicht... :winken:

    Schade, das Braystel hier sein geblubber noch frei äußern darf, andere die teils weniger schlimm waren nicht :(
     
  6. Braystel

    Braystel Senior Member

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Geiles rechtsverständiss!

    Ich wiederhole: Geiles rechtsverständiss!
     
  7. randy06

    randy06 Hauptkaputtnick Premium

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Was ist ein "rechtsverständiss"?
     
  8. plutonium

    plutonium Senior Member

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    @Braystel
    Ich habe keine Ahnung welche Drogen Du nimmst, aber nimm einfach mal die Hälfte!
     
  9. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    nun, du vergißt das dieser jemand nicht nur dran denkt, sondern schon unter beweiß gestellt hat, das er zu so einer tat fähig ist. in diesen Fall Vergewaltigung und Mord.
    wenn du noch nie jemanden vergewaltigt hast, noch nie jemanden umgebracht hast, kannste seelenruhig dran denkt, da wird dich niemand einsperren deswegen... :winken:
     
  10. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Verurteilungen ohne tat!

    Ich finde mein Rechtsverständnis vernünftig...
    Ob ich nun vorher eine Sicherheitsverwahrung beantrage oder nachher, wo ist da nun der großte Unterschied?

    Es ist ja nunmal NICHT so, dass jemand entlassen wird und ne Woche später wieder in den Knast muss.

    Es gibt genug, die wegen dieser fehlenden Möglichkeit entlassen wurden und dann wieder rückfällig werden, ist das besser?


    Leute wie DU, sind doch die ersten die sich aufregen wenn ein Kinderficker oder ein Mörder, entlassen wird und dann wieder Kinder missbraucht oder Menschen umbringt...


    Also tut mir leid, wenn du das nicht für richtig hälst, deine Sache.
    Mir aber ein "schlechtes Rechtsverständniss" zu unterstellen, nur weil ich es richtig finde, dass nachweilsich gefährliche Straftäter nicht entlassen werden können, ist sicherlich auch nicht unbedingt das richtige.

    Vor allem weil die Sicherheitsverwahrung auch nicht bei jeder Straftat gemacht werden kann, auch nicht die nachträgliche.


    DU tust hier so, als müsste JEDER in Zukunft Angst haben, wegen Kaugummi Diebstahl lebenslänglich im Knast verbringen zu müssen.

    Das ist aber nunmal nicht so. Nur Straftäter die nach §§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, 180, 182 (verschiedene Formen des Sexuellen Missbrauchs), 224 (Gefährliche Körperverletzung), 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen) oder 323a (Vollrausch - nur, wenn im Rausch ein Verbrechen oder eine der vorgenannten Taten begangen wurde) verurteilt werden und eine Strafe von mehr als 2 Jahren bekommen können in Sicherheitsverwahrung landen. (c wikipedia, wegen paragraphen).

    Und ob der Grund noch gegeben ist, muss auch alle 2 Jahre überprüft werden.

    Es ist also nicht so, dass jeder nun Angst haben muss.

    Aber differenzieren konntest du ja eh noch nicht. Nur schwarz und weiß.
    Und kritiker haben dann immer "komische ansichten" :rolleyes: