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Urteil: Keine Gema für weitergeleitete TV-Signale

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. September 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Bundesgerichtshof weist Gema-Klage zurück

    Wichtiges Urteil für Wohneigentümer: Wie das BGH am Donnerstag entschied, fallen für die Weiterleitung von TV-Signalen via Kabel keine Gema-Gebühren an. Die entsprechende Schadensersatzklage der Gema wurde damit zurückgewiesen.

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  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Bundesgerichtshof weist Gema-Klage zurück

    7.500 € wollten die GEMA haben, jetzt bekommt man u.U. in Summe weniger.
    Tcha, dumm gelaufen. :D
    Ich kann meine Schadenfreude kaum verbergen.

    P.S.: Das gilt für die GEMA und beim zweiten (oder vielleicht noch mehr) Abzockverein VG-Media, die glaube ich ab 10 angeschlossenen Haushalte kassieren wollten, gilt nun was?
    Sind in deren Forderungen/Satznungen/AGB/Kassier-und Abgreifmodell jenes Urteil ab jetzt auch zu berücksichtigen?
    Oder geht da dann "die Klagetippelei" von vorne los?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. September 2015