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Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von tom-l, 22. Juni 2005.

  1. tom-l

    tom-l Senior Member

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    Es geht um den Artikel http://www.digitalfernsehen.de/news/news_28475.html

    Eigentlich ein ziemlich problematisches Urteil für viele Sender in Deutschland, denn soweit ich sehe, senden alle Shopping-Sender und Spiele-, Astro-, etc Sender in Deutschland als Mediendienst.

    Nach dem EU Gerichtshof Urteil gelten diese Sender aber alle als richtige Fernsehsender, und senden damit seit dem Urteil ohne Sendelizenz!

    Wer sich also einen Spass erlauben will, kann mit einer Klage vor einem Verwaltungsgericht Sender wie HSE24, RTL SHOP, Giga/fresh4u, vermutlich die "VICs" und andere Spielesender sofort abschalten lassen, da diese ohne Lizenz für ein Fernsehprogramm seit dem Urteil eigentlich nicht mehr senden dürften. Als Fernsehprogramm können sie aber nicht lizensiert werden, weil die deutschen Mediengesetze eine Zulassung eines solchen Programms nicht erlauben...

    ...gute Gelegenheit die ganzen "nervenden" Sender loszuwerden ;)
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Lieber nicht, sonst weiten die Ihr Programm auf den "normalen" Fernseh Sender noch weiter aus.

    Gruß Gorcon
     
  3. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Dann senden die von England aus die der damalige HOT bei einer nicht Zulassung schon damals angedroht hatte.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Aber dann verliert man die Kabelplätze ! Ohne dt. Lizenz kein Kabelplatz ...
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Hat Herr Dr. K vom Pay-TV Anbieter P nicht auch einen Mehrwertdienst im Angebot auf seiner Plattform?
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Mehrwehrtdienst nicht aber Mediendienst. (Bluemovie)

    Gruß Gorcon
     
  7. Kroes

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Ich sehe das erstmal nicht so...hier geht's ja erstmal um einen Filmdienst, der als Mediendienst eingestuft werden sollte, aber eindeutig ein Fernsehprogramm ist. Problematisch könnte es daher wohl eher für BlueMovie werden...als Fernsehprogramm dürfte das nämlich in Deutschland nicht veranstaltet werden.

    Im Urteil wurde eindeutig nur definiert, dass eine Sendung zum Abruf von Filmen o.ä., bei der der Veranstalter die Sendereihenfolge vorgibt (also Pay-per-View z.B.) als Fernsehsendung anzusehen ist. Über andere Sachen wurde nichts entschieden.
     
  8. tom-l

    tom-l Senior Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Wenn stimmt was im DF-Artikel steht, nämlich "Nach Ansicht des obersten europäischen Gerichts fällt dieser Dienst unter den Begriff "Fernsehsendung" im Sinne der europäischen Richtlinie, da er in der Sendung von für die Allgemeinheit, also einer unbestimmten Anzahl möglicher Fernsehzuschauer, bestimmten Fernsehprogrammen besteht. An diese werden dieselben Bilder gleichzeitig übertragen.", dann gilt diese Definition auch für alle anderen Mediendienste, wie z.b. Shoppingsender. Auch diese senden ein feststehendes Fernsehprogramm an die Allgemeinheit. In Deutschland wurde ein Mediendienst nie so definiert. Da war es eher umgekehrt, was man nicht als Fernsehprogramm zulassen kann, ist automatisch ein Mediendient. Der EU-Gerichtshof hat diese Auslegung genau umgekehrt. Was kein Mediendienst ist, ist automatisch ein normales Fernsehprogramm.
     
  9. Spoonman

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Damit müssten sämtliche Shoppingsender als 24-Stunden-Dauerwerbesendung eingestuft werden und wären nicht zulassungsfähig. :) Aber irgendein Gesetzes-Schlupfloch wird sich schon finden, um diese Kanäle weiterhin zu erlauben. Das inzwischen 'ne blühende Wachstumsbranche, an der viele Arbeitsplätze hängen. Auch wenn man diese Sender nicht mag (wie ich z.B.), kommt man an diesen Fakten nicht vorbei.
     
  10. berry

    berry Gold Member

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    AW: Urteil: Mediendienste gelten als Fernsehen

    Das ist aber rechtlich sehr problematisch.

    Ich konnte der Auffassug der LfM Düsseldorf, dass Shopping Sender keine Fernsehprogramme sind, sondern Mediendienste, nie folgen.

    Ich glaube, die LfM wollte dadurch den Kabelnetzbetreiber "ish" helfen, immer mehr Shopping Sender in ihr Kabelnetz analog einzuspeisen. In ausgebauten Gebieten, wie Dortmund, sind es bereits schon fünf.

    Wie schon gesagt, es gibt meines Wissens keine rechtliche Grundlage, dass Shoppingsender nur Mediendienste sind.

    Gruß
    Berry