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Verbot von Satschüsseln

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Grognard, 16. Oktober 2009.

  1. Grognard

    Grognard Guest

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    hier mal ein Beitrag zur Diskussion, da immer wieder Fragen auftauchen, ob ein Vermieter berechtigter Weise auch einem Ausländer die Schüssel untersagen darf.
    http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EE1A8C6CC82C7450C93CA5F9F04FF7A79~ATpl~Ecommon~Scontent.html
     
  2. Radiator2k

    Radiator2k Silber Member

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    der Artikel beleuchtet halt gar nicht um welche Art der Montage es sich hier handelte und wie sichtbar die Schüssel war. So wie auf dem kleinen Bild zum Artikel sieht es natürlich schon nicht toll aus.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    Also so wie ich das beobachte, haben sich die Wohnungsbaugenossenschaften hier nicht mehr ganz so affig. Müssen sie doch froh sein Mieter für Ihre WBS 70 Blöcke zu finden. Was manche da auf ihren Balkons haben ist schon nicht mehr feierlich.

    Der im Artikel genannte Mieter der aus Arabien stammt, wird wohl eine Schüssel für Nilesat bzw Badr gehabt haben von 125 cm Größe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2009
  4. tron007

    tron007 Gold Member

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    Hi!
    Gegen das Urteil würd ich Wiederspruch einlegen. Freier Empfang aller Programme aus der Heimat oder aus Deutschland. Das besagt ja auch unser so genanntes Grundgesetz da hat der Richter bockmist verzapft in der nächsten Instanz dürfte er mit dieser Begründung Internet TV nicht durchkommen nicht jeder hat DSL 16000 oder schneller unter der Geschwidigkeit lohnt sich kein TV!
    Also sich nicht ins Bockshorn jagen lassen was im Balkon steht geht keinen was an!!!!
    Auch wenns ne Riesenschüssel ist demnächst werde ich neben meiner 65 ziger schüssel noch ne 100 Schüssel installieren die kann ich innerhalb meines Balkons aufbauen!!!!!
     
  5. BarbarenDave

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    also der Schüsselwald auf dem Foto sieht schon abartig aus.
    Hier gibts auch so ein Haus, wo jeder Balkon mit einer Schüssel verziert ist.
    Als Vermieter würde mir das auch nicht gefallen.
    Alternative wäre eine Gemeinschaftsanlage für alle Mieter.

    So hat es mein Vermieter auch gemacht. 13/19.2/42 Grad für Alle und das Haus ist frei von Satellitenschüsseln :winken:

    In meiner alten Wohnung hatte ich auch 3 Jahre lang eine Schüssel aufm Balkon - aber unter der Brüstung und von Außen nicht zu sehen.
     
  6. deepbluesky

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    Das Bild der FAZ wurde stellvertretend ausgewählt. Mir ist es seit etlichen Jahren bekannt, vermutlich stammt es aus den 90ern und war schon in der Infosat abgedruckt.
    Ich bin kein Freund von solchen Hausfassaden, ganz im Gegenteil, jedoch sieht die Bausubstanz dieser Häuser (innen wie außen) oft schlimmer aus als das von ihnen verursachte Bild und daß dann gerade die Wohngesellschaften klagen ist mehr als zynisch. Sicherlich befürworte ich Gemeinschaftsanlagen auf ZF-Basis (2 Leitungen pro WE). Besser als Zwangsverkabelung ist es allemal. Mietern jedoch, die abweichend davon andere Positionen empfangen wollen - Sicht von ihrem Balkon vorausgesetzt - sollte erlaubt werden bei sachgemäßer Installation und Auswahl von Qualitätsprodukten diese auch empfangen zu können. Bis 1.20m halte ich das für zumutbar auch wenn der Spiegel von außen sichtbar ist. Das ist mir allemal lieber als Graffitiverschandelte Wände, bröckelnder verdreckter Putz, Balkone die mit Unrat oder gar Müll gefüllt sind o.ä.

