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Urteil: Facebook-Konto nicht vererbbar

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 31. Mai 2017.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht am Mittwoch in zweiter Instanz und stellte sich damit gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015.

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  2. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Fakebook hat sich heimlich still und leise immer mehr zu einem radikal-totalitären System entwickelt, dessen Methoden nun auch noch juristisch unterfüttert werden.
    Ausgerechnet Fakebook darf sich nun auf "Datenschutz" berufen!
    :mad:
     
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  3. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

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    Es wirkt schon sehr bizarr...
    Eine Mutter, die etwas mehr über den Tod ihrer Tochter herausfinden möchte erhält keinerlei Informationen.
    Ich denke einmal spekulativ: Litt die Tochter ggf. unter Depressionen oder könnte ggf. jemand den ihre Tochter kannte, und über den sie ggf. etwas in Facebook schrieb und dieser ggf. etwas mit dem Tod zu tun haben?
    Das wird außer Facebook wohl niemand mehr erfahren...

    Aber wenn Geheimdienste Informationen haben wollen, dann sind alle Türen der Betreiber wie Facebook und co. geöffnet. Ich denke nur an die Microsoft Sicherheitslücke, die gezielt vom Geheimdienst genutzt wurde, die jetzt erst nach Bekanntwerden dessen geschlossen wurde und sogar noch ein Sicherheitsupdate für Windows XP geliefert wurde.

    Es ist halt wie bei Animal Farm, wo dort die Schweine gleicher als gleich gegenüber den anderen Tieren sind. Ähnlich geht es dem kleinen Bürger, der wie Don Quijote vergeblich gegen Windmühlen kämpft.
     
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  4. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    Nur es wird ja niemand gezwungen sich bei Facebook anzumelden.
    Man könnte ja auch Dinge am heimischen Küchentisch besprechen, aber das scheint manchem heutzutage fremd zu sein.
     
    Mr.Wilson, Satikus und Real-dBoxer gefällt das.
  5. SpongeTheBob

    SpongeTheBob Wasserfall

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    Kann ich meinen DF Account denn Vererben?
     
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  6. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Ja, du musst deinem Erben nur deine DF-Zugangsdaten vererben.
     
  7. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    nein, weil Mutti kann ja auch so lesen, was du bis zu deinem Tod hier von dir gegeben hast :D. Ich wünsch dir ein langes Leben! :D
     
  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Finde die Entscheidung äussert begrüssenswert, weil damit endlich der Schutz der Privatsphäre bestätigt wurde.

    Wenn es einen hinreichenden Grund auf ein Mitverschulden Dritter gäbe, wie z.B. Mobbing, dann wäre es die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, und nicht der angehörigen.

    Alles Andere würde ich zur Privatsphäre zählen, wie wenn sie z.B. aus anderen Gründen Depressionen hatte. Wenn sie vor ihren Tod nicht mit ihren Eltern darüber geredet hat, dann würde sie es bestimmt auch jetzt nicht wollen.
     
    Kai F. Lahmann gefällt das.
  9. Supermario67

    Supermario67 Senior Member

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    Facebook-Account erben (n), gibs keine anderen Probleme auf der Welt.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Ja, und ein Bankkonto sollte auch nicht vererbbar sein. Der Inhaber ist doch selbst schuld, wenn er seinen Erben vorher nicht eine Vollmacht gegeben hat. :rolleyes:

    Und apropos Privatsphäre: Was ist eigentlich mit den Briefen, die der Tote aufbewahrt hat oder die nach seinem Tode ankommen? Müssen die Erben diese ungelesen vernichten? :unsure: