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Unfallflucht und seine Folgen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von dieweltist, 31. März 2007.

  1. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Karlsruhe Verfassungsrichter schränken Strafbarkeit wegen Unfallflucht ein - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

    Für mich unfassbar, dass bei so einem eigentlich doch ganz klaren Fall erst jetzt, und erst durch den Gang durch alle Instanzen ein Verurteilet sein Recht erhielt. Na wenigstens hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun endlich Recht gesprochen.

    Unabhängig davon, ob es wirklich gerecht ist, dass ein Autofahrer letztlich doch nicht dafür belangt wurde, dass er später seine Personalien dem Unfallopfer nicht angab, ist es doch m.E. klar, dass es nicht in Ordnung von den Gerichten war, eigenmächtig gesetzliche Tatsachen zu schaffen, durch willkürliche Ausdehnung eines bereits vorhandenen Grundsatzurteils.


    Vor einigen Wochen sah ich einen Krimi im Fernsehen, wo dieser frei erfundenen Geschichte zufolge bei einem Unfall eine Frau tödlich angefahren wurde. Der Fahrer ließ die Leiche dann verschwinden, indem er sie im angrenzenden Wald hinter einen Busch warf und beging dann Fahrerflucht.

    Diese Frau hatte aber zu Hause ihre Kinder eingeschlossen, die erst viel später entdeckt wurden. Nur eines der Kinder überlebte diese Tortur.
     
  2. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    Also, ich denke einmal, dass der Fall nicht klar ist. Der Geschädigte behauptete das, dass der ihn Überholende seinen PKW durch Rollsplitt beschädigt hat. Die Hintergründe dafür, dass der auf einem Tankstellengelände vom Geschädigten "Ausgeguckte" auch der tatsächliche Verursacher war, sind mir nicht bekannt und gehen auch nicht aus dem Spiegelartikel hervor.

    Und von einer Unfallflucht kann hier doch nicht die Rede sein: Der vermeintliche Verursacher kann zwar davon ausgehen, dass er Rollsplitt aufwirbelt, wenn er mit seinem PKW zu schnell darüber fährt, aber er muss es dennoch nicht bemerken. Und: Der Geschädigte hatte doch den vermeintlichen Verursacher auf dem Tankstellengelände angesprochen, worauf dieser ein Verschulden abstritt. Das dann Nichthinterlassen der Personendaten kann nicht als Unfallflucht bewertet werden. Wozu haben wir wohl Kennzeichen an den Autos? Richtig, um Halterfeststellungen treffen zu können. Der Geschädigte kannte also das Kennzeichen des von ihm Beschuldigten und dieser wurde dann ja auch letztendlich ermittelt.

    Im konkreten Fall halte ich das vom BGH ausgesprochene Urteil für in Ordnung.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    Für Dich vielleicht.
     
  4. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @Nala; Du bringst hier alles durcheinander. Am besten ist es, wenn Du Dir alles noch mal in aller Ruhe durchliest. Du kannst doch nicht gleichzeitig das inzwischen revidierte Urteil des BGH für in Ordnung halten, wenn Du gleichzeitig erklärst, dass es keine Unfallflucht war. :confused:

    Der Bundesgerichtshof hatte doch den Autofahrer wegen Fahrerflucht verurteilt.

    @Nelli; warum ist es anscheinend für Dich nicht unfassbar, dass erst jetzt der damals (nicht rechtskräftig) Verurteilte sein Recht bekommen und voraussichtlich freigesprochen werden wird? Weil Du den Glauben an die Justiz verloren hast, oder weil Du ihn nicht verloren hast?
     
  5. Muhhase

    Muhhase Senior Member

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    Da könnte ja jeder kommen.
    Ich frage mich wer unter diesem Vorwand seine Adresse ( Personalien ) weiter geben würde?

    Ich parke auf einem Parkplatz und irgendwer kommt und behauptet ich hätte ein Stein gegen sein Fahrzeug geschleudert und es dadurch beschädigt.

    Wie würdet ihr den reagieren in so einem Moment ?
     
  6. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    Pardon. Ich meinte das Verfassungsgericht.
     
  7. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    @Nala; es geht doch hier eigentlich nur darum, ob es sich um Unfallflucht handelte, zumindest in diesem Bericht. Ob der beschuldigte Autofahrer überhaupt den Schaden verursacht hat, das muss dann das untergeordnete Gericht entscheiden.

    In diesem Sinn ist doch klar, dass es keine Unfallflucht war, unabhängig davon, ob durch den Beschuldigten der Schaden verursacht wurde.

    Es ist sogar nicht sicher, ob er für den Schaden aufkommen muss, falls tatsächlich durch ihn der Schaden entstand; denn es muss noch die Mutwilligkeit und/oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

    Falls das Gericht dann der Ansicht sein sollte, dass es sich um eine Verkettung unglücklicher Zustände handeln sollte, müsste der Beschuldigte glaube ich für den Schaden nicht aufkommen.
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    den genauen fall wurde nicht exakt geschildert, es geht aber anscheinend nur um die unfallflucht, das heißt, das der pkw den rollspilt aufgewirbelt hat und damit das andere auto beschädigt hat scheint wohl zu stimmen! (zb. durch zeugen)

    der unfallverursacher wurde kurz nach dem unfall darauf aufmerksam gemacht! er hat es zwar abgestritten und wohl auch nicht bemerkt, aber auch den vorwurf des anderen fahrers zur kenntnis genommen! er ist also nicht mehr unwissend.... wenn er also jetzt einfach abhaut ist das für mich eine bewußte fahrerflucht...
     
  9. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Unfallflucht und seine Folgen

    baustellen-ausfahrten sind oft beschränkt und überholen darf man auch nicht! vermutlich ist das der grund weil eigentlich ist man ja für das aufwirbeln von rollsplit nicht unmittelbar verantwortlich, sofern man sich eben an die geschindigkeitsbeschränkungen, überholverbot etc. hält.... denk ich mal jetzt...
     
  10. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn das juristisch als Unfallflucht gelten würde, wäre man im Leben als Autofahrer überall quasi in einer Unfallsituation. Man stelle sich vor, Betrüger würden sich das zunutze machen und willkürlich Autobesitzern irgendwo vorwerfen, sie hätten da einen Schaden mit ihrem Wagen verursacht.

    Na klar; Deiner Ansicht nach müssten dann die Kraftfahzeugbesitzer jedes mal ihre Personalien den Betrügern aushändigen, um nicht das Risiko einzugehen, am Ende als Unfallflüchtiger verurteilt zu werden. Also das kann es doch nicht sein . . . :eek: