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Ungleiche Leistungen bei Hartz IV?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Distl, 18. Januar 2005.

  1. Distl

    Distl Neuling

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    Hallo, ich bin seit September 2004 ohne Beschäftigung und hatte bei meinen bisherigen 127 Bewerbungen keinerlei Unterstützung Seitens der "Agentur für Arbeit" und wundere mich jetzt über meinen Bescheid zur Bewilligung von Leistungen.........

    Der erste Brief kam am 10.01.2005 mit einem Bewilligungsbetrag von monatlich 182,05 EUR. Am 14.01.2005 erhielt ich eine Änderung die meinen monatl. Betrag auf 134,71 EUR runterstuft.
    Eine Bekannter von mir ist etwas länger ohne Beschäftigung als ich und erhält einen monatl. Betrag zur "Sicherung des Lebensunterhalts" von 450,00 EUR. Seine Lebensgefährtin und meine Frau verdienen exact den gleichen monatl. Lohn und haben die gleichen Ausgaben wie Miete, Auto, Versicherung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie eine Immobilie in Form einer Wohnung besitzen, die nicht selbst genutzt ist und somit vermietet ist. Ihnen entstehen dadurch keinerlei kosten. Mir drängt sich jetzt der Verdacht auf, dass die sog. "Agentur für Arbeit" nicht bezahlte Immobilien finanziert und somit die Kosten übernimmt.


    Gruss
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Ungleiche Leistungen bei Hartz IV?

    Ich will ja nichts sagen, aber erwartest Du hier eine Antwort darauf, die Dir wirklich weiterhilft?
     
  3. GIGI

    GIGI Senior Member Premium

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    AW: Ungleiche Leistungen bei Hartz IV?

    Hallo!

    Folgendes: Ich hatte vom 08.04 - 01.05 BaföG bekommen, da ich in der Zeit eine Abendrealschule besuchte. Zusätzlich hatte ich im letzten Jahr noch ALGII beantragt.
    Der Frau auf dem Arbeitsamt habe ich auch gesagt, dass ich zur Abendschule gehe und das ich (Schüler)BaföG bekomme!
    Inzwischen habe ich auch das ALGII für Januar bekommen + BaföG!
    Gestern habe ich allerdings vom Arbeitsamt ein Brief bekommen, indem steht, dass meinem Antrag auf Leistungen nicht entsprochen werden kann.

    Zitat:"Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen liegen nicht vor, weil sie Auszubildender sind und diese Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) oder der Paragraph soundso....des dritten Buches...dem Grunde nach förderungsfähig ist."

    Jetzt würde ich gern erfahren, ob man ALGII und Schüler-BaföG wirklich zusammen bekommen kann (darf)??!:rolleyes:
     
  4. HarryPotter

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    AW: Ungleiche Leistungen bei Hartz IV?

    Das kann unterschiedliche Gründe haben. Und ganz genau kann dir das wohl nur die Agentur für Arbeit oder ein Berater (es gibt ja immer mehr Beratungszentren) erklären. Die Zusammenhänge sind dazu viel zu unterschiedlich. Als erstes würde ich aber einen Widerspruch einlegen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob das stimmt. Das habe ich auch gemacht.

    Musst aber Geduld mitbringen. Das kann schon ein paar wochen dauern.

    Ich habe noch ein Forum gefunden, welches von 2 Rechtsanwälten betrieben wird. Vielleicht hilft das auch schon bei deiner Frage weiter.

    Link: Hartz IV Forum

    Hilft evtl. auch bei der Frage von GIGI weiter.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Ungleiche Leistungen bei Hartz IV?

    Entscheidend sind auch die Angaben wie Zinseinkünfte und Guthaben. Sämtliche Zinsen werden vom ALG II abgezogen (selbst wenns auf dem Girokonto nur 1-2€ im Jahr gibt)
    Gruß Gorcon
     
  6. Satikus

    Satikus Guest