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Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Oktober 2015.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Fernsehsender und Werbetreibende müssen künftig bei der Gestaltung von Werbung noch etwas kreativer sein. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zufolge muss sich Werbung deutlich von den Sendungen abheben.

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  2. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Am besten, man löst es wie bei den Regionalen ersten mit Otto (HR), Äffle und Pferdle, Katzen (SWF) oder den Mainzelmännchen (ZDF). Sat1kann ja zum Werbebeginn und Ende seinen Ball animieren und als Sound das berühmte Pling verwenden.
     
  3. Exideem

    Exideem Guest

    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Stimmt. Wenn ich nicht vorher darüber informiert werde, würde ich die Werbung glatt nicht nicht erkennen. :D
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Kein Witz: Ich habe mal einen Film gesehen, da wußte ich nach der Werbung erst nicht, daß es weitergeht - die Landschaftsaufnahmen danach hätten auch aus einem Werbefilmchen sein können.
     
  5. Koelli

    Koelli Lexikon

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Also da würde ich als Behörde doch eher beim Radio eingreifen. Da gibt es Sender, die ihr Programm nur durch ein 1-Sekunden-Tönchen von der Werbung trennen. Da lob ich mir ja noch Einslive, die wenigstens "Reklame" sagen
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Zu deutsch man will die Plings noch lauter haben?! Gerade die Kennzeichnung ist es ja die so extrem nervt!
     
  7. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Ja, richtig!
    Und wenn Werbung wenigstens aus den Filmen oder Sendungen rausgehalten werden würde, dann würden diese Nerv-Plings nicht die Dialoge sabotieren. Diese versteht man nämlich gar nicht mehr.
     
  8. wegra

    wegra Gold Member

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    man sollte bei RTL und Co. eigentlich eher vor dem Programm "warnen" mit Plings und Einblendungen, statt vor der Werbung. Die Werbung ist meist besser als das eigentliche "Programm".....:D
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Vor allem ist sie besser gemacht!:LOL:
     
  10. borg2

    borg2 Platin Member

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    AW: Urteil: Fernsehwerbung muss sich von anderen Inhalten absetzen

    Dann würden die Plings aber die teure Werbezeit verkürzen. So kann jede erlaubte Sekunde für Reklame verkauft wrrden, das Pling befindet sich im Timeslot des Rahmenprogramms. Wie in den 70ern machen und einfach den Film oder die Sendung kürzen geht auch nicht, daich die zugestandene Werbezeit ja nach der Nettolänge des Rahmenbeitrags richtet. Also bleibt nur, die 2 Sekunden für das Pling in der Rahmensendung überlagern.