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Urteil: Mietminderung bei defektem Internetkabel

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Januar 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Die Bedeutung des Internets hat in der Gesellschaft stark zugenommen. Deshalb rechtfertigt ein defektes Kabel auch eine Mietminderung, wie das Landgericht Essen urteilte.

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  2. joegillis

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    Ist doch klar, die Hausverkabelung ist Sache des Hauseigentümers, also somit Mietsache für die eine Mietminderung ggf. geltend gemacht werden kann. Bei einer defekten Strom- oder Wasserleitung ist das ähnlich.
     
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  3. Na-Ich-Bin-Das

    Na-Ich-Bin-Das Junior Member

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    Stimmt nicht so ganz denn der Provider hat bis zur ersten zugänglichen Dose in deiner Wohnung dafür zu Sorgen das ein Signal ankommt und muss auch Notfall installieren. Die Kosten dafür muss nichtmal der Nutzer tragen.
    Ein Vermieter kann aber auch verweigern das einfach so Strippen gezogen werden, da ja er nicht will das einfach so am Haus rum gebohrt wird und alles. Dann muss er dafür sorgen das ein Kabel gelegt wird auf seine Kosten. Aber ich glaube nicht das ein Internetanschluss eine Mietsache mit dem Vermieter ist.
     
  4. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Die Bedeutung des Autos hat in der Gesellschaft stark zugenommen. Deshalb rechtfertigen falsche Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu manipulierten Abgaswerten keine Preisminderung oder Schadenersatz, wie die Gerichte in dieser unserer Bananenrepublik entscheiden (weren), da diese fest in der Hand von Lobbyisten der Automobilindustrie ist und sich zu einem nicht unerheblichen Anteil aus ehemaligen Politikern und/oder Regierungsmitgliedern rekrutiert.
     
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  5. joegillis

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    Es kommt auf die Vertragsvereinbarungen an. Der KNB ist in den Standardverträgen nur bis zum HÜP verantwortlich, die NE-4 ist Sache des Eigentümers (Hausverteilung). Es gibt natürlich in großen Mietskasernen entsprechende Serviceverträge, bei denen der KNB die Verantwortung für die Hausverteilung übernimmt.
     
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  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich denke um genau solche Fälle geht es hier.
    Ein Defekt auf NE-4, der Mieter erhält deshalb kein Internet, der Vermieter lässt den Schaden nicht reparieren, demnach ist der Mieter berechtigt deshalb die Miete zu kürzen.
    Das hat das Landgericht Essen nun bestätigt.
     
  7. kobrali

    kobrali Neuling

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    Also ich sehe das auch so, dass ein defektes Kabel einen Grund zur Mietminderung darstellt. Habe noch etwas nachgelesen (Quelle: Mietminderungstabelle) und wurde in meinem Glauben dadurch bestätigt! Ist schon klar, dass es nicht gültig ist, wenn im Vertrag steht, dass es defekt ist. Glaube aber nicht, dass das oft der Fall sein wird...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... in der Urteilsbegründung ist zu lesen:
    -> Landgericht Essen, Mietminderung wegen defekter Telefonleitung
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Meine Aussage bedeutet doch nicht dass der Vermieter den Schaden selber reparieren muss, sondern dass dieser die Defektmeldung an das entsprechende Unternehmen weiterleiten muss.
    Woher sollte das Telekommunikationsunternehmen von dem Schaden der Verkabelung im Gebäude wissen? Sollen die Mieter den Schaden melden? Schäden ausserhalb der eigentlichen Wohnungen fallen doch gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Mieter, darum muss sich der Vermieter kümmern.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... behauptet auch niemand, dass der Vermieter den Schaden selbst reparieren muss, aber er muß dem Telekommunikationsunternehmen Zugang zum Haus ermöglichen und die Zustimmung zu den erforderlichen Arbeiten erteilen ...