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Unfallschaden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 8. August 2013.

  1. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    Hallo,

    ich mal wieder und ein weiteres Problem. So viel Pech kam man nicht auf einmal haben, oder? :(

    Kurze Schilderung. Meine Freundin arbeitet als Altenpflegerin und verdient ca. 800 € Netto bei offziellen 80 Stunden im Monat. Sie muss aber dazu mindestens 40 Überstunden von der Firma aus machen, die dann anders abgerechnet werden. Meistens am Wochenende, oder auch mal nachts von 22 bis 8 Uhr morgens und dann gleich am selben Tag von 15 Uhr wieder bis abends um 22 Uhr. Ist das eigentlich rechtens? Egal, also könnt ihr euch vorstellen, wie fix und fertig sie immer ist. Sie muss aber natürlich immer 100% Leistung bringen. Sie arbeitet außerhalb, also bei Patienten die eine eigene Wohnung haben und sie muss innerhalb von 20 Minuten jeden Patienten abfertigen und dazu gehört auch die Fahrtzeit, was eigentlich nicht machbar ist. Vorgeschrieben sind wohl 60 Minuten. Doch die Leute machen das, wegen der Angst die Arbeit zu verlieren. Die Patienten fährt sie dann immer mit dem Auto an, obwohl sie schon körperlich eigentlich nicht mehr kann. Das hat sie auch der Firma immer und immer wieder gesagt, aber das hat sie nicht interessiert und das macht sie schon seit fünf Jahren mit. Soweit die Vorgeschichte.

    Als sie dann vor ca. zwei Monaten abends das Auto in der Tiefgarage einparken wollte, schrammte sie kurz die Wand und eine kleine Schramme, die man eigentlich kaum sieht, entstand dadurch. Der Chef meinte nur: ach das sieht man kaum, dass lässt er gar nicht machen.

    10 Tage später bekam sie ihre monatliche Lohnabrechnung und es wurden wegen dieser kleinen Schramme einfach so pauschal 500 € abgezogen. Würde angeblich im Vertrag so stehen. Schon das war eine Frechheit nach meiner Meinung. Ist das überhaupt rechtens? Sie konnte dadurch die Miete nicht zahlen. Erst sagt der Chef, er lässt das gar nicht machen, aber zieht ihr ohne Vorwarnung einfach 500 € vom Lohn ab. Darauf hin ist sie zusammengebrochen und musste in die Klinik wo sie jetzt schon seit 5 Wochen ist und mindestens noch drei Wochen bleiben wird. Sie will auch da nicht mehr hin, was sie auch schon körperlich und auch seelisch nicht mehr machen kann.

    Heute kam jetzt ein Brief von ihrer Firma mit einer Rechnung für den Schaden von 1.713,04 €. Soweit ich das richtig lese ist das ein Kostenvoranschlag. Ob das Auto inzwischen gemacht wurde kann ich aber nicht sagen.

    Ich bin gerade vom Stuhl gefallen. Die Rechnung besteht aus drei Seiten und was da alles aufgeführt wird. Ich kenne mich ja damit nicht aus, aber da werden Preise für bestimmte Sachen genannt, kaum zu glauben.

    Nun meine Frage an euch. Wenn ich bei einer Firma arbeite, ist es rechtens das man das dann alles zahlen muss? Kann ich mir einfach nicht vorstellen. Vor 15 Jahren bin auch während meiner Arbeit mit dem Stapler beim Wenden gegegn ein Auto geprallt aber richtig. Da wollte niemand von mir Geld. Das ist doch ein Arbeitsunfall, ist da nicht die Firma dagegen versichert? Ich habe nämlich das Gefühl, weil sie nicht mehr dort arbeiten will, dass die sie jetzt richtg mobben und abzocken wollen.
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Unfallschaden

    Wenn sie das freiwillig mitmacht, dann ist das ihr Problem. Zwingen kann man sie dazu nicht, denn laut Arbeitzeitschutzgesetz müssen zwischen zwei Schichten mindestens 11 Stunden Ruhepause liegen.

    Auch ein Firmenfahrzeug muss Haftpflichtversichert sein und wenn sie den Schaden nicht absichtlich verursacht hat, kann man sie dafür auch nicht in Regress nehmen. Hat sie eine Rechtschutzversicherung oder ist wenigstens im ADAC? Dann sollte man das mal über einen Anwalt laufen lassen.
     
  3. Creep

    Creep Guest

  4. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Unfallschaden

    Es geht hier wohl um den Schaden am Firmenfahrzeug.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Unfallschaden

    Wenn der AG Geld haben will, muß er nachweisen, daß die AN mehr als leicht fahrlässig gehandelt hat.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Unfallschaden

    Ich würde euch dringend empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen.

    Wenn deine Freundin von ihrer Arbeit nach Hause gefahren ist und dabei diese Schramme verursacht hat, dann gilt dies noch als "betrieblich veranlasste Fahrt". Bei einer Parkschramme ist maximal von mittlerer Fahrlässigkeit auszugehen. In diesem Fall haftet der Arbeitnehmer nur zu Hälfte.

    Des weiteren haftet der Arbeitnehmer nur in Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherung. Ist der Wagen nicht versichert, so ist das die Entscheidung des Arbeitgebers und darf nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen. In diesem Fall wird angenommen, dass der Wagen versichert war und der Arbeitnehmer trägt nur die Summe der fiktiven Selbstbeteiligung.

    Hinzu kommt noch, dass das Einkommen und die wirtschaftliche Situation des Arbeitnehmers beachtet werden muss. Jemand, der 400 Euro im Monat erhält, können keine 500 Euro abgezogen werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2013
  7. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Unfallschaden

    Sorry, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt? Hier geht es natürlich um den Firmenwagen. Damit fährt/fuhr sie fünf Jahre täglich während der Arbeit von Patienten zum Patieten und wieder zurück zur Firma. Also ist das ja auch ein Arbeitsmittel, denn ohne Firmenwagen kann man ja auch den Job nicht ausüben.
     
  8. anton551

    anton551 Platin Member

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    AW: Unfallschaden

    Der Arbeitgeber darf höchstens den pfändbaren Betrag vom Lohn einbehalten.
     
  9. dittsche

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    AW: Unfallschaden

    Vom Lohn darf man an sich so leicht gar nichts einbehalten.

    Auch der Arbeitnehmer müsste erst mal eine Titel erwirken.

    Stichwort ist: Innerbetrieblicher Schadensausgleich.

    Hieraus ergeben sich die Regeln, die bei einem Schaden durch einen Arbeitnehmer zur Anwendung kommen.

    Es ist recht selten, dass ein Arbeitnehmer haften muss für Schäden, welche er in Verrichtung seiner Arbeit verursacht.

    Der Fall, welcher der TE schilder, ist an sich kein solcher. Hierbei handelt es sich um eine bloße Fahrlässigkeit, bzw. ein Augenblicksversagen. D.h. man haftet als Arbeitnehmer nicht. Ich würde die Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zurückweisen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2013
  10. Freakie

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