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Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. April 2011.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Berufungsverfahren Ende März bestätigt, dass Schönheitsoperationen, die der Unterhaltung dienen, im Fernsehen nur im Nachtprogramm gezeigt werden dürfen.

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  2. NFS

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    AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

    Davon ließe sich ableiten, daß die optimale Sendezeit von Boulevardmagazinen von 23 Uhr bis Mitternacht wäre.
    Da das vielen zu spät ist, kommt man von den krummen Zeiten nicht weg.
     
  3. XL-MAN

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    AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

    Werden also für Interessenten derartiger Formate die Festplattenrekorder angeworfen.
    Als ob die Sendezeit (+23.00 h) irgend ein Hindernis darstellt.:eek:
     
  4. kyagi

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    AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

    Schaue solchen Müll zwar nicht, aber in Zeiten von PVR solcher Jugendschutz überflüssig.
    Die kleinen Teenies können sicher Google bedienen
     
  5. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Urteil: Keine Schönheits-OPs vor 23.00 Uhr im Fernsehen

    Und wieder zeigt sich, dass hierzulande eben nicht die Vernunft und Pragmatik, sondern die Borniertheit der tumben Masse regiert.

    Anstatt ein Problem, nämlich, dass es eben für eine geringe Minderheit der Kinder (und weniger der Jugendlichen) aufgrund fehlender oder falsch vermittelter Medienkompetenz gibt, anzugehen, regelt man es ein Mal mehr mit einem lächerlichen Verbot.

    Woher sollen denn die Kinder mit diesen Medien umgehen können, wenn schon die Erwachsenen es nicht können und dann auch noch diejenigen, die sich tatsächlich damit auskennen ignorieren oder sogar noch als "psychologisches Geschwätz" abtun?!