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Verfassungsgericht: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. März 2014.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Einfluss von Politik und Parteien müsse demnach in Zukunft deutlich reduziert werden. Geklagt hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg.

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  2. Mangels

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    AW: Verfassungsgericht: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig"

    Das Wort "teilweise" sollte man dann in der Überschrift auch nicht vergessen.
     
  3. stephanweiss

    stephanweiss Senior Member

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    AW: Verfassungsgericht: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig"

    Dann ist aber kein Aufreißer mehr.
     
  4. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    Das Urteil beweist wieder einmal mehr, warum das Projekt ZDF Anfang der 1960er als das "Adenauer Fernsehen" bezeichnet wurde.
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Verfassungsgericht: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig"

    Nein, damit hat es nun wirklich nichts zu tun.... das Adenauer Fernsehen war als privates TV geplant, ähnlich wie ITV in Großbritannien. Es scheiterte nicht am politischen Einfluss, sondern weil Rundfunk Ländersache ist, und Adenauer das TV über die Bundesregierung einführen wollte. Die Länder waren damals aber mehrheitlich dagegen und klagten - und gewannen.
    Das ZDF war letztlich ein öffentlich rechtlicher Ersatz, weil gerade die SPD regierten Länder strikt gegen die Einführung von kommerziellem TV waren. Also schuf man das ZDF...
     
  6. Kai F. Lahmann

    Kai F. Lahmann Board Ikone

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    AW: Verfassungsgericht: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig"

    Was wiederum auch das Problem beim ZDF ist: Jedes Bundesland ist mit einem Vertreter da drin; dazu der Bund mit 2 und 12 von den Parteien. Dazu kommen diverse Interessenverbände, wovon diverse mehr (Städtetag) oder weniger (Gewerkschaften, Bund der Vertriebenen) zwingend auch Politiker sind. Hat das Verfassungsgericht wirklich 44 _Prozent_ gesagt? Ich komme nämlich auf 44 von 77 Mitgliedern (also 58%).