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Urteil: Wer erbt Facebook-Konto eines Kindes?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Januar 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Was passiert mit einem Facebook-Konto, wenn dessen minderjähriger Nutzer verstirbt? Wer bekommt Zugriff auf die Daten des Kindes? Mit diesen Fragen beschäftigte sich nun das Landgericht Berlin und sprach den Eltern das Erbe zu. Facebook selbst hat allerdings Bedenken.

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  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Das ist ein sehr intressantes Thema - wollte dazu schon einen Thread im Smaltalk Forum erstellen

    Persönlich finde ich da die Einstellung von Facebook richtig: Die Grundrechte wie das Briefgeheimnis und Fernmeldegeheimnis muss für Minderjährige genauso gelten wie für Erwachsene und ein "Vererben" von Accounts die Persönliche Informationen beinhalten sollte es deshalb nicht geben.

    Der Grösste Feind des Datenschutzes sind hier mal wieder nicht Facebook und US-Unternehmen, sondern der Deutsche Staat und die Deutsche Justiz.
     
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  3. Frankenheimer

    Frankenheimer Gold Member

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    Da gibt es glaube ich Einiges zu diskutieren. Auf der einen Seite denke ich, dass man nach dem Tod den unmittelbaren Familienmitgliedern ja ohnehin in der Regel alles überlässt, seien es Konten etc. Würde ich sterben würden meine Angehörigen auch automatisch Zugriff auf meine Dokumente etc. erhalten. Warum soll das digital anders sein? Auf der anderen Seite ist das Vererben eines "aktiven" Accounts ja etwas ganz anderes. Sofern Facebook nicht dafür sorgt dass automatisch dieses Konto "auf Eis" gelegt wird, könnten damit die Angehörigen ja Dinge posten, die der Verstorbene nicht gewollt hätte. Es kann eigentlich nur eine Option geben und die wäre denjenigen vorher entscheiden zu lassen den es betrifft. Ein simpler Haken bei der Accountverwaltung "ich wünsche keinen Zugriff auf meine Privatsphäre durch Angehörige" würde ja reichen.
     
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Die Erben treten in alle "Rechte und Pflichten" des Verstorbenen ein. Als Erbe ist daher gerade das Wichtig zugriff auf entsprechende Informationen zu erhalten, denn viele Rechnungen etc. kommen heute online per Email und bekanntermaßen beendet der Tod eben nicht automatisch alle Verträge und Zahlungsverpflichtungen.

    Machtsgut - Dein digitaler Nachlass
     
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  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Sehe ich auch so. So ein Account bei Facebook oder hier z.B. im Forum ist ein persönlicher u.U. intimer Bereich, der anderen Menschen nicht zugänglich gemacht werden darf. Ich könnte mit vorstellen, dass dieser Facebook-Account zwar im öffentlichen Raum gelöscht wird, aber z.B. für eine Übergangszeit von 3 Jahren bei Facebook noch gespeichert bleibt -um eventuell Todesursache zu klären bzw. Interessen der Familie zu wahren. Alles natürlich unter sehr strengen Auflangen und mit Richterbeschluss.

    Ich denke auch, dass wenn jemand geht auch seine digitale Identität in Ruhe gelassen werden sollte und nicht weiter darin gewühlt wird. Man muss doch die Privatsphäre selbst engster Verwander auch akzeptieren.
     
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  6. joegillis

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    Das stimmt so nicht! Im BGB ist in der Gesamtrechtsnachfolge die Sache eindeutig geregelt: "Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über." Warum soll das "digitale Vermögen" (Emailkonten, Facebook und Twitteraccounts) hier eine Ausnahme darstellen? Auf nichts anderes wird sich wohl der Anwalt der Eltern berufen haben und hat logischerweise auch Recht bekommen.
     
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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Und das auch vollkommen zu Recht! Es geht ja nicht um deren Nutzung (um damit zu schreiben).
     
  8. joegillis

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    Ach... und wenn die Erben das Schlafzimmer des Verstorbenen ausräumen und das Sexspielzeug und die Pornohefte finden? Was ist da mit dem "persönlichen und intimen Bereich"?
     
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  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, dann haben sie es halt gefunden aber das hat ihnen kein Dritter gegeben -den man seine Daten zuvor anvertraut hat. Ist ein gewaltiger Unterschied wie ich finde. Jeder, der sich mit Benutzername und Passwort irgendwo anmeldet geht davon aus, dass nur er Zugriff zum Account hat und kein anderer da rein kommt. Auch Eltern nicht! Anders als bei einem Bankkonto sehe ich hier auch kein berechtigtes Interesse einen Dritten dafür von der Schweigepflicht bzw. Übergabe der Sache zu entbinden. Man kann Facebook mit der Sterbeurkunde bitten den Account endgültig zu löschen, aber Erbansprüche zu erheben finde ich skurril. :(

    P.S. Mal abgesehen davon dass man die Toten in Ruhe lassen sollte -verstehe ich nicht, wozu die Eltern das Facebook-Konto ihres Kindes bräuchten...:oops:
     
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  10. joegillis

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    Es gibt zwei Arten von Recht: Das "gefühlte Recht" und das "Paragraphenrecht". Vor Gericht gilt letzeres und Facebook kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Mit der Anmeldung bei Facebook hatte die Tochter einen rechtsgültigen Vertrag mit Facebook geschlossen. Auch wenn es sich um einen Vertrag ist, bei dem kein Geld fließt. Mit dem Tod gehen nunmal alle Verträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten an die Erben über.
    Ob der Tote die "Zugangsdaten und Passwörter" hinterlassen hat oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass die Eltern das Facebookkonto geerbt haben und somit Eigentümer geworden sind.

    Mal ganz abgesehen davon: Das berechtigte Interesse steht doch in der Meldung drin: "Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war."
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Januar 2016