    Was die Begründung mit Internet TV angeht, zeigt eindeutig wie unwissend manche Richter sind oder einfach weil es technisch machbar ist (slingbox, Hava, hohen upstream an der Quelle vorausgesetzt) pauschal vorbeugend die Angelegenheit abschließen. Mich würde es nicht wundern wenn man dem Interessent mangelndes Integrationsbewußtsein vorwirft weil er sich auch über das Geschehen in seinem Herkunftsland per TV und nicht nur per Internet informieren möchte. Das ist die Sicht eines sog. Bildungsinländers der sich ähnliches selbst schon anhören mußte und im Bekanntenkreis sieht es kaum anders aus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2009
  7. Alfred Neubauer

    Alfred Neubauer Platin Member

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    Ich habe in einem Fünf-Parteien-Haus gewohnt, in dem wir gemeinsam eine gangbare Lösung gefunden haben: Die Satellitenantennen hinten übereinander an einer nach Süden zeigenden Hauswand auf der von der Straße abgewandten Seite.

    In dem Haus wohnte auch ein deutscher Staatsbürger, der in den 70er Jahren aus Indien eingewandert war, der ebenfalls gerne Fernsehen aus seinem "alten Land" gucken wollte. Weil er keine Lust hatte, unterschiedliche Anlagen aufzustellen, womöglich ständig umstöpseln zu müssen etc. hat er kurzentschlossen für relativ kleines Geld eine Maschine gekauft, mit der sich die vorhandene Satellitenschüssel drehen ließ: Mal auf Astra und mal auf den indischen Satelliten.
     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    Wer sowas behauptet, kann sich nicht mal ansatzweise mit der Rechtsprechung zum Recht auf Satellitem-Empfang befasst haben.
    Ich Dir helfen:
    Mietrecht

    Einleitend steht da ua:
    So hat auch der BGH im Mai 2007 entschieden und das sind die Voraussetzungen auf ein Recht zur Aufstellung einer Satanlage auf dem Balkon oder sonstwo.

    Zuvor hatte das LG Berlin zu Gunsten des Vermieters entschieden und die Demontage der Satanlage verlangt. Immerhin bereits ein LG und danach geht den allermeisten "Informationswilligen" die finazielle Puste aus. Der Instanzenweg wird nämlich richtig teuer, sehr teuer und wer sich an die Voraussetzungen nicht hält, wird schlicht auch vor dem BGH verlieren.:winken:

    Der BGH hatte die Entscheidung ua. davon abhängig gemacht, ob die Optik des Hauses beeinträchtigt wird oder nicht und den Fall an des LG zur Prüfung der Gegebenheiten vor Ort zurückverwiesen. Da das LG die Prüfung vor Ort zuvor unterlassen hatte, konnte der BGH kein Urteil fällen.

    Wer lesen und kann und nicht begriffsstutzig ist muss erkennen, dass beispielsweise eine von allen Seiten sichtbare, voll über die Balkonbrüstung ragende Schüssel (auch wenn nur am Balkonständer montiert) unzulässig ist und nicht nur vor dem BGH keine Chance hätte.

    Das gilt auch für Fenstermontagen von Schüsseln.
    Völlig absurd ist sowas.
    Machste nix dran.

    Wer allerdings in ein solches Haus zieht -
    [​IMG]
    - muss sich über die Rechtslage keine Gedanken machen.:LOL:

    Was @Nelli22.08 in Post#3 schrieb ist dann zutreffend.;)
     
  9. Alfred Neubauer

    Alfred Neubauer Platin Member

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    AW: Verbot von Satschüsseln

    @ Volterra

    Soweit, so gut. Wenn aber keine Gemeinschaftsanlage vorhanden ist und wenn kein Kabelfernsehanschluß vorhanden ist, dann wiederum hat der Vermieter eben keine Handhabe den Aufbau einer individuellen Parabolantenne zu untersagen.

    Beispiel: Das Haus hier ist verkabelt, vom Ehemann der Hauserbin selbst gemacht, die Netzebene 3 endet hier im Keller, danach beginnt die Netzebene 4, zuständig ist da nicht mehr Unitymedia.

    Und wenn die Netzebene 4 eine Störung hat, dann habe ich solange eine Satellitenschüssel, bis die Hauserbin dafür gesorgt hat, daß ich wieder Kabelfernsehen gucken kann.
     
  10. radio bino

    radio bino Guest

    AW: Verbot von Satschüsseln

    Na wenn unser Hausbesitzer verlangen würde das ich die Schüssel abbauen müsste, mit dem würde ich kein Wort mehr reden. :D