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Urteil: Google darf Seiten mit negativen Bewertungen anzeigen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. März 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Wegen schlechter Kritiken auf einer Internetseite klagte ein Augsburger Unternehmen gegen Google. Der Suchmaschinenbetreiber sollte nicht mehr auf die entsprechende Seite verweisen. Das Landgericht Augsburg wies die Klage ab.

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  2. Lemuren

    Lemuren Neuling

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    Ist doch ein klarer Fall von Meinungsfreiheit. Warum sollte Google denn eine Seite nicht mehr anzeigen, nur weil jemand darauf schlecht erwähnt ist? Wofür manche Menschen ihr Geld vor Gerichten verpulvern.
     
  3. everist

    everist Talk-König

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    Ich denke, das mit der anonymen Kritik ist so eine Sache, sowohl bei positiver wie negativer Kritik.

    Niemand weiß, ist es der Mitbewerber der schlechtes schreibt, oder der Unternehmer/seine Mitarbeiter die positives schreiben.


    Aber manipuliert werden die meisten Lser davon trotzdem.

    Ist ja hier im Forum meist auch nichts anderes.
     
  4. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Wenn die Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, ist im Umkehrschluss das Begehren des Unternehmens ein Versuch der Zensur. Wenns um Geld geht ist halt sich das eigene Hemd näher als demokratisches Verständnis.:D
     
  5. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    Augsburg? Da war doch was. :